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Tertium comparationis

Art. 3 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Das tertium comparationis ist das gemeinsame dritte Element (der maßgebliche Vergleichsgesichtspunkt), das zwei miteinander verglichene Sachverhalte oder Personengruppen verbindet und anhand dessen beurteilt wird, ob eine wesentliche Gleichheit oder Ungleichheit im Sinne des allgemeinen Gleichheitssatzes vorliegt.

Merksatz

Ein gemeinsames Merkmal trägt den Vergleich nur, wenn es für die Gleichheitsprüfung relevant ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Stadt verlangt für einen zweistündigen Schwimmbadbesuch von Studierenden vier Euro und von Auszubildenden sechs Euro. Die Eintrittsgelder sollen die Betriebskosten decken. Für den Vergleich der beiden Gruppen wird darauf abgestellt, dass sie für jeweils zwei Stunden dasselbe Schwimmbad nutzen.

Trifft „Tertium comparationis“ hier zu?

„Tertium comparationis“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeinsamer Bezugspunkt der verglichenen Sachverhalte oder Gruppen
    Die Nutzung desselben Schwimmbads für dieselbe Dauer verbindet die beiden Gruppen.
    erfüllt
  2. 2
    Maßgeblichkeit für die Beurteilung wesentlicher Gleichheit oder Ungleichheit
    Die gleiche Nutzung ist für den Vergleich von Eintrittspreisen zur Deckung der Betriebskosten relevant.
    erfüllt
BFall B

Eine Stadt verlangt für einen zweistündigen Schwimmbadbesuch von Studierenden vier Euro und von Auszubildenden sechs Euro. Die Eintrittsgelder sollen die Betriebskosten decken. 1Die anwesenden Studierenden und Auszubildenden tragen blaue Jacken. Für den Vergleich der beiden Gruppen wird allein auf die gemeinsame Jackenfarbe abgestellt.

Trifft „Tertium comparationis“ hier zu?

„Tertium comparationis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Maßgeblichkeit für die Beurteilung wesentlicher Gleichheit oder Ungleichheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeinsamer Bezugspunkt der verglichenen Sachverhalte oder Gruppen
    Die blaue Jackenfarbe ist eine Gemeinsamkeit der beiden verglichenen Gruppen.
    erfüllt
  2. 2
    Maßgeblichkeit für die Beurteilung wesentlicher Gleichheit oder Ungleichheit
    Die Jackenfarbe hat keinen Bezug zur Schwimmbadnutzung oder zur Deckung der Betriebskosten.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Vergleichbarkeit wird verneint, sobald sich die Gruppen in irgendeinem Punkt unterscheiden.

RichtigEntscheidend ist die wesentliche Gleichheit anhand des maßgeblichen Vergleichsgesichtspunkts, nicht die Gleichheit in jedem Detail.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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