Definitionen
Tiefgreifende Bewusstseinsstörung
§ 20 StGB · StrafrechtEine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eine nicht krankhafte Beeinträchtigung der Bewusstseinshelligkeit oder Bewusstseinsklarheit, die nach ihrer Schwere einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt. Sie kann etwa bei hochgradigen Affekten oder extremer Erschöpfung auftreten. Ob dadurch die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgehoben oder erheblich vermindert ist, ist gesondert zu prüfen.
Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung begründet allein noch keine Schuldunfähigkeit.
- 1Eingangsmerkmal feststellenDie tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eines der vier gesetzlichen Eingangsmerkmale.
- 2Auswirkung auf die Fähigkeiten prüfenFür Schuldunfähigkeit muss der Zustand die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufheben.
- 1Eingangsmerkmal feststellen Die tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eines der vier gesetzlichen Eingangsmerkmale.
- 2Auswirkung auf die Fähigkeiten prüfen Für Schuldunfähigkeit muss der Zustand die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufheben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach drei Nächten ohne Schlaf stößt Paul einen Helfer zu Boden, der ihm einen Stuhl anbietet. 2Paul nimmt seine Umgebung dabei nur noch in unzusammenhängenden Bildern wahr, 3erkennt selbst seine Schwester nicht und weiß weder, wo er ist, noch welcher Tag ist. 1Eine anschließende ärztliche Untersuchung führt diese Ausfälle allein auf die Erschöpfung zurück und schließt eine Erkrankung sowie Alkohol oder andere Rauschmittel als Ursache aus.
Trifft „Tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNicht krankhafte BeeinträchtigungDie Ausfälle beruhen auf Erschöpfung und nicht auf einer krankhaften Ursache.
- 2erfülltBewusstseinshelligkeit oder Bewusstseinsklarheit beeinträchtigtPaul kann seine Umgebung nicht mehr zusammenhängend erfassen.
- 3erfülltSchwere einer krankhaften seelischen StörungDer umfassende Verlust der Orientierung und des Erkennens vertrauter Personen erreicht krankheitsgleiche Schwere.
Nach einem langen Arbeitstag stößt Paul einen Helfer zu Boden, der ihm einen Stuhl anbietet. 2Paul fühlt sich wegen seiner Müdigkeit leicht benommen. Er erkennt aber alle Personen, verfolgt das Gespräch und weiß durchgehend, wo er ist und was gerade geschieht. 1Eine ärztliche Untersuchung führt die Benommenheit allein auf die Müdigkeit zurück und schließt eine Erkrankung sowie Alkohol oder andere Rauschmittel als Ursache aus.
Trifft „Tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNicht krankhafte BeeinträchtigungDie leichte Benommenheit hat keine krankhafte Ursache.
- 2erfülltBewusstseinshelligkeit oder Bewusstseinsklarheit beeinträchtigtDie Benommenheit beeinträchtigt seine Bewusstseinshelligkeit leicht.
- 3fehltSchwere einer krankhaften seelischen StörungDie leichte Benommenheit bei erhaltener Orientierung und zusammenhängender Wahrnehmung erreicht keine krankheitsgleiche Schwere.
Typische Fehler
FehlerHeftige Wut oder gewöhnliche Müdigkeit werden bereits als ausreichend angesehen.
RichtigErforderlich ist eine nicht krankhafte Bewusstseinsbeeinträchtigung, deren Schwere einer krankhaften seelischen Störung entspricht.
FehlerAus dem Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung wird unmittelbar auf Schuldunfähigkeit geschlossen.
RichtigZusätzlich muss festgestellt werden, dass der Zustand bei der Tat die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgehoben hat.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata