Definitionen
Unternehmer
§ 14 BGB · ZivilrechtUnternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Entscheidend ist nicht die Person an sich, sondern in welcher Rolle sie das Geschäft abschließt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Schreinermeisterin S führt als Inhaberin eine eigene Werkstatt. 3Für einen Kundenauftrag ihrer Werkstatt 2kauft sie beim Holzhändler H Eichenbretter.
Trifft „Unternehmer“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltnatürliche oder juristische Person oder rechtsfähige PersonengesellschaftS ist eine natürliche Person.
- 2erfülltAbschluss eines RechtsgeschäftsS schließt einen Kaufvertrag.
- 3erfülltin Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher TätigkeitDer Kauf dient ihrer selbständigen Tätigkeit als Inhaberin der Werkstatt.
1Die Schreinermeisterin S führt als Inhaberin eine eigene Werkstatt. Für ihr Wohnzimmer 2kauft sie in einem Elektromarkt einen Fernseher.
Trifft „Unternehmer“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltnatürliche oder juristische Person oder rechtsfähige PersonengesellschaftS ist eine natürliche Person.
- 2erfülltAbschluss eines RechtsgeschäftsS schließt einen Kaufvertrag.
- 3fehltin Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher TätigkeitDer Fernseher ist für ihr Wohnzimmer bestimmt, der Kauf ist privat.
1Der Schreinergeselle G ist bei einer Schreinerei fest angestellt. Für seine Arbeit dort 2kauft er sich auf eigene Rechnung in einem Baumarkt einen Akkuschrauber.
Trifft „Unternehmer“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltnatürliche oder juristische Person oder rechtsfähige PersonengesellschaftG ist eine natürliche Person.
- 2erfülltAbschluss eines RechtsgeschäftsG schließt einen Kaufvertrag.
- 3fehltin Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher TätigkeitG handelt zwar beruflich, aber als Angestellter und damit nicht selbständig.
Typische Fehler
FehlerWer ein Gewerbe oder einen selbständigen Beruf ausübt, wird bei jedem Geschäft als Unternehmer eingeordnet, auch bei privaten Käufen.
RichtigEs kommt darauf an, ob gerade dieses Rechtsgeschäft in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wird.
FehlerUnternehmer wird mit Kaufmann gleichgesetzt, sodass Freiberufler oder Kleingewerbetreibende herausfallen.
RichtigEs genügt eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit; Kaufmannseigenschaft ist nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
7 Schemata