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Tilgungsbestimmung

§ 366 BGB · Zivilrecht

Die Tilgungsbestimmung ist die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, durch die er bei Bestehen mehrerer gleichartiger Verbindlichkeiten gegenüber diesem Gläubiger festlegt, auf welche Schuld eine Leistung angerechnet werden soll. Die Leistung reicht nicht aus, um alle Verbindlichkeiten zu tilgen; die Erklärung muss dem Gläubiger spätestens bei der Leistung zugehen.

Merksatz

Die gesetzliche Reihenfolge greift erst, wenn der Schuldner seine Leistung nicht selbst rechtzeitig zuordnet.

Wann ist die Zuordnung rechtzeitig?Entscheidend ist der Zugang beim Gläubiger spätestens mit der Leistung. Danach ist eine einseitige Zuordnung zu spät.
  1. Vor der Leistung
    Frühe Erklärung möglich
    Die Zuordnung kann dem Gläubiger bereits vor der Leistung mitgeteilt werden.
  2. Bei der Leistung
    Spätester Zugang
    Jetzt muss die Erklärung dem Gläubiger spätestens zugehen.
  3. Nach der Leistung
    Einseitig zu spät
    Der Schuldner kann die bereits erbrachte Leistung nicht mehr einseitig einer Schuld zuordnen.
  1. Frühe Erklärung möglich Die Zuordnung kann dem Gläubiger bereits vor der Leistung mitgeteilt werden.
  2. Spätester Zugang Jetzt muss die Erklärung dem Gläubiger spätestens zugehen.
  3. Einseitig zu spät Der Schuldner kann die bereits erbrachte Leistung nicht mehr einseitig einer Schuld zuordnen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul schuldet der Händlerin Nora aus einem Tischkauf 500 Euro und aus einem Schrankkauf weitere 500 Euro. Von diesen insgesamt 1.000 Euro bezahlt er ihr 500 Euro in bar. Bei der Übergabe sagt er ihr: „Das Geld ist für die Rechnung über den Schrank.“

Trifft „Tilgungsbestimmung“ hier zu?

„Tilgungsbestimmung“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere gleichartige Verbindlichkeiten gegenüber demselben Gläubiger
    Paul hat gegenüber Nora zwei Verbindlichkeiten, die beide auf Geldzahlung gerichtet sind.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung genügt nicht für alle Verbindlichkeiten
    Die Zahlung deckt nur die Hälfte der gesamten Schulden.
    erfüllt
  3. 3
    Einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Schuldners
    Paul erklärt Nora unmittelbar seinen Willen zur Verwendung des Geldes.
    erfüllt
  4. 4
    Zuordnung zu einer bestimmten Schuld
    Paul bezeichnet eindeutig die Schuld aus dem Schrankkauf.
    erfüllt
  5. 5
    Zugang spätestens bei der Leistung
    Nora erhält die Erklärung gleichzeitig mit dem Bargeld.
    erfüllt
BFall B

Paul schuldet der Händlerin Nora aus einem Tischkauf 500 Euro und aus einem Schrankkauf weitere 500 Euro. Von diesen insgesamt 1.000 Euro bezahlt er ihr 500 Euro in bar, ohne vorher oder dabei eine Zuordnung mitzuteilen. Erst am nächsten Tag sagt er ihr: „Die 500 Euro von gestern sollen die Rechnung über den Schrank bezahlen.“

Trifft „Tilgungsbestimmung“ hier zu?

„Tilgungsbestimmung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugang spätestens bei der Leistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere gleichartige Verbindlichkeiten gegenüber demselben Gläubiger
    Beide Verbindlichkeiten bestehen gegenüber Nora und sind auf Geldzahlung gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung genügt nicht für alle Verbindlichkeiten
    Die Zahlung reicht nicht aus, um beide Schulden vollständig zu begleichen.
    erfüllt
  3. 3
    Einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Schuldners
    Paul teilt Nora seinen Zuordnungswillen unmittelbar mit.
    erfüllt
  4. 4
    Zuordnung zu einer bestimmten Schuld
    Die Erklärung bezeichnet eindeutig die Schuld aus dem Schrankkauf.
    erfüllt
  5. 5
    Zugang spätestens bei der Leistung
    Die Erklärung erreicht Nora erst am Tag nach der Zahlung und damit zu spät.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine erst nach der Zahlung mitgeteilte Zuordnung wird als wirksame einseitige Bestimmung behandelt.

RichtigDie Erklärung muss dem Gläubiger spätestens mit der Leistung zugehen; danach kann der Schuldner die Zuordnung nicht mehr einseitig festlegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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