Definitionen
Untervermächtnis
§ 2186 BGB · ZivilrechtEin Untervermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser einem Vermächtnisnehmer seinerseits durch ein Vermächtnis eine Verpflichtung auferlegt, einem Dritten einen Vermögensvorteil zuzuwenden, sodass der beschwerte Vermächtnisnehmer zugleich Schuldner des Untervermächtnisses wird.
Begünstigung durch ein Vermächtnis und eigene Leistungspflichten können bei derselben Person zusammentreffen.
- VorherHauptvermächtnis nicht verlangbarDer Vermächtnisnehmer muss das Untervermächtnis noch nicht erfüllen.
- Frühester ZeitpunktHauptvermächtnis verlangbarDie Sperre entfällt, auch ohne tatsächlichen Empfang; weitere Leistungshindernisse bleiben möglich.
- Hauptvermächtnis nicht verlangbar Der Vermächtnisnehmer muss das Untervermächtnis noch nicht erfüllen.
- Hauptvermächtnis verlangbar Die Sperre entfällt, auch ohne tatsächlichen Empfang; weitere Leistungshindernisse bleiben möglich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die verstorbene Eva hat in ihrem Testament ihren Sohn Paul als alleinigen Empfänger ihres gesamten Vermögens eingesetzt. 1Paul soll ihrer Freundin Lea 20.000 Euro zahlen; 3Lea soll Evas Neffen Tim 3.000 Euro zahlen. 2Eva räumt Tim im Testament ausdrücklich das Recht ein, die Zahlung von Lea zu fordern.
Trifft „Untervermächtnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschwerter ist VermächtnisnehmerLea erhält einen Zahlungsanspruch gegen den Erben Paul und ist damit Vermächtnisnehmerin.
- 2erfülltVerpflichtung durch ein Vermächtnis des ErblassersEva begründet testamentarisch einen eigenen Zahlungsanspruch Tims gegen Lea.
- 3erfülltVermögensvorteil für einen DrittenTim soll als weitere Person einen Geldbetrag erhalten.
Die verstorbene Eva hat in ihrem Testament Lea als alleinige Empfängerin ihres gesamten Vermögens eingesetzt. 3Lea soll Evas Neffen Tim 3.000 Euro zahlen. 2Eva räumt Tim im Testament ausdrücklich das Recht ein, die Zahlung von Lea zu fordern.
Trifft „Untervermächtnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltBeschwerter ist VermächtnisnehmerLea ist als Alleinerbin eingesetzt und nicht durch ein Vermächtnis begünstigt.
- 2erfülltVerpflichtung durch ein Vermächtnis des ErblassersEva begründet testamentarisch einen eigenen Zahlungsanspruch Tims gegen Lea.
- 3erfülltVermögensvorteil für einen DrittenTim soll als weitere Person einen Geldbetrag erhalten.
Typische Fehler
FehlerDie Erfüllungspflicht wird bis zum tatsächlichen Empfang des Hauptvermächtnisses hinausgeschoben.
RichtigDie Sperre aus § 2186 BGB endet, sobald der Beschwerte die Erfüllung seines eigenen Vermächtnisses verlangen kann; tatsächlicher Empfang ist dafür nicht nötig.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema