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Untervermächtnis

§ 2186 BGB · Zivilrecht

Ein Untervermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser einem Vermächtnisnehmer seinerseits durch ein Vermächtnis eine Verpflichtung auferlegt, einem Dritten einen Vermögensvorteil zuzuwenden, sodass der beschwerte Vermächtnisnehmer zugleich Schuldner des Untervermächtnisses wird.

Merksatz

Begünstigung durch ein Vermächtnis und eigene Leistungspflichten können bei derselben Person zusammentreffen.

Wann ist frühestens zu leisten?Entscheidend ist, wann der Beschwerte sein eigenes Vermächtnis verlangen kann. Der tatsächliche Empfang ist nicht maßgeblich.
  1. Vorher
    Hauptvermächtnis nicht verlangbar
    Der Vermächtnisnehmer muss das Untervermächtnis noch nicht erfüllen.
  2. Frühester Zeitpunkt
    Hauptvermächtnis verlangbar
    Die Sperre entfällt, auch ohne tatsächlichen Empfang; weitere Leistungshindernisse bleiben möglich.
  1. Hauptvermächtnis nicht verlangbar Der Vermächtnisnehmer muss das Untervermächtnis noch nicht erfüllen.
  2. Hauptvermächtnis verlangbar Die Sperre entfällt, auch ohne tatsächlichen Empfang; weitere Leistungshindernisse bleiben möglich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die verstorbene Eva hat in ihrem Testament ihren Sohn Paul als alleinigen Empfänger ihres gesamten Vermögens eingesetzt. 1Paul soll ihrer Freundin Lea 20.000 Euro zahlen; 3Lea soll Evas Neffen Tim 3.000 Euro zahlen. 2Eva räumt Tim im Testament ausdrücklich das Recht ein, die Zahlung von Lea zu fordern.

Trifft „Untervermächtnis“ hier zu?

„Untervermächtnis“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschwerter ist Vermächtnisnehmer
    Lea erhält einen Zahlungsanspruch gegen den Erben Paul und ist damit Vermächtnisnehmerin.
    erfüllt
  2. 2
    Verpflichtung durch ein Vermächtnis des Erblassers
    Eva begründet testamentarisch einen eigenen Zahlungsanspruch Tims gegen Lea.
    erfüllt
  3. 3
    Vermögensvorteil für einen Dritten
    Tim soll als weitere Person einen Geldbetrag erhalten.
    erfüllt
BFall B

Die verstorbene Eva hat in ihrem Testament Lea als alleinige Empfängerin ihres gesamten Vermögens eingesetzt. 3Lea soll Evas Neffen Tim 3.000 Euro zahlen. 2Eva räumt Tim im Testament ausdrücklich das Recht ein, die Zahlung von Lea zu fordern.

Trifft „Untervermächtnis“ hier zu?

„Untervermächtnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beschwerter ist Vermächtnisnehmer

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschwerter ist Vermächtnisnehmer
    Lea ist als Alleinerbin eingesetzt und nicht durch ein Vermächtnis begünstigt.
    fehlt
  2. 2
    Verpflichtung durch ein Vermächtnis des Erblassers
    Eva begründet testamentarisch einen eigenen Zahlungsanspruch Tims gegen Lea.
    erfüllt
  3. 3
    Vermögensvorteil für einen Dritten
    Tim soll als weitere Person einen Geldbetrag erhalten.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Erfüllungspflicht wird bis zum tatsächlichen Empfang des Hauptvermächtnisses hinausgeschoben.

RichtigDie Sperre aus § 2186 BGB endet, sobald der Beschwerte die Erfüllung seines eigenen Vermächtnisses verlangen kann; tatsächlicher Empfang ist dafür nicht nötig.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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