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Titelprinzip

§ 3 Abs. 2 Buchst. a, § 6 VwVG · Öffentliches Recht

Das Titelprinzip besagt, dass Zwangsmaßnahmen der Verwaltungsvollstreckung grundsätzlich nur auf Grundlage eines wirksamen Vollstreckungstitels, in der Regel eines vollziehbaren Verwaltungsakts, durchgeführt werden dürfen, der die zu vollstreckende Pflicht konkret ausweist.

Merksatz

Ein Titel für eine bestimmte Pflicht erlaubt nicht die Vollstreckung einer anderen Pflicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Stadt gibt Anna schriftlich auf, 3ihre drei Blumenkübel innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Schreibens vom Gehweg vor ihrem Haus zu entfernen. 1Anna erhält den Bescheid und 2lässt die darin richtig angegebene Widerspruchsfrist verstreichen, ohne Widerspruch einzulegen. Auch nach Ablauf der sechs Wochen stehen die Kübel dort, ohne jemanden zu behindern oder zu gefährden. Danach lässt die Stadt die Kübel wie zuvor angekündigt durch einen Betrieb entfernen.

Trifft „Titelprinzip“ hier zu?

„Titelprinzip“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirksamer Vollstreckungstitel
    Der Bescheid ist Anna bekannt gegeben worden und damit wirksam.
    erfüllt
  2. 2
    Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts
    Der Bescheid ist nach ungenutztem Ablauf der Widerspruchsfrist unanfechtbar und damit vollziehbar.
    erfüllt
  3. 3
    Konkrete Festlegung der zu vollstreckenden Pflicht
    Der Bescheid legt Gegenstand, Ort und Frist der verlangten Entfernung konkret fest.
    erfüllt
BFall B

Die Stadt gibt Anna schriftlich auf, 3ihre drei Blumenkübel innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Schreibens vom Gehweg vor ihrem Haus zu entfernen. 1Anna erhält den Bescheid und legt rechtzeitig den in diesem Verfahren vorgesehenen Widerspruch ein. Die Stadt hat nicht angeordnet, dass der Bescheid trotz eines Widerspruchs sofort durchgesetzt werden darf; die Kübel behindern und gefährden niemanden. Über den Widerspruch ist noch nicht entschieden, als die Stadt nach Ablauf der sechs Wochen die Kübel durch einen Betrieb entfernen lässt.

Trifft „Titelprinzip“ hier zu?

„Titelprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirksamer Vollstreckungstitel
    Der Bescheid ist durch die Bekanntgabe wirksam geworden und bleibt trotz des Widerspruchs wirksam.
    erfüllt
  2. 2
    Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts
    Der rechtzeitige Widerspruch hat hier aufschiebende Wirkung und verhindert die Vollziehbarkeit.
    fehlt
  3. 3
    Konkrete Festlegung der zu vollstreckenden Pflicht
    Der Bescheid bestimmt die zu erfüllende Entfernungspflicht ebenso konkret wie im ersten Fall.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Wirksamkeit eines Verwaltungsakts wird geprüft, seine Vollziehbarkeit aber übergangen.

RichtigBei einem Verwaltungsakt als Vollstreckungstitel muss zusätzlich die Vollziehbarkeit vorliegen.

Verwechslung

FehlerAls Vollstreckungstitel wird zwingend eine gerichtliche Entscheidung verlangt.

RichtigRegelmäßig dient der vollziehbare Verwaltungsakt selbst als Vollstreckungstitel.

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