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Unternehmerisches Risiko

§ 611a BGB · Zivilrecht

Das unternehmerische Risiko bezeichnet die typischen wirtschaftlichen Wagnisse, die ein Unternehmer im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit trägt, insbesondere das Risiko des Ausbleibens von Gewinn oder des Eintritts von Verlusten. Es ist eines der im Rahmen der nach § 611a BGB vorzunehmenden Gesamtbetrachtung aller Umstände zu berücksichtigenden Indizien zur Abgrenzung von der Arbeitnehmereigenschaft; sein Fehlen allein begründet weder Weisungsgebundenheit noch ein Arbeitsverhältnis.

Merksatz

Entscheidend ist nicht bloß die Unsicherheit des Geschäfts, sondern wer deren wirtschaftliche Folgen trägt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena führt einen Imbiss und entscheidet allein über Angebot, Preise und Öffnungszeiten. 1Die Verkaufserlöse schwanken und können unter den Kosten für Miete und Zutaten liegen. 2Lena bezahlt sämtliche Betriebskosten aus eigenen Mitteln und erhält nur die Verkaufserlöse; reichen diese nicht aus, bleibt der Fehlbetrag bei ihr.

Trifft „Unternehmerisches Risiko“ hier zu?

„Unternehmerisches Risiko“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirtschaftliches Wagnis
    Das Geschäft kann Verluste verursachen, wenn die Einnahmen die Kosten nicht decken.
    erfüllt
  2. 2
    Eigene Risikotragung bei selbstständiger Tätigkeit
    Lena gestaltet ihren Betrieb selbst und muss mögliche Verluste persönlich auffangen.
    erfüllt
BFall B

Lena führt einen Imbiss und entscheidet allein über Angebot, Preise und Öffnungszeiten. 1Die Verkaufserlöse schwanken und können unter den Kosten für Miete und Zutaten liegen. Ein benachbartes Unternehmen erhält aufgrund einer Vereinbarung sämtliche Verkaufserlöse und bezahlt dafür alle Betriebskosten sowie monatlich 3.000 Euro an Lena, auch bei ausbleibenden Gästen.

Trifft „Unternehmerisches Risiko“ hier zu?

„Unternehmerisches Risiko“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eigene Risikotragung bei selbstständiger Tätigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirtschaftliches Wagnis
    Der Betrieb kann wirtschaftliche Verluste verursachen.
    erfüllt
  2. 2
    Eigene Risikotragung bei selbstständiger Tätigkeit
    Lena gestaltet den Betrieb zwar selbst, die wirtschaftlichen Nachteile trägt aber vollständig das benachbarte Unternehmen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerWer kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt, wird allein deshalb als Arbeitnehmer eingeordnet.

RichtigFehlendes unternehmerisches Risiko ist nur ein Gesichtspunkt und ersetzt nicht die Prüfung der übrigen Umstände.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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