Definitionen
Nichtigkeit (Zivilrecht)
§ 125 BGB · ZivilrechtEin Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es von Anfang an (ex tunc) gegenüber jedermann unwirksam ist und die mit ihm beabsichtigten Rechtswirkungen nicht entfaltet. Die Nichtigkeit kann unmittelbar kraft Gesetzes bestehen oder durch eine wirksame Anfechtung rückwirkend eintreten.
Nichtigkeit betrifft die gewollten Rechtswirkungen, nicht automatisch sämtliche rechtlichen Folgen des Geschäfts.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Clara und Ben vereinbaren zu Hause schriftlich, dass Clara ihr Grundstück für 200.000 Euro an Ben verkauft. 2Einen Notar schalten sie nicht ein. Ben wird nicht als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.
Trifft „Nichtigkeit (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsgeschäftDie Vereinbarung über den Grundstückskauf ist ein Rechtsgeschäft.
- 2erfülltVon Anfang an gegenüber jedermann keine beabsichtigten RechtswirkungenDer Kaufvertrag ist wegen fehlender notarieller Beurkundung nichtig; eine Heilung durch Eigentumsübertragung ist nicht erfolgt (§ 125 Satz 1, § 311b Abs. 1 BGB).
1Clara und Ben vereinbaren, dass Clara ihr Grundstück für 200.000 Euro an Ben verkauft. Ein Notar beurkundet den Kaufvertrag. Beide sind volljährig und geschäftsfähig und stimmen dem Verkauf ohne Irrtum, Täuschung oder Drohung zu.
Trifft „Nichtigkeit (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsgeschäftDie Vereinbarung über den Grundstückskauf ist ein Rechtsgeschäft.
- 2fehltVon Anfang an gegenüber jedermann keine beabsichtigten RechtswirkungenDer formgerecht geschlossene Kaufvertrag ist wirksam und begründet die vereinbarten Ansprüche.
Typische Fehler
FehlerAus der Nichtigkeit wird geschlossen, dass auch Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.
RichtigAusgeschlossen sind die beabsichtigten Rechtswirkungen; andere gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht generell ausgeschlossen.
FehlerEine wirksame Anfechtung wird als Unwirksamkeit nur für die Zukunft behandelt.
RichtigEine wirksame Anfechtung führt grundsätzlich rückwirkend zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata