Definitionen
Unternehmerisches Risiko
§ 611a BGB · ZivilrechtDas unternehmerische Risiko bezeichnet die typischen wirtschaftlichen Wagnisse, die ein Unternehmer im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit trägt, insbesondere das Risiko des Ausbleibens von Gewinn oder des Eintritts von Verlusten. Es ist eines der im Rahmen der nach § 611a BGB vorzunehmenden Gesamtbetrachtung aller Umstände zu berücksichtigenden Indizien zur Abgrenzung von der Arbeitnehmereigenschaft; sein Fehlen allein begründet weder Weisungsgebundenheit noch ein Arbeitsverhältnis.
Entscheidend ist nicht bloß die Unsicherheit des Geschäfts, sondern wer deren wirtschaftliche Folgen trägt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena führt einen Imbiss und entscheidet allein über Angebot, Preise und Öffnungszeiten. 1Die Verkaufserlöse schwanken und können unter den Kosten für Miete und Zutaten liegen. 2Lena bezahlt sämtliche Betriebskosten aus eigenen Mitteln und erhält nur die Verkaufserlöse; reichen diese nicht aus, bleibt der Fehlbetrag bei ihr.
Trifft „Unternehmerisches Risiko“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWirtschaftliches WagnisDas Geschäft kann Verluste verursachen, wenn die Einnahmen die Kosten nicht decken.
- 2erfülltEigene Risikotragung bei selbstständiger TätigkeitLena gestaltet ihren Betrieb selbst und muss mögliche Verluste persönlich auffangen.
Lena führt einen Imbiss und entscheidet allein über Angebot, Preise und Öffnungszeiten. 1Die Verkaufserlöse schwanken und können unter den Kosten für Miete und Zutaten liegen. Ein benachbartes Unternehmen erhält aufgrund einer Vereinbarung sämtliche Verkaufserlöse und bezahlt dafür alle Betriebskosten sowie monatlich 3.000 Euro an Lena, auch bei ausbleibenden Gästen.
Trifft „Unternehmerisches Risiko“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWirtschaftliches WagnisDer Betrieb kann wirtschaftliche Verluste verursachen.
- 2fehltEigene Risikotragung bei selbstständiger TätigkeitLena gestaltet den Betrieb zwar selbst, die wirtschaftlichen Nachteile trägt aber vollständig das benachbarte Unternehmen.
Typische Fehler
FehlerWer kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt, wird allein deshalb als Arbeitnehmer eingeordnet.
RichtigFehlendes unternehmerisches Risiko ist nur ein Gesichtspunkt und ersetzt nicht die Prüfung der übrigen Umstände.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata