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Unverzüglichkeit

§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB (analog) · Zivilrecht

Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d.h. die gebotene Handlung ist so schnell vorzunehmen, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist, ohne dass ein objektiv nicht gerechtfertigter Zeitverlust eintritt.

Merksatz

Nicht jede Verzögerung schadet, sondern nur eine vorwerfbare.

Wann muss die Anfechtung abgesendet werden?Gezeigt ist die Anfechtung gegenüber einem abwesenden Empfänger. Zwischen Kenntnis und Absendung darf keine vorwerfbare Verzögerung liegen.
  1. Kenntnis
    Anfechtungsgrund bekannt
    Nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes muss der Berechtigte ohne vorwerfbare Verzögerung handeln.
  2. Absendung
    Erklärung abgeschickt
    Bei einem abwesenden Empfänger genügt die rechtzeitige Absendung für die Wahrung der Frist.
  1. Anfechtungsgrund bekannt Nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes muss der Berechtigte ohne vorwerfbare Verzögerung handeln.
  2. Erklärung abgeschickt Bei einem abwesenden Empfänger genügt die rechtzeitige Absendung für die Wahrung der Frist.
Keine vorwerfbare Verzögerung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea bestellt versehentlich 100 statt zehn Tassen. Am nächsten Morgen bemerkt sie den Tippfehler und kann dem Händler ohne Schwierigkeiten eine Nachricht schicken. Noch in derselben Stunde schreibt sie ihm, dass sie sich bei der Stückzahl vertan habe und die Bestellung deshalb nicht gelten lassen wolle.

Trifft „Unverzüglichkeit“ hier zu?

„Unverzüglichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vornahme der gebotenen Handlung
    Lea erklärt dem Händler, dass sie ihre Bestellung wegen des Irrtums anfechten möchte.
    erfüllt
  2. 2
    Keine vorwerfbare Verzögerung
    Lea handelt nach Entdeckung des Irrtums ohne vorwerfbaren Zeitverlust.
    erfüllt
BFall B

Lea bestellt versehentlich 100 statt zehn Tassen. Am nächsten Morgen bemerkt sie den Tippfehler. Obwohl sie gesund ist, Zeit hat und dem Händler ohne Schwierigkeiten eine Nachricht schicken könnte, lässt sie die Sache aus Bequemlichkeit drei Wochen liegen. Erst danach 1schreibt sie ihm, dass sie sich bei der Stückzahl vertan habe und die Bestellung deshalb nicht gelten lassen wolle.

Trifft „Unverzüglichkeit“ hier zu?

„Unverzüglichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine vorwerfbare Verzögerung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vornahme der gebotenen Handlung
    Lea gibt die zur Anfechtung erforderliche Erklärung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Keine vorwerfbare Verzögerung
    Das dreiwöchige Abwarten aus Bequemlichkeit ist eine vermeidbare und vorwerfbare Verzögerung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerUnverzüglich wird mit sofort gleichgesetzt und jede Verzögerung als schädlich behandelt.

RichtigEine nach den Umständen angemessene Prüfungs- oder Überlegungszeit kann zulässig sein.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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