Definitionen
Unrichtige Angabe
§ 264 StGB · StrafrechtEine Angabe ist unrichtig, wenn sie objektiv nicht der Wahrheit entspricht, d.h. wenn der erklärte Inhalt mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt, unabhängig davon, ob der Täter dies weiß oder beabsichtigt.
Für die Unrichtigkeit zählt der objektive Widerspruch zur Wirklichkeit, nicht die Vorstellung des Erklärenden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul beantragt bei einer Behörde eine staatliche Förderung für seine Bäckerei. Im eingereichten Antrag gibt er an, aktuell acht Beschäftigte zu haben. Tatsächlich beschäftigt er nur fünf Personen.
Trifft „Unrichtige Angabe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErklärter InhaltDer Antrag enthält eine Aussage über die aktuelle Beschäftigtenzahl.
- 2erfülltObjektive Abweichung von der WirklichkeitDie erklärte Beschäftigtenzahl ist höher als die tatsächliche.
Paul beantragt bei einer Behörde eine staatliche Förderung für seine Bäckerei. 1Im eingereichten Antrag gibt er an, aktuell fünf Beschäftigte zu haben. Tatsächlich beschäftigt er genau fünf Personen.
Trifft „Unrichtige Angabe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErklärter InhaltDer Antrag enthält eine Aussage über die aktuelle Beschäftigtenzahl.
- 2fehltObjektive Abweichung von der WirklichkeitDie erklärte Beschäftigtenzahl stimmt mit der tatsächlichen überein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema