Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen

Tiefgreifende Bewusstseinsstörung

§ 20 StGB · Strafrecht

Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eine nicht krankhafte Beeinträchtigung der Bewusstseinshelligkeit oder Bewusstseinsklarheit, die nach ihrer Schwere einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt. Sie kann etwa bei hochgradigen Affekten oder extremer Erschöpfung auftreten. Ob dadurch die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgehoben oder erheblich vermindert ist, ist gesondert zu prüfen.

Merksatz

Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung begründet allein noch keine Schuldunfähigkeit.

Wie wird Schuldunfähigkeit geprüft?Zunächst wird ein gesetzliches Eingangsmerkmal festgestellt, anschließend dessen konkrete Auswirkung auf die Fähigkeiten bei der Tat.
  1. 1
    Eingangsmerkmal feststellen
    Die tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eines der vier gesetzlichen Eingangsmerkmale.
  2. 2
    Auswirkung auf die Fähigkeiten prüfen
    Für Schuldunfähigkeit muss der Zustand die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufheben.
  1. 1
    Eingangsmerkmal feststellen Die tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eines der vier gesetzlichen Eingangsmerkmale.
  2. 2
    Auswirkung auf die Fähigkeiten prüfen Für Schuldunfähigkeit muss der Zustand die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufheben.
Tiefgreifende Bewusstseinsstörung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nach drei Nächten ohne Schlaf stößt Paul einen Helfer zu Boden, der ihm einen Stuhl anbietet. 2Paul nimmt seine Umgebung dabei nur noch in unzusammenhängenden Bildern wahr, 3erkennt selbst seine Schwester nicht und weiß weder, wo er ist, noch welcher Tag ist. 1Eine anschließende ärztliche Untersuchung führt diese Ausfälle allein auf die Erschöpfung zurück und schließt eine Erkrankung sowie Alkohol oder andere Rauschmittel als Ursache aus.

Trifft „Tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ hier zu?

„Tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nicht krankhafte Beeinträchtigung
    Die Ausfälle beruhen auf Erschöpfung und nicht auf einer krankhaften Ursache.
    erfüllt
  2. 2
    Bewusstseinshelligkeit oder Bewusstseinsklarheit beeinträchtigt
    Paul kann seine Umgebung nicht mehr zusammenhängend erfassen.
    erfüllt
  3. 3
    Schwere einer krankhaften seelischen Störung
    Der umfassende Verlust der Orientierung und des Erkennens vertrauter Personen erreicht krankheitsgleiche Schwere.
    erfüllt
BFall B

Nach einem langen Arbeitstag stößt Paul einen Helfer zu Boden, der ihm einen Stuhl anbietet. 2Paul fühlt sich wegen seiner Müdigkeit leicht benommen. Er erkennt aber alle Personen, verfolgt das Gespräch und weiß durchgehend, wo er ist und was gerade geschieht. 1Eine ärztliche Untersuchung führt die Benommenheit allein auf die Müdigkeit zurück und schließt eine Erkrankung sowie Alkohol oder andere Rauschmittel als Ursache aus.

Trifft „Tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ hier zu?

„Tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schwere einer krankhaften seelischen Störung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nicht krankhafte Beeinträchtigung
    Die leichte Benommenheit hat keine krankhafte Ursache.
    erfüllt
  2. 2
    Bewusstseinshelligkeit oder Bewusstseinsklarheit beeinträchtigt
    Die Benommenheit beeinträchtigt seine Bewusstseinshelligkeit leicht.
    erfüllt
  3. 3
    Schwere einer krankhaften seelischen Störung
    Die leichte Benommenheit bei erhaltener Orientierung und zusammenhängender Wahrnehmung erreicht keine krankheitsgleiche Schwere.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerHeftige Wut oder gewöhnliche Müdigkeit werden bereits als ausreichend angesehen.

RichtigErforderlich ist eine nicht krankhafte Bewusstseinsbeeinträchtigung, deren Schwere einer krankhaften seelischen Störung entspricht.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung wird unmittelbar auf Schuldunfähigkeit geschlossen.

RichtigZusätzlich muss festgestellt werden, dass der Zustand bei der Tat die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgehoben hat.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.