Definitionen
Notwendige Verwendungen
§ 994 BGB · ZivilrechtNotwendige Verwendungen sind solche Aufwendungen auf eine Sache, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache objektiv erforderlich sind und die auch der Eigentümer hätte machen müssen, um die Sache in ihrem Bestand zu erhalten oder ihre Nutzbarkeit zu sichern.
Entscheidend ist, was die Sache objektiv benötigt, nicht was ihr Besitzer sich wünscht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ein Besitzer entdeckt am Dach eines fremden Hauses mehrere undichte Stellen, durch die Regenwasser in den Dachstuhl läuft. 1Er bezahlt die fachgerechte Abdichtung der betroffenen Stellen zu ortsüblichen Kosten.
Trifft „Notwendige Verwendungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufwendungen auf eine SacheDer Besitzer setzt Geld für Arbeiten an dem Haus ein.
- 2erfülltObjektiv zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichDie Abdichtung schützt die Bausubstanz vor weiteren Wasserschäden und wäre auch für den Eigentümer erforderlich.
Ein Besitzer lässt die frisch gestrichene, unbeschädigte Fassade eines fremden Hauses nochmals streichen, weil ihm die bisherige Farbe nicht gefällt. 1Er bezahlt dafür einen Maler.
Trifft „Notwendige Verwendungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufwendungen auf eine SacheDer Besitzer setzt Geld für Arbeiten an der Hausfassade ein.
- 2fehltObjektiv zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichDer erneute Anstrich erfüllt nur einen persönlichen Farbwunsch und dient keinem objektiven Erhaltungsbedarf.
Typische Fehler
FehlerEine wertsteigernde Modernisierung wird allein wegen ihres wirtschaftlichen Nutzens als notwendig eingeordnet.
RichtigEine Wertsteigerung genügt nicht; die Ausgabe muss objektiv für die Erhaltung oder ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlich sein.
FehlerAus der Notwendigkeit einer Ausgabe wird ohne Weiteres auf ihre Erstattungsfähigkeit geschlossen.
RichtigKosten der gewöhnlichen Erhaltung werden für Zeiträume nicht erstattet, deren Nutzungsvorteile der Besitzer behalten darf.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata