Definitionen
Nutzungsausfall
§ 249 BGB · ZivilrechtNutzungsausfall ist der ersatzfähige Schaden, der dem Geschädigten dadurch entsteht, dass er ein Wirtschaftsgut infolge eines schädigenden Ereignisses nicht nutzen kann. Er ist auch ohne konkrete Mehraufwendungen (z.B. Mietwagenkosten) als Vermögensschaden zu ersetzen, wenn das Wirtschaftsgut für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist, der Geschädigte es nutzen wollte und ohne das schädigende Ereignis hätte nutzen können und ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil vorliegt.
Der entgangene Gebrauch kann selbst einen Vermögensschaden bilden, ohne dass zusätzliche Ausgaben entstehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Anna fährt mit ihrem einzigen Auto jeden Werktag die fünf Kilometer zur Arbeit, weil es auf dieser Strecke weder Bus noch Bahn gibt. 1Ben fährt aus Unachtsamkeit gegen das geparkte Auto, das anschließend für fünf Werktage zur Reparatur in der Werkstatt steht und nicht gefahren werden kann. 4Anna ist in dieser Zeit gesund, hat einen gültigen Führerschein und 3möchte weiter täglich mit diesem Auto zur Arbeit fahren. 5Da ihr kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht, geht sie täglich die gesamte Strecke zu Fuß; zusätzliche Ausgaben hat sie nicht.
Trifft „Nutzungsausfall“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchadensbedingter Entzug der NutzungDie Beschädigung durch Ben verhindert das Fahren während der Reparatur.
- 2erfülltTypisch zentrale Bedeutung für die LebenshaltungEin für den Arbeitsweg verwendetes Auto gehört zu den typischerweise zentralen Wirtschaftsgütern der Lebenshaltung.
- 3erfülltNutzungswilleAnna will gerade das beschädigte Auto weiterhin täglich fahren.
- 4erfülltHypothetische NutzungsmöglichkeitOhne die Beschädigung könnte Anna das Auto selbst fahren.
- 5erfülltFühlbarer wirtschaftlicher NachteilDer Verlust der Fahrmöglichkeit beeinträchtigt Annas täglichen Arbeitsweg spürbar.
2Anna fährt mit ihrem Auto jeden Werktag die fünf Kilometer zur Arbeit, weil es auf dieser Strecke weder Bus noch Bahn gibt. 1Ben fährt aus Unachtsamkeit gegen das geparkte Auto, das anschließend für fünf Werktage zur Reparatur in der Werkstatt steht und nicht gefahren werden kann. 4Anna ist in dieser Zeit gesund, hat einen gültigen Führerschein und 3möchte weiter täglich mit diesem Auto zur Arbeit fahren. Sie fährt stattdessen mit ihrem zweiten Auto desselben Modells und Baujahrs, das ihr jederzeit allein zur Verfügung steht; zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Trifft „Nutzungsausfall“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchadensbedingter Entzug der NutzungDie Beschädigung durch Ben verhindert das Fahren während der Reparatur.
- 2erfülltTypisch zentrale Bedeutung für die LebenshaltungEin für den Arbeitsweg verwendetes Auto gehört zu den typischerweise zentralen Wirtschaftsgütern der Lebenshaltung.
- 3erfülltNutzungswilleAnna will gerade das beschädigte Auto weiterhin täglich fahren.
- 4erfülltHypothetische NutzungsmöglichkeitOhne die Beschädigung könnte Anna das Auto selbst fahren.
- 5fehltFühlbarer wirtschaftlicher NachteilDas jederzeit verfügbare gleichwertige eigene Zweitauto gleicht den Verlust der Fahrmöglichkeit aus.
Typische Fehler
FehlerDer Nutzungswille wird geprüft, die hypothetische Nutzungsmöglichkeit aber nicht.
RichtigNeben dem Nutzungswillen muss feststehen, dass der Geschädigte das Wirtschaftsgut ohne das schädigende Ereignis hätte nutzen können.
FehlerJeder entgangene Gebrauch eines beliebigen Freizeitgegenstands wird ohne weitere Voraussetzungen in Geld ersetzt.
RichtigEine Entschädigung ohne konkrete Mehraufwendungen setzt insbesondere die typische zentrale Bedeutung für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema