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Unwahre Tatsache

§ 187 StGB · Strafrecht

Eine unwahre Tatsache ist ein dem Beweis zugänglicher, vergangener oder gegenwärtiger Umstand, der objektiv nicht der Wirklichkeit entspricht, also mit dem tatsächlichen Sachverhalt nicht übereinstimmt.

Merksatz

Unwahrheit betrifft den Widerspruch zur Wirklichkeit, nicht bloß fehlende Beweise für die Wahrheit.

Unwahr oder nicht erweislich wahr?Objektive Unwahrheit und fehlender Wahrheitsnachweis sind zu unterscheiden; für § 186 StGB ist Letzteres maßgeblich.
Unwahre Tatsache
Nicht erweislich wahre Tatsache
Maßstab
Der behauptete Umstand widerspricht der Wirklichkeit.
Die Wahrheit des behaupteten Umstands lässt sich nicht nachweisen.
Kann dennoch wahr sein?
Nein.
Ja, wenn sich die Wahrheit nicht nachweisen lässt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara sagt zu Ben: „Die Außenfläche von Leas Wohnungstür ist blau gestrichen.“ Diese Fläche ist zu diesem Zeitpunkt vollständig rot gestrichen und für beide sichtbar.

Trifft „Unwahre Tatsache“ hier zu?

„Unwahre Tatsache“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dem Beweis zugänglicher Inhalt
    Die Farbe lässt sich durch Anschauen feststellen.
    erfüllt
  2. 2
    Vergangener oder gegenwärtiger Umstand
    Die Aussage betrifft den gegenwärtigen Anstrich der Tür.
    erfüllt
  3. 3
    Objektiver Widerspruch zur Wirklichkeit
    Der behauptete blaue Anstrich widerspricht dem vorhandenen roten Anstrich.
    erfüllt
BFall B

Mara sagt zu Ben: „2Die Außenfläche von Leas Wohnungstür ist blau gestrichen.“ 1Diese Fläche ist zu diesem Zeitpunkt vollständig blau gestrichen und für beide sichtbar.

Trifft „Unwahre Tatsache“ hier zu?

„Unwahre Tatsache“ trifft nicht zu.Es fehlt: Objektiver Widerspruch zur Wirklichkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dem Beweis zugänglicher Inhalt
    Die Farbe lässt sich durch Anschauen feststellen.
    erfüllt
  2. 2
    Vergangener oder gegenwärtiger Umstand
    Die Aussage betrifft den gegenwärtigen Anstrich der Tür.
    erfüllt
  3. 3
    Objektiver Widerspruch zur Wirklichkeit
    Der behauptete blaue Anstrich stimmt mit dem vorhandenen Anstrich überein.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBei § 186 StGB einen Nachweis der objektiven Unwahrheit verlangen.

RichtigFür § 186 StGB muss die Unwahrheit nicht bewiesen sein; hinsichtlich des Wahrheitsgehalts genügt die fehlende Erweislichkeit der Wahrheit.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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