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Urkundeneinheit

§ 126 BGB · Zivilrecht

Eine Urkundeneinheit liegt vor, wenn mehrere Blätter oder Schriftstücke durch ihre äußere Verbindung oder ihren inneren Zusammenhang (z. B. Heftung, Bezugnahme, fortlaufende Nummerierung) als einheitliche Urkunde erscheinen, sodass die Unterschrift auf einem Blatt die Schriftform für den gesamten Inhalt wahrt.

Merksatz

Entscheidend ist der erkennbare Zusammenhang der Blätter, nicht zwingend ihre körperliche Verbindung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mia und Ben halten die Vermietung einer Wohnung auf zwei losen Blättern fest. 2Die Blätter haben dieselbe Überschrift und tragen die Angaben „Seite 1 von 2“ und „Seite 2 von 2“. Ein Satz beginnt am Ende des ersten Blattes und wird oben auf dem zweiten fortgesetzt. Beide unterschreiben am Ende des Textes auf dem zweiten Blatt.

Trifft „Urkundeneinheit“ hier zu?

„Urkundeneinheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Blätter oder Schriftstücke
    Die Erklärung verteilt sich auf zwei Blätter.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennbare Einheit durch äußere Verbindung oder inneren Zusammenhang
    Seitennummerierung, gleiche Überschrift und fortlaufender Text machen die Zusammengehörigkeit eindeutig erkennbar.
    erfüllt
BFall B

1Mia und Ben halten die Vermietung einer Wohnung auf zwei losen Blättern fest. Auf dem ersten stehen die Wohnung, die Miete und ihre Unterschriften am Textende. Auf dem zweiten steht nur eine Liste weiterer Geldbeträge, ohne Namen, Wohnungsangabe oder Hinweis auf das erste Blatt. Die Blätter sind nicht verbunden, nicht nummeriert, verschieden gestaltet und enthalten keine gegenseitigen Verweise.

Trifft „Urkundeneinheit“ hier zu?

„Urkundeneinheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erkennbare Einheit durch äußere Verbindung oder inneren Zusammenhang

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere Blätter oder Schriftstücke
    Die Aufzeichnungen befinden sich auf zwei Blättern.
    erfüllt
  2. 2
    Erkennbare Einheit durch äußere Verbindung oder inneren Zusammenhang
    Weder eine äußere Verbindung noch eindeutige inhaltliche Merkmale ordnen die Liste der unterschriebenen Erklärung zu.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerUrkundeneinheit wird mit einer festen körperlichen Verbindung der Blätter gleichgesetzt.

RichtigAuch lose Blätter können eine einheitliche Urkunde bilden, wenn ihre Zusammengehörigkeit aus dem inneren Zusammenhang erkennbar ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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