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Untermaßverbot

Art. 2 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Das Untermaßverbot verpflichtet den Staat, bei grundrechtlichen Schutzpflichten ein Mindestmaß an wirksamem Schutz zu gewährleisten. Bei der Wahl der Schutzmaßnahmen hat er grundsätzlich einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Die Schutzpflicht ist verletzt, wenn der Staat Schutzvorkehrungen überhaupt nicht trifft oder seine Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, um das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich hinter diesem zurückbleiben.

Merksatz

Der Staat schuldet wirksamen Mindestschutz, hat aber grundsätzlich Spielraum bei der Wahl seiner Schutzmaßnahmen.

Untermaßverbot oder Übermaßverbot?Links geht es um zu wenig staatlichen Schutz, rechts um zu weit gehende staatliche Eingriffe.
Untermaßverbot
Übermaßverbot
Ausgangspunkt
Grundrechtliche Schutzpflicht.
Staatlicher Grundrechtseingriff.
Prüfungsziel
Wirksamen Mindestschutz sicherstellen.
Unverhältnismäßige Eingriffe verhindern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena meldet der Polizei, dass ihr früherer Partner sie noch am selben Abend töten will. 1Die Beamten sehen vor Ort, wie er mit einem Messer auf Lena zuläuft. 2Obwohl sie ihn gefahrlos sofort aufhalten könnten, bleiben sie bewusst untätig.

Trifft „Untermaßverbot“ hier zu?

„Untermaßverbot“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrechtliche Schutzpflicht des Staates
    Die Polizei muss Lena vor dem erkennbaren, unmittelbar drohenden Angriff auf ihr Leben schützen.
    erfüllt
  2. 2
    Unterschreitung des gebotenen Mindestschutzes
    Die vollständige Untätigkeit trotz sofort möglicher Hilfe unterschreitet den gebotenen Mindestschutz.
    erfüllt
BFall B

Lena meldet der Polizei, dass ihr früherer Partner sie noch am selben Abend töten will. 1Die Beamten sehen vor Ort, wie er mit einem Messer auf Lena zuläuft. Sie halten ihn sofort auf, nehmen ihm das Messer ab und bringen Lena an einen Ort, an dem er sie nicht erreichen kann.

Trifft „Untermaßverbot“ hier zu?

„Untermaßverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unterschreitung des gebotenen Mindestschutzes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrechtliche Schutzpflicht des Staates
    Die Polizei muss Lena vor dem erkennbaren, unmittelbar drohenden Angriff auf ihr Leben schützen.
    erfüllt
  2. 2
    Unterschreitung des gebotenen Mindestschutzes
    Die Beamten wehren die konkrete Lebensgefahr durch ihr sofortiges Eingreifen wirksam ab.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Untermaßverbot wird als Grenze staatlicher Grundrechtseingriffe geprüft.

RichtigBeim Untermaßverbot wird geprüft, ob der Staat den grundrechtlich gebotenen Mindestschutz gewährleistet.

Rechtsfolge falsch

FehlerSchon die Möglichkeit einer besseren Schutzmaßnahme wird als Verfassungsverstoß gewertet.

RichtigEine bessere Alternative allein begründet keinen Verstoß, solange der gebotene Mindestschutz gewahrt bleibt.

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