Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen

Nutzungsausfall

§ 249 BGB · Zivilrecht

Nutzungsausfall ist der ersatzfähige Schaden, der dem Geschädigten dadurch entsteht, dass er ein Wirtschaftsgut infolge eines schädigenden Ereignisses nicht nutzen kann. Er ist auch ohne konkrete Mehraufwendungen (z.B. Mietwagenkosten) als Vermögensschaden zu ersetzen, wenn das Wirtschaftsgut für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist, der Geschädigte es nutzen wollte und ohne das schädigende Ereignis hätte nutzen können und ein fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil vorliegt.

Merksatz

Der entgangene Gebrauch kann selbst einen Vermögensschaden bilden, ohne dass zusätzliche Ausgaben entstehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Anna fährt mit ihrem einzigen Auto jeden Werktag die fünf Kilometer zur Arbeit, weil es auf dieser Strecke weder Bus noch Bahn gibt. 1Ben fährt aus Unachtsamkeit gegen das geparkte Auto, das anschließend für fünf Werktage zur Reparatur in der Werkstatt steht und nicht gefahren werden kann. 4Anna ist in dieser Zeit gesund, hat einen gültigen Führerschein und 3möchte weiter täglich mit diesem Auto zur Arbeit fahren. 5Da ihr kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht, geht sie täglich die gesamte Strecke zu Fuß; zusätzliche Ausgaben hat sie nicht.

Trifft „Nutzungsausfall“ hier zu?

„Nutzungsausfall“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schadensbedingter Entzug der Nutzung
    Die Beschädigung durch Ben verhindert das Fahren während der Reparatur.
    erfüllt
  2. 2
    Typisch zentrale Bedeutung für die Lebenshaltung
    Ein für den Arbeitsweg verwendetes Auto gehört zu den typischerweise zentralen Wirtschaftsgütern der Lebenshaltung.
    erfüllt
  3. 3
    Nutzungswille
    Anna will gerade das beschädigte Auto weiterhin täglich fahren.
    erfüllt
  4. 4
    Hypothetische Nutzungsmöglichkeit
    Ohne die Beschädigung könnte Anna das Auto selbst fahren.
    erfüllt
  5. 5
    Fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil
    Der Verlust der Fahrmöglichkeit beeinträchtigt Annas täglichen Arbeitsweg spürbar.
    erfüllt
BFall B

2Anna fährt mit ihrem Auto jeden Werktag die fünf Kilometer zur Arbeit, weil es auf dieser Strecke weder Bus noch Bahn gibt. 1Ben fährt aus Unachtsamkeit gegen das geparkte Auto, das anschließend für fünf Werktage zur Reparatur in der Werkstatt steht und nicht gefahren werden kann. 4Anna ist in dieser Zeit gesund, hat einen gültigen Führerschein und 3möchte weiter täglich mit diesem Auto zur Arbeit fahren. Sie fährt stattdessen mit ihrem zweiten Auto desselben Modells und Baujahrs, das ihr jederzeit allein zur Verfügung steht; zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

Trifft „Nutzungsausfall“ hier zu?

„Nutzungsausfall“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schadensbedingter Entzug der Nutzung
    Die Beschädigung durch Ben verhindert das Fahren während der Reparatur.
    erfüllt
  2. 2
    Typisch zentrale Bedeutung für die Lebenshaltung
    Ein für den Arbeitsweg verwendetes Auto gehört zu den typischerweise zentralen Wirtschaftsgütern der Lebenshaltung.
    erfüllt
  3. 3
    Nutzungswille
    Anna will gerade das beschädigte Auto weiterhin täglich fahren.
    erfüllt
  4. 4
    Hypothetische Nutzungsmöglichkeit
    Ohne die Beschädigung könnte Anna das Auto selbst fahren.
    erfüllt
  5. 5
    Fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil
    Das jederzeit verfügbare gleichwertige eigene Zweitauto gleicht den Verlust der Fahrmöglichkeit aus.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Nutzungswille wird geprüft, die hypothetische Nutzungsmöglichkeit aber nicht.

RichtigNeben dem Nutzungswillen muss feststehen, dass der Geschädigte das Wirtschaftsgut ohne das schädigende Ereignis hätte nutzen können.

Voraussetzung vergessen

FehlerJeder entgangene Gebrauch eines beliebigen Freizeitgegenstands wird ohne weitere Voraussetzungen in Geld ersetzt.

RichtigEine Entschädigung ohne konkrete Mehraufwendungen setzt insbesondere die typische zentrale Bedeutung für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.