Definitionen
Urkundeneinheit
§ 126 BGB · ZivilrechtEine Urkundeneinheit liegt vor, wenn mehrere Blätter oder Schriftstücke durch ihre äußere Verbindung oder ihren inneren Zusammenhang (z. B. Heftung, Bezugnahme, fortlaufende Nummerierung) als einheitliche Urkunde erscheinen, sodass die Unterschrift auf einem Blatt die Schriftform für den gesamten Inhalt wahrt.
Entscheidend ist der erkennbare Zusammenhang der Blätter, nicht zwingend ihre körperliche Verbindung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mia und Ben halten die Vermietung einer Wohnung auf zwei losen Blättern fest. 2Die Blätter haben dieselbe Überschrift und tragen die Angaben „Seite 1 von 2“ und „Seite 2 von 2“. Ein Satz beginnt am Ende des ersten Blattes und wird oben auf dem zweiten fortgesetzt. Beide unterschreiben am Ende des Textes auf dem zweiten Blatt.
Trifft „Urkundeneinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere Blätter oder SchriftstückeDie Erklärung verteilt sich auf zwei Blätter.
- 2erfülltErkennbare Einheit durch äußere Verbindung oder inneren ZusammenhangSeitennummerierung, gleiche Überschrift und fortlaufender Text machen die Zusammengehörigkeit eindeutig erkennbar.
1Mia und Ben halten die Vermietung einer Wohnung auf zwei losen Blättern fest. Auf dem ersten stehen die Wohnung, die Miete und ihre Unterschriften am Textende. Auf dem zweiten steht nur eine Liste weiterer Geldbeträge, ohne Namen, Wohnungsangabe oder Hinweis auf das erste Blatt. Die Blätter sind nicht verbunden, nicht nummeriert, verschieden gestaltet und enthalten keine gegenseitigen Verweise.
Trifft „Urkundeneinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere Blätter oder SchriftstückeDie Aufzeichnungen befinden sich auf zwei Blättern.
- 2fehltErkennbare Einheit durch äußere Verbindung oder inneren ZusammenhangWeder eine äußere Verbindung noch eindeutige inhaltliche Merkmale ordnen die Liste der unterschriebenen Erklärung zu.
Typische Fehler
FehlerUrkundeneinheit wird mit einer festen körperlichen Verbindung der Blätter gleichgesetzt.
RichtigAuch lose Blätter können eine einheitliche Urkunde bilden, wenn ihre Zusammengehörigkeit aus dem inneren Zusammenhang erkennbar ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema