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Testierfähigkeit

§ 2229 BGB · Zivilrecht

Testierfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben; sie setzt voraus, dass der Erblasser das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung außerstande ist, die Bedeutung einer letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 2229 Abs. 1, 4 BGB). Minderjährige können ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters testieren (§ 2229 Abs. 2 BGB), jedoch nur durch Erklärung gegenüber dem Notar oder Übergabe einer offenen Schrift, nicht eigenhändig (§§ 2233 Abs. 1, 2247 Abs. 4 BGB).

Merksatz

Eine psychische Erkrankung allein macht nicht testierunfähig; entscheidend sind ihre Auswirkungen auf Einsicht und Handeln.

Wie unterscheiden sich beide Fähigkeiten?Testierfähigkeit ist eigenständig geregelt. Insbesondere können Minderjährige testieren, obwohl sie noch nicht voll geschäftsfähig sind.
Testierfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
Gegenstand
Betrifft das Errichten, Ändern und Aufheben eines Testaments.
Betrifft die selbstständige Vornahme von Rechtsgeschäften allgemein.
Altersgrenze
Schon mit 16 Jahren möglich.
Volle Geschäftsfähigkeit grundsätzlich ab 18; von 7 bis 17 Jahren grundsätzlich beschränkt.
Zustimmung
Testierfähige Minderjährige brauchen keine Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit kann die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die 16-jährige Lea erklärt einer Notarin, dass nach ihrem Tod ihre Schwester ihr gesamtes Vermögen erhalten soll. 2Lea ist geistig gesund, versteht die Folgen ihrer Entscheidung und trifft sie selbstständig. Ihre Eltern verweigern ihre Zustimmung.

Trifft „Testierfähigkeit“ hier zu?

„Testierfähigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollendung des 16. Lebensjahres
    Lea hat das erforderliche Mindestalter erreicht.
    erfüllt
  2. 2
    Keine störungsbedingte Unfähigkeit zu Einsicht oder Handeln
    Lea kann die Bedeutung ihrer Verfügung verstehen und nach dieser Einsicht handeln.
    erfüllt
BFall B

Die 15-jährige Mia erklärt einer Notarin, dass nach ihrem Tod ihre Schwester ihr gesamtes Vermögen erhalten soll. 2Mia ist geistig gesund, versteht die Folgen ihrer Entscheidung und trifft sie selbstständig. Ihre Eltern stimmen ihrem Vorhaben zu.

Trifft „Testierfähigkeit“ hier zu?

„Testierfähigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollendung des 16. Lebensjahres

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vollendung des 16. Lebensjahres
    Mia ist erst 15 Jahre alt; die Zustimmung ihrer Eltern ersetzt das Mindestalter nicht.
    fehlt
  2. 2
    Keine störungsbedingte Unfähigkeit zu Einsicht oder Handeln
    Mia kann die Bedeutung ihrer Verfügung verstehen und nach dieser Einsicht handeln.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerTestierfähigkeit wird mit voller Geschäftsfähigkeit gleichgesetzt und deshalb erst ab 18 Jahren angenommen.

RichtigDas Mindestalter beträgt 16 Jahre; Volljährigkeit ist nicht erforderlich.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einer psychischen Erkrankung wird unmittelbar auf Testierunfähigkeit geschlossen.

RichtigDie Erkrankung muss dazu führen, dass die Person die Bedeutung ihrer Erklärung nicht verstehen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.

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