Definitionen
Vorbehaltsgut
§ 1418 BGB · ZivilrechtVorbehaltsgut ist das Vermögen eines Ehegatten, das gemäß § 1418 BGB von der Gütergemeinschaft ausgenommen ist und ausschließlich dem jeweiligen Ehegatten allein gehört; es umfasst insbesondere Gegenstände, die durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut erklärt wurden, Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt oder die ihm von einem Dritten unentgeltlich zugewendet werden, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung oder der Dritte bei der Zuwendung bestimmt hat, dass der Erwerb Vorbehaltsgut sein soll, sowie Surrogate dieser Gegenstände.
Eine Schenkung führt nicht automatisch zur Zuordnung zum Vorbehaltsgut.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara und Leon haben in einem notariellen Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart, ohne einzelne Gegenstände vom gemeinsamen Vermögen auszunehmen. 2Maras Vater schenkt ihr eine Armbanduhr und bestimmt bei der Schenkung ausdrücklich, dass die Uhr nur Mara und nicht beiden Ehegatten gemeinsam gehören soll.
Trifft „Vorbehaltsgut“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGütergemeinschaft als GüterstandDie Ehegatten haben den Güterstand wirksam durch notariellen Ehevertrag vereinbart.
- 2erfülltZuordnung durch Ehevertrag, Zuwendungsbestimmung oder SurrogationDer Vater schließt die geschenkte Uhr durch seine Bestimmung bei der Zuwendung vom Gesamtgut aus.
1Mara und Leon haben in einem notariellen Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart, ohne einzelne Gegenstände vom gemeinsamen Vermögen auszunehmen. Maras Vater schenkt ihr eine Armbanduhr, ohne deren Zuordnung zum eigenen oder gemeinsamen Vermögen festzulegen.
Trifft „Vorbehaltsgut“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGütergemeinschaft als GüterstandDie Ehegatten haben den Güterstand wirksam durch notariellen Ehevertrag vereinbart.
- 2fehltZuordnung durch Ehevertrag, Zuwendungsbestimmung oder SurrogationWeder der Ehevertrag noch eine Bestimmung des Vaters weisen die Uhr gesondert zu; auch ein Ersatzerwerb liegt nicht vor.
Typische Fehler
FehlerDie Verwaltung des Vorbehaltsguts wird demjenigen zugewiesen, der das Gesamtgut verwaltet.
RichtigDie Verwaltung liegt unabhängig davon beim jeweiligen Ehegatten und erfolgt für dessen eigene Rechnung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata