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Unterlassungsdienstbarkeit

§§ 1018, 1090 BGB · Zivilrecht

Eine Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit, durch die der Eigentümer des belasteten Grundstücks verpflichtet wird, bestimmte Handlungen der tatsächlichen Grundstücksnutzung, die er ohne die Dienstbarkeit vornehmen dürfte (z. B. Bebauen, Bepflanzen, Lärm erzeugen), zu unterlassen, um dem Berechtigten einen Vorteil zu sichern.

Merksatz

Unterlassungsdienstbarkeiten beschränken tatsächliche Grundstücksnutzungen, nicht die rechtliche Verfügung über das Grundstück.

Was wird durch die Dienstbarkeit beschränkt?Links ist eine tatsächliche Nutzung untersagt, rechts die Ausübung eines Rechts gegenüber dem anderen Grundstück.
Unterlassungsdienstbarkeit
Rechtsausübungsdienstbarkeit
Gegenstand des Verbots
Eine bestimmte tatsächliche Nutzung des belasteten Grundstücks.
Die Ausübung eines Eigentümerrechts gegenüber dem anderen Grundstück.
Beispiel
Auf dem belasteten Grundstück nicht bauen.
Bestimmte Einwirkungen vom Nachbargrundstück nicht abwehren.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Sie einigen sich darüber, dass Anna einen bestimmten Streifen ihres Grundstücks nicht bebauen darf, und lassen dieses Recht zugunsten des jeweiligen Eigentümers von Bens Grundstück in Annas Grundbuch eintragen. Nach den sonst geltenden Regeln dürfte Anna dort bauen. Dadurch bleibt der freie Blick von Bens Wohnhaus ins Tal erhalten.

Trifft „Unterlassungsdienstbarkeit“ hier zu?

„Unterlassungsdienstbarkeit“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    Durch Einigung und Eintragung wird eine Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Nachbargrundstücks begründet.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmte Handlungen der tatsächlichen Grundstücksnutzung
    Das Errichten von Gebäuden ist eine tatsächliche Nutzung des belasteten Grundstücks.
    erfüllt
  3. 3
    Ohne die Dienstbarkeit erlaubte Handlungen
    Ohne die zusätzliche Beschränkung wäre die Bebauung erlaubt.
    erfüllt
  4. 4
    Unterlassungspflicht zugunsten des Berechtigten
    Annas Bauverzicht sichert einen Nutzungsvorteil für Bens Grundstück.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Sie vereinbaren ausschließlich in einem Vertrag, 2dass Anna einen bestimmten Streifen ihres Grundstücks nicht bebauen darf; ein Recht am Grundstück wollen sie nicht begründen und eine Eintragung im Grundbuch soll nicht erfolgen. 3Nach den sonst geltenden Regeln dürfte Anna dort bauen. 4Dadurch bleibt der freie Blick von Bens Wohnhaus ins Tal erhalten.

Trifft „Unterlassungsdienstbarkeit“ hier zu?

„Unterlassungsdienstbarkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    Die Parteien begründen nur eine vertragliche Pflicht und kein dingliches Recht am Grundstück.
    fehlt
  2. 2
    Bestimmte Handlungen der tatsächlichen Grundstücksnutzung
    Das Bauverbot betrifft eine bestimmte tatsächliche Grundstücksnutzung.
    erfüllt
  3. 3
    Ohne die Dienstbarkeit erlaubte Handlungen
    Die Bebauung wäre ohne die vereinbarte Beschränkung erlaubt.
    erfüllt
  4. 4
    Unterlassungspflicht zugunsten des Berechtigten
    Die vertragliche Unterlassungspflicht verschafft Ben den Vorteil des freien Ausblicks.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine rein vertragliche Unterlassungspflicht wird bereits als Dienstbarkeit behandelt.

RichtigErforderlich ist ein dingliches Recht in Form einer Grunddienstbarkeit oder beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; eine bloß schuldrechtliche Verpflichtung genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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