Definitionen
Untermaßverbot
Art. 2 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtDas Untermaßverbot verpflichtet den Staat, bei grundrechtlichen Schutzpflichten ein Mindestmaß an wirksamem Schutz zu gewährleisten. Bei der Wahl der Schutzmaßnahmen hat er grundsätzlich einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Die Schutzpflicht ist verletzt, wenn der Staat Schutzvorkehrungen überhaupt nicht trifft oder seine Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, um das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich hinter diesem zurückbleiben.
Der Staat schuldet wirksamen Mindestschutz, hat aber grundsätzlich Spielraum bei der Wahl seiner Schutzmaßnahmen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena meldet der Polizei, dass ihr früherer Partner sie noch am selben Abend töten will. 1Die Beamten sehen vor Ort, wie er mit einem Messer auf Lena zuläuft. 2Obwohl sie ihn gefahrlos sofort aufhalten könnten, bleiben sie bewusst untätig.
Trifft „Untermaßverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechtliche Schutzpflicht des StaatesDie Polizei muss Lena vor dem erkennbaren, unmittelbar drohenden Angriff auf ihr Leben schützen.
- 2erfülltUnterschreitung des gebotenen MindestschutzesDie vollständige Untätigkeit trotz sofort möglicher Hilfe unterschreitet den gebotenen Mindestschutz.
Lena meldet der Polizei, dass ihr früherer Partner sie noch am selben Abend töten will. 1Die Beamten sehen vor Ort, wie er mit einem Messer auf Lena zuläuft. Sie halten ihn sofort auf, nehmen ihm das Messer ab und bringen Lena an einen Ort, an dem er sie nicht erreichen kann.
Trifft „Untermaßverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechtliche Schutzpflicht des StaatesDie Polizei muss Lena vor dem erkennbaren, unmittelbar drohenden Angriff auf ihr Leben schützen.
- 2fehltUnterschreitung des gebotenen MindestschutzesDie Beamten wehren die konkrete Lebensgefahr durch ihr sofortiges Eingreifen wirksam ab.
Typische Fehler
FehlerDas Untermaßverbot wird als Grenze staatlicher Grundrechtseingriffe geprüft.
RichtigBeim Untermaßverbot wird geprüft, ob der Staat den grundrechtlich gebotenen Mindestschutz gewährleistet.
FehlerSchon die Möglichkeit einer besseren Schutzmaßnahme wird als Verfassungsverstoß gewertet.
RichtigEine bessere Alternative allein begründet keinen Verstoß, solange der gebotene Mindestschutz gewahrt bleibt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata