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Vorbehaltsgut

§ 1418 BGB · Zivilrecht

Vorbehaltsgut ist das Vermögen eines Ehegatten, das gemäß § 1418 BGB von der Gütergemeinschaft ausgenommen ist und ausschließlich dem jeweiligen Ehegatten allein gehört; es umfasst insbesondere Gegenstände, die durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut erklärt wurden, Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt oder die ihm von einem Dritten unentgeltlich zugewendet werden, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung oder der Dritte bei der Zuwendung bestimmt hat, dass der Erwerb Vorbehaltsgut sein soll, sowie Surrogate dieser Gegenstände.

Merksatz

Eine Schenkung führt nicht automatisch zur Zuordnung zum Vorbehaltsgut.

Was trennt Vorbehaltsgut und Sondergut?Beide bleiben außerhalb des Gesamtguts. Unterschiede bestehen beim Grund der Aussonderung und bei der wirtschaftlichen Rechnung der Verwaltung.
Vorbehaltsgut
Sondergut
Grund der Aussonderung
Ehevertrag, Zuwendungsbestimmung oder Surrogation.
Fehlende rechtsgeschäftliche Übertragbarkeit.
Verwaltung
Eigenständige Verwaltung auf eigene Rechnung.
Eigenständige Verwaltung für Rechnung des Gesamtguts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara und Leon haben in einem notariellen Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart, ohne einzelne Gegenstände vom gemeinsamen Vermögen auszunehmen. 2Maras Vater schenkt ihr eine Armbanduhr und bestimmt bei der Schenkung ausdrücklich, dass die Uhr nur Mara und nicht beiden Ehegatten gemeinsam gehören soll.

Trifft „Vorbehaltsgut“ hier zu?

„Vorbehaltsgut“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gütergemeinschaft als Güterstand
    Die Ehegatten haben den Güterstand wirksam durch notariellen Ehevertrag vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung durch Ehevertrag, Zuwendungsbestimmung oder Surrogation
    Der Vater schließt die geschenkte Uhr durch seine Bestimmung bei der Zuwendung vom Gesamtgut aus.
    erfüllt
BFall B

1Mara und Leon haben in einem notariellen Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart, ohne einzelne Gegenstände vom gemeinsamen Vermögen auszunehmen. Maras Vater schenkt ihr eine Armbanduhr, ohne deren Zuordnung zum eigenen oder gemeinsamen Vermögen festzulegen.

Trifft „Vorbehaltsgut“ hier zu?

„Vorbehaltsgut“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zuordnung durch Ehevertrag, Zuwendungsbestimmung oder Surrogation

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gütergemeinschaft als Güterstand
    Die Ehegatten haben den Güterstand wirksam durch notariellen Ehevertrag vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Zuordnung durch Ehevertrag, Zuwendungsbestimmung oder Surrogation
    Weder der Ehevertrag noch eine Bestimmung des Vaters weisen die Uhr gesondert zu; auch ein Ersatzerwerb liegt nicht vor.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Verwaltung des Vorbehaltsguts wird demjenigen zugewiesen, der das Gesamtgut verwaltet.

RichtigDie Verwaltung liegt unabhängig davon beim jeweiligen Ehegatten und erfolgt für dessen eigene Rechnung.

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