Definitionen
Testierfähigkeit
§ 2229 BGB · ZivilrechtTestierfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben; sie setzt voraus, dass der Erblasser das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung außerstande ist, die Bedeutung einer letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 2229 Abs. 1, 4 BGB). Minderjährige können ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters testieren (§ 2229 Abs. 2 BGB), jedoch nur durch Erklärung gegenüber dem Notar oder Übergabe einer offenen Schrift, nicht eigenhändig (§§ 2233 Abs. 1, 2247 Abs. 4 BGB).
Eine psychische Erkrankung allein macht nicht testierunfähig; entscheidend sind ihre Auswirkungen auf Einsicht und Handeln.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die 16-jährige Lea erklärt einer Notarin, dass nach ihrem Tod ihre Schwester ihr gesamtes Vermögen erhalten soll. 2Lea ist geistig gesund, versteht die Folgen ihrer Entscheidung und trifft sie selbstständig. Ihre Eltern verweigern ihre Zustimmung.
Trifft „Testierfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVollendung des 16. LebensjahresLea hat das erforderliche Mindestalter erreicht.
- 2erfülltKeine störungsbedingte Unfähigkeit zu Einsicht oder HandelnLea kann die Bedeutung ihrer Verfügung verstehen und nach dieser Einsicht handeln.
Die 15-jährige Mia erklärt einer Notarin, dass nach ihrem Tod ihre Schwester ihr gesamtes Vermögen erhalten soll. 2Mia ist geistig gesund, versteht die Folgen ihrer Entscheidung und trifft sie selbstständig. Ihre Eltern stimmen ihrem Vorhaben zu.
Trifft „Testierfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVollendung des 16. LebensjahresMia ist erst 15 Jahre alt; die Zustimmung ihrer Eltern ersetzt das Mindestalter nicht.
- 2erfülltKeine störungsbedingte Unfähigkeit zu Einsicht oder HandelnMia kann die Bedeutung ihrer Verfügung verstehen und nach dieser Einsicht handeln.
Typische Fehler
FehlerTestierfähigkeit wird mit voller Geschäftsfähigkeit gleichgesetzt und deshalb erst ab 18 Jahren angenommen.
RichtigDas Mindestalter beträgt 16 Jahre; Volljährigkeit ist nicht erforderlich.
FehlerAus einer psychischen Erkrankung wird unmittelbar auf Testierunfähigkeit geschlossen.
RichtigDie Erkrankung muss dazu führen, dass die Person die Bedeutung ihrer Erklärung nicht verstehen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata