Definitionen
Tertium comparationis
Art. 3 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtDas tertium comparationis ist das gemeinsame dritte Element (der maßgebliche Vergleichsgesichtspunkt), das zwei miteinander verglichene Sachverhalte oder Personengruppen verbindet und anhand dessen beurteilt wird, ob eine wesentliche Gleichheit oder Ungleichheit im Sinne des allgemeinen Gleichheitssatzes vorliegt.
Ein gemeinsames Merkmal trägt den Vergleich nur, wenn es für die Gleichheitsprüfung relevant ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Stadt verlangt für einen zweistündigen Schwimmbadbesuch von Studierenden vier Euro und von Auszubildenden sechs Euro. Die Eintrittsgelder sollen die Betriebskosten decken. Für den Vergleich der beiden Gruppen wird darauf abgestellt, dass sie für jeweils zwei Stunden dasselbe Schwimmbad nutzen.
Trifft „Tertium comparationis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeinsamer Bezugspunkt der verglichenen Sachverhalte oder GruppenDie Nutzung desselben Schwimmbads für dieselbe Dauer verbindet die beiden Gruppen.
- 2erfülltMaßgeblichkeit für die Beurteilung wesentlicher Gleichheit oder UngleichheitDie gleiche Nutzung ist für den Vergleich von Eintrittspreisen zur Deckung der Betriebskosten relevant.
Eine Stadt verlangt für einen zweistündigen Schwimmbadbesuch von Studierenden vier Euro und von Auszubildenden sechs Euro. Die Eintrittsgelder sollen die Betriebskosten decken. 1Die anwesenden Studierenden und Auszubildenden tragen blaue Jacken. Für den Vergleich der beiden Gruppen wird allein auf die gemeinsame Jackenfarbe abgestellt.
Trifft „Tertium comparationis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeinsamer Bezugspunkt der verglichenen Sachverhalte oder GruppenDie blaue Jackenfarbe ist eine Gemeinsamkeit der beiden verglichenen Gruppen.
- 2fehltMaßgeblichkeit für die Beurteilung wesentlicher Gleichheit oder UngleichheitDie Jackenfarbe hat keinen Bezug zur Schwimmbadnutzung oder zur Deckung der Betriebskosten.
Typische Fehler
FehlerDie Vergleichbarkeit wird verneint, sobald sich die Gruppen in irgendeinem Punkt unterscheiden.
RichtigEntscheidend ist die wesentliche Gleichheit anhand des maßgeblichen Vergleichsgesichtspunkts, nicht die Gleichheit in jedem Detail.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema