Definitionen
Unternehmerische Entscheidung
§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG · ZivilrechtEine unternehmerische Entscheidung ist eine auf Prognose und Abwägung beruhende Leitungsentscheidung des Geschäftsführungsorgans, die nicht rechtlich gebunden ist, sondern einen Ermessensspielraum eröffnet und typischerweise mit unternehmerischem Risiko verbunden ist. Liegt eine solche Entscheidung vor, scheidet eine Pflichtverletzung aus, sofern das Organmitglied vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (Business Judgment Rule).
Eine wirtschaftlich wichtige Entscheidung ist nicht unternehmerisch, wenn ihr Inhalt rechtlich zwingend vorgegeben ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Der Vorstand einer Aktiengesellschaft beschließt, für die Produktion eine neue Maschine zu kaufen. 1Er vergleicht erwartete Absatzmengen und Kosten des Neukaufs mit denen einer weiteren Nutzung der bisherigen Maschine. 3Die bisherige Maschine darf unverändert weiterlaufen; weder ein Vertrag noch eine behördliche Anordnung verlangt den Neukauf. 4Ob die zusätzlichen Verkaufserlöse die Anschaffungskosten decken werden, ist offen.
Trifft „Unternehmerische Entscheidung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundlage in Prognose und AbwägungDer Vorstand bewertet zukünftige Entwicklungen und stellt die wirtschaftlichen Folgen der Alternativen gegenüber.
- 2erfülltLeitungsentscheidung des GeschäftsführungsorgansDas zuständige Geschäftsführungsorgan entscheidet über eine betriebliche Investition.
- 3erfülltRechtlich eröffneter EntscheidungsspielraumDer Vorstand kann zwischen Weiterbetrieb und Neukauf wählen.
- 4erfülltTypischerweise mit wirtschaftlichem Risiko verbundenDer wirtschaftliche Erfolg der Investition ist ungewiss.
Eine Behörde hat einer Aktiengesellschaft den weiteren Verkauf eines bestimmten Produkts mit sofortiger Wirkung verbindlich verboten. Das Verbot ist nicht mehr anfechtbar. Der Vorstand wägt anhand von Umsatzprognosen die wirtschaftlichen Folgen einer Fortsetzung und einer Einstellung ab und beschließt, den Verkauf einzustellen. Er kann noch nicht absehen, wie stark dadurch auch der Absatz anderer Produkte zurückgehen wird.
Trifft „Unternehmerische Entscheidung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundlage in Prognose und AbwägungDer Vorstand prognostiziert die wirtschaftliche Entwicklung und vergleicht die Folgen beider Vorgehensweisen.
- 2erfülltLeitungsentscheidung des GeschäftsführungsorgansDas Geschäftsführungsorgan trifft die Entscheidung über die Einstellung des Verkaufs.
- 3fehltRechtlich eröffneter EntscheidungsspielraumDas verbindliche Verkaufsverbot verpflichtet zur Einstellung und lässt insoweit keine rechtliche Wahl.
- 4erfülltTypischerweise mit wirtschaftlichem Risiko verbundenDie wirtschaftlichen Auswirkungen auf das übrige Geschäft sind ungewiss.
Typische Fehler
FehlerSchon das Vorliegen einer unternehmerischen Entscheidung wird als ausreichender Schutz vor einer Pflichtverletzung behandelt.
RichtigZusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen der Business Judgment Rule erfüllt sein, insbesondere die angemessene Informationsgrundlage und die vertretbare Annahme, im Gesellschaftsinteresse zu handeln.
FehlerAus einem späteren wirtschaftlichen Fehlschlag wird unmittelbar auf eine Pflichtverletzung geschlossen.
RichtigEin späterer Fehlschlag allein beweist keine Pflichtverletzung; maßgeblich sind die Schutzvoraussetzungen im Zeitpunkt der Entscheidung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema