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Nutzungen

§ 100 BGB · Zivilrecht

Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.

Merksatz

Nutzungen umfassen nicht nur Früchte, sondern auch Vorteile aus dem Gebrauch.

Wie unterscheiden sich Nutzungen und Früchte?Früchte sind eine Teilmenge der Nutzungen. Bloße Gebrauchsvorteile gehören dagegen nur zu den Nutzungen.
Nutzungen
Früchte
Umfang
Früchte und Gebrauchsvorteile.
Früchte, aber keine bloßen Gebrauchsvorteile.
Eigenes Fahrrad fahren
Der Vorteil aus dem Gebrauch ist eine Nutzung.
Der bloße Gebrauchsvorteil ist keine Frucht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena fährt mit ihrem eigenen Fahrrad zur Arbeit und spart dadurch die Kosten einer Busfahrt.

Trifft „Nutzungen“ hier zu?

„Nutzungen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einer Sache oder einem Recht
    Das Fahrrad ist eine Sache.
    erfüllt
  2. 2
    Frucht oder Gebrauchsvorteil
    Die Fahrt verschafft Lena einen Vorteil durch den Gebrauch des Fahrrads.
    erfüllt
BFall B

Lena 1verkauft ihr eigenes Fahrrad und erhält dafür 200 Euro vom Käufer.

Trifft „Nutzungen“ hier zu?

„Nutzungen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Frucht oder Gebrauchsvorteil

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einer Sache oder einem Recht
    Der Kaufpreis bezieht sich auf das Fahrrad als Sache.
    erfüllt
  2. 2
    Frucht oder Gebrauchsvorteil
    Der Kaufpreis ist weder eine Frucht des Fahrrads noch ein Vorteil aus dessen Gebrauch.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerNutzungen werden mit Früchten gleichgesetzt.

RichtigFrüchte bilden nur einen Teil der Nutzungen; auch Gebrauchsvorteile gehören dazu.

Verwechslung

FehlerDer Verkaufspreis einer Sache wird als Nutzung dieser Sache eingeordnet.

RichtigDer Erlös aus dem Verkauf der Sache selbst ist weder eine Frucht noch ein Gebrauchsvorteil dieser Sache.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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