Definitionen
Tiefgreifender Grundrechtseingriff
Öffentliches RechtEin tiefgreifender Grundrechtseingriff ist ein staatlicher Eingriff in ein Grundrecht, der nach seiner Art, Schwere und Intensität besonders gewichtig ist. Dazu zählen insbesondere Eingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt stellt.
Die bloße Betroffenheit eines Grundrechts genügt nicht; der Eingriff muss besonders gewichtig sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Polizisten durchsuchen auf Anordnung eines Gerichts Leas Wohnung gegen ihren Willen nach gestohlenen Gegenständen. 2Dabei öffnen sie Schränke und Schubladen in allen Zimmern.
Trifft „Tiefgreifender Grundrechtseingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatlicher Eingriff in ein GrundrechtDie polizeiliche Durchsuchung greift in die Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
- 2erfülltBesonderes Gewicht des EingriffsDie Wohnungsdurchsuchung gehört zu den besonders gewichtigen Eingriffen, die das Grundgesetz grundsätzlich unter Richtervorbehalt stellt.
1Bei einer Verkehrskontrolle hält eine Polizistin Lea für zwei Minuten an und verlangt ihren Führerschein. Lea zeigt das Dokument und darf anschließend weiterfahren.
Trifft „Tiefgreifender Grundrechtseingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatlicher Eingriff in ein GrundrechtDas polizeiliche Anhalten und die Kontrolle greifen in Leas allgemeine Handlungsfreiheit ein.
- 2fehltBesonderes Gewicht des EingriffsDie kurze Verkehrskontrolle ohne weitere Maßnahmen erreicht keine besondere Eingriffsschwere.
Typische Fehler
FehlerEin tiefgreifender Grundrechtseingriff wird nur angenommen, wenn das Grundgesetz einen Richtervorbehalt vorsieht.
RichtigEin verfassungsrechtlicher Richtervorbehalt kennzeichnet wichtige Anwendungsfälle, ist aber keine notwendige Voraussetzung.