Definitionen
Unverzüglichkeit
§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB (analog) · ZivilrechtUnverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d.h. die gebotene Handlung ist so schnell vorzunehmen, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist, ohne dass ein objektiv nicht gerechtfertigter Zeitverlust eintritt.
Nicht jede Verzögerung schadet, sondern nur eine vorwerfbare.
- KenntnisAnfechtungsgrund bekanntNach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes muss der Berechtigte ohne vorwerfbare Verzögerung handeln.
- AbsendungErklärung abgeschicktBei einem abwesenden Empfänger genügt die rechtzeitige Absendung für die Wahrung der Frist.
- Anfechtungsgrund bekannt Nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes muss der Berechtigte ohne vorwerfbare Verzögerung handeln.
- Erklärung abgeschickt Bei einem abwesenden Empfänger genügt die rechtzeitige Absendung für die Wahrung der Frist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea bestellt versehentlich 100 statt zehn Tassen. Am nächsten Morgen bemerkt sie den Tippfehler und kann dem Händler ohne Schwierigkeiten eine Nachricht schicken. Noch in derselben Stunde schreibt sie ihm, dass sie sich bei der Stückzahl vertan habe und die Bestellung deshalb nicht gelten lassen wolle.
Trifft „Unverzüglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVornahme der gebotenen HandlungLea erklärt dem Händler, dass sie ihre Bestellung wegen des Irrtums anfechten möchte.
- 2erfülltKeine vorwerfbare VerzögerungLea handelt nach Entdeckung des Irrtums ohne vorwerfbaren Zeitverlust.
Lea bestellt versehentlich 100 statt zehn Tassen. Am nächsten Morgen bemerkt sie den Tippfehler. Obwohl sie gesund ist, Zeit hat und dem Händler ohne Schwierigkeiten eine Nachricht schicken könnte, lässt sie die Sache aus Bequemlichkeit drei Wochen liegen. Erst danach 1schreibt sie ihm, dass sie sich bei der Stückzahl vertan habe und die Bestellung deshalb nicht gelten lassen wolle.
Trifft „Unverzüglichkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVornahme der gebotenen HandlungLea gibt die zur Anfechtung erforderliche Erklärung ab.
- 2fehltKeine vorwerfbare VerzögerungDas dreiwöchige Abwarten aus Bequemlichkeit ist eine vermeidbare und vorwerfbare Verzögerung.
Typische Fehler
FehlerUnverzüglich wird mit sofort gleichgesetzt und jede Verzögerung als schädlich behandelt.
RichtigEine nach den Umständen angemessene Prüfungs- oder Überlegungszeit kann zulässig sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
7 Schemata