Definitionen
Unterlassungsdienstbarkeit
§§ 1018, 1090 BGB · ZivilrechtEine Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit, durch die der Eigentümer des belasteten Grundstücks verpflichtet wird, bestimmte Handlungen der tatsächlichen Grundstücksnutzung, die er ohne die Dienstbarkeit vornehmen dürfte (z. B. Bebauen, Bepflanzen, Lärm erzeugen), zu unterlassen, um dem Berechtigten einen Vorteil zu sichern.
Unterlassungsdienstbarkeiten beschränken tatsächliche Grundstücksnutzungen, nicht die rechtliche Verfügung über das Grundstück.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Sie einigen sich darüber, dass Anna einen bestimmten Streifen ihres Grundstücks nicht bebauen darf, und lassen dieses Recht zugunsten des jeweiligen Eigentümers von Bens Grundstück in Annas Grundbuch eintragen. Nach den sonst geltenden Regeln dürfte Anna dort bauen. Dadurch bleibt der freie Blick von Bens Wohnhaus ins Tal erhalten.
Trifft „Unterlassungsdienstbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche DienstbarkeitDurch Einigung und Eintragung wird eine Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Nachbargrundstücks begründet.
- 2erfülltBestimmte Handlungen der tatsächlichen GrundstücksnutzungDas Errichten von Gebäuden ist eine tatsächliche Nutzung des belasteten Grundstücks.
- 3erfülltOhne die Dienstbarkeit erlaubte HandlungenOhne die zusätzliche Beschränkung wäre die Bebauung erlaubt.
- 4erfülltUnterlassungspflicht zugunsten des BerechtigtenAnnas Bauverzicht sichert einen Nutzungsvorteil für Bens Grundstück.
Anna und Ben sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Sie vereinbaren ausschließlich in einem Vertrag, 2dass Anna einen bestimmten Streifen ihres Grundstücks nicht bebauen darf; ein Recht am Grundstück wollen sie nicht begründen und eine Eintragung im Grundbuch soll nicht erfolgen. 3Nach den sonst geltenden Regeln dürfte Anna dort bauen. 4Dadurch bleibt der freie Blick von Bens Wohnhaus ins Tal erhalten.
Trifft „Unterlassungsdienstbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltGrunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche DienstbarkeitDie Parteien begründen nur eine vertragliche Pflicht und kein dingliches Recht am Grundstück.
- 2erfülltBestimmte Handlungen der tatsächlichen GrundstücksnutzungDas Bauverbot betrifft eine bestimmte tatsächliche Grundstücksnutzung.
- 3erfülltOhne die Dienstbarkeit erlaubte HandlungenDie Bebauung wäre ohne die vereinbarte Beschränkung erlaubt.
- 4erfülltUnterlassungspflicht zugunsten des BerechtigtenDie vertragliche Unterlassungspflicht verschafft Ben den Vorteil des freien Ausblicks.
Typische Fehler
FehlerEine rein vertragliche Unterlassungspflicht wird bereits als Dienstbarkeit behandelt.
RichtigErforderlich ist ein dingliches Recht in Form einer Grunddienstbarkeit oder beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; eine bloß schuldrechtliche Verpflichtung genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema