Definitionen
Textform
§ 126b BGB · ZivilrechtDie Textform erfordert eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Dieser muss dem Empfänger ermöglichen, die an ihn persönlich gerichtete Erklärung für einen ihrem Zweck angemessenen Zeitraum aufzubewahren oder zu speichern, und geeignet sein, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
Bei der Textform kommt es auf die Dokumentierbarkeit an, nicht auf eine eigenhändige Unterschrift.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna Müller sendet Ben eine lesbare E-Mail, in der sie ihm ihr Fahrrad für 200 Euro anbietet und unter dem Text ihren vollen Namen nennt. Ben kann die gesamte Nachricht auf seinem Computer dauerhaft speichern und unverändert wieder anzeigen.
Trifft „Textform“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLesbare ErklärungDas Angebot ist als lesbarer Text verfasst.
- 2erfülltNennung der erklärenden PersonAnna nennt sich im Erklärungstext als erklärende Person.
- 3erfülltPersönlich an den Empfänger gerichtete ErklärungDas Angebot richtet sich persönlich an Ben.
- 4erfülltAufbewahrung oder Speicherung für angemessene ZeitDie dauerhafte Speicherung ermöglicht den Zugriff während eines für das Angebot angemessenen Zeitraums.
- 5erfülltEignung zur unveränderten WiedergabeDie gespeicherte Nachricht lässt sich mit unverändertem Inhalt erneut anzeigen.
Ben erhält 1eine lesbare E-Mail 3mit der Anrede „Hallo Ben“, in der ihm ein Fahrrad für 200 Euro angeboten wird. Als Absender erscheint nur die ihm unbekannte Adresse angebot482@example.org; auch sonst enthält die E-Mail keine Angaben zur Person des Absenders. 4Ben kann die gesamte Nachricht auf seinem Computer dauerhaft speichern und 5unverändert wieder anzeigen.
Trifft „Textform“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLesbare ErklärungDas Angebot ist als lesbarer Text verfasst.
- 2fehltNennung der erklärenden PersonWeder der Nachrichtentext noch die Absenderangaben nennen die erklärende Person.
- 3erfülltPersönlich an den Empfänger gerichtete ErklärungDas Angebot ist durch die persönliche Anrede gezielt an Ben gerichtet.
- 4erfülltAufbewahrung oder Speicherung für angemessene ZeitDie dauerhafte Speicherung ermöglicht den Zugriff während eines für das Angebot angemessenen Zeitraums.
- 5erfülltEignung zur unveränderten WiedergabeDie gespeicherte Nachricht lässt sich mit unverändertem Inhalt erneut anzeigen.
Typische Fehler
FehlerAuch für die Textform wird eine eigenhändige Unterschrift verlangt.
RichtigDie erklärende Person muss genannt sein; eine eigenhändige Unterschrift ist für die Textform nicht erforderlich.
FehlerDie bloße Lesbarkeit einer Erklärung wird für ausreichend gehalten, ohne die Aufbewahrungs- oder Speichermöglichkeit zu prüfen.
RichtigDas Medium muss die Aufbewahrung oder Speicherung für angemessene Zeit sowie die unveränderte Wiedergabe ermöglichen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema