Definitionen
Der Grundsatz 'nulla poena sine lege' besagt, dass eine Strafe nur verhängt werden darf, wenn die Strafbarkeit der Tat gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde; er umfasst die Gebote der Gesetzlichkeit (nulla poena sine lege scripta), der Bestimmtheit (nulla poena sine lege certa), des Rückwirkungsverbots (nulla poena sine lege praevia) sowie das Analogieverbot zulasten des Täters (nulla poena sine lege stricta).
Die Strafbarkeit darf nicht erst im Nachhinein oder über den gesetzlichen Rahmen hinaus geschaffen werden.
- Vor der TatStrafbarkeit gesetzlich festgelegtDie Strafvorschrift muss bereits gelten und das spätere Verhalten erfassen.
- TatzeitBegehung der TatEine erst danach geschaffene Strafbarkeit kann die Bestrafung dieser Tat nicht tragen.
- Strafbarkeit gesetzlich festgelegt Die Strafvorschrift muss bereits gelten und das spätere Verhalten erfassen.
- Begehung der Tat Eine erst danach geschaffene Strafbarkeit kann die Bestrafung dieser Tat nicht tragen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein fiktives Bundesgesetz wird am 1. Juni verkündet und gilt ab dem 1. Juli. Es sieht für den vorsätzlichen Verkauf von Einwegtellern aus Kunststoff eine Geldstrafe vor. Händlerin Lea verkauft am 10. Juli wissentlich solche Teller. Im August beantragt die Staatsanwaltschaft wegen dieses Verkaufs eine Geldstrafe nach dem neuen Gesetz.
Trifft „Nulla poena sine lege“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Grundlage (scripta)Die beantragte Bestrafung stützt sich auf ein geschriebenes Gesetz.
- 2erfülltHinreichende Bestimmtheit (certa)Das verbotene Verhalten und die vorgesehene Strafart sind erkennbar festgelegt.
- 3erfülltGesetzliche Strafbarkeit vor der Tat (praevia)Die Strafvorschrift gilt bereits, als Lea die Teller verkauft.
- 4erfülltKeine Analogie zulasten des Täters (stricta)Leas Verhalten fällt unmittelbar unter das gesetzlich beschriebene Verkaufsverbot.
1Ein fiktives Bundesgesetz wird am 1. Juni verkündet und gilt ab dem 1. Juli. 2Es sieht für den vorsätzlichen Verkauf von Einwegtellern aus Kunststoff eine Geldstrafe vor; bis zum 1. Juli ist dieser Verkauf nicht strafbar. 4Händlerin Lea verkauft am 10. Juni wissentlich solche Teller. Im August beantragt die Staatsanwaltschaft wegen dieses Verkaufs eine Geldstrafe nach dem neuen Gesetz.
Trifft „Nulla poena sine lege“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Grundlage (scripta)Die beantragte Bestrafung stützt sich auf ein geschriebenes Gesetz.
- 2erfülltHinreichende Bestimmtheit (certa)Das verbotene Verhalten und die vorgesehene Strafart sind erkennbar festgelegt.
- 3fehltGesetzliche Strafbarkeit vor der Tat (praevia)Bei Leas Verkauf am 10. Juni gilt die erst ab dem 1. Juli wirksame Strafvorschrift noch nicht.
- 4erfülltKeine Analogie zulasten des Täters (stricta)Das Verhalten entspricht der gesetzlichen Handlungsbeschreibung; das Problem ist allein die zeitliche Anwendung.
Typische Fehler
FehlerEs wird nur geprüft, ob bei der gerichtlichen Entscheidung eine passende Strafvorschrift gilt.
RichtigDie gesetzliche Strafbarkeit muss bereits vor der Tat bestanden haben.
FehlerEine Strafvorschrift wird auf einen nicht erfassten Fall übertragen, weil dieser ähnlich strafwürdig erscheint.
RichtigEine vergleichbare Strafwürdigkeit erlaubt keine Analogie zulasten des Täters.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata