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Nichtigkeitsklage

Art. 263 AEUV · Öffentliches Recht

Die Nichtigkeitsklage ist das Instrument der Rechtmäßigkeitskontrolle im Unionsrecht, mit dem vor dem Gerichtshof (EuGH) oder dem Gericht (EuG) die Überprüfung und gegebenenfalls Nichtigerklärung von Handlungen der Unionsorgane, Einrichtungen und sonstigen Stellen begehrt werden kann, die verbindliche Rechtswirkungen gegenüber Dritten erzeugen sollen. Sie setzt eine Klageberechtigung voraus und muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Handlung, ihrer Mitteilung an den Kläger oder, wenn beides unterbleibt, seiner Kenntniserlangung erhoben werden. Mit ihr können nur die abschließend geregelten Nichtigkeitsgründe Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung der Verträge oder einer bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm und Ermessensmissbrauch geltend gemacht werden; ob ein solcher Grund tatsächlich vorliegt, betrifft die Begründetheit der Klage.

Merksatz

Die Erhebung der Klage setzt nicht voraus, dass der gerügte Nichtigkeitsgrund tatsächlich besteht.

Wie wird die Nichtigkeitsklage geprüft?Zuerst werden die Zugangsvoraussetzungen geprüft. Erst danach folgt die Frage, ob die angegriffene Handlung rechtswidrig ist.
  1. 1
    Zulässigkeit
    Insbesondere Klageberechtigung und Einhaltung der Klagefrist prüfen.
  2. 2
    Begründetheit
    Prüfen, ob ein geltend gemachter Nichtigkeitsgrund tatsächlich vorliegt.
  1. 1
    Zulässigkeit Insbesondere Klageberechtigung und Einhaltung der Klagefrist prüfen.
  2. 2
    Begründetheit Prüfen, ob ein geltend gemachter Nichtigkeitsgrund tatsächlich vorliegt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Europäische Kommission teilt Deutschland eine Entscheidung mit, die Deutschland verpflichtet, eine staatliche Beihilfe von einem Unternehmen zurückzufordern. Deutschland beantragt einen Monat nach dieser Mitteilung beim Gericht der Europäischen Union die Aufhebung der Entscheidung. Es wirft der Kommission vor, für diese Maßnahme nicht zuständig zu sein.

Trifft „Nichtigkeitsklage“ hier zu?

„Nichtigkeitsklage“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle
    Deutschland verlangt eine gerichtliche Kontrolle und Aufhebung der Entscheidung.
    erfüllt
  2. 2
    Handlung einer Unionsstelle
    Die angegriffene Entscheidung stammt von einem Unionsorgan.
    erfüllt
  3. 3
    Beabsichtigte verbindliche Wirkung gegenüber Dritten
    Die Entscheidung begründet eine verbindliche Pflicht für Deutschland.
    erfüllt
  4. 4
    Klageberechtigung
    Deutschland ist als Mitgliedstaat unabhängig von einer eigenen Betroffenheit klageberechtigt.
    erfüllt
  5. 5
    Einhaltung der Klagefrist
    Die Klage wird bereits einen Monat nach der Mitteilung und damit rechtzeitig erhoben.
    erfüllt
  6. 6
    Rüge eines geregelten Nichtigkeitsgrundes
    Deutschland beruft sich auf Unzuständigkeit; ob der Vorwurf zutrifft, ist eine Frage der Begründetheit.
    erfüllt
BFall B

In einem Schreiben schlägt die Europäische Kommission Deutschland vor, bestimmte Unternehmensförderungen künftig einzustellen, und stellt ihm die Umsetzung ausdrücklich frei. Deutschland beantragt einen Monat nach Erhalt des Schreibens beim Gericht der Europäischen Union dessen Aufhebung. Es wirft der Kommission vor, für diese Maßnahme nicht zuständig zu sein.

Trifft „Nichtigkeitsklage“ hier zu?

„Nichtigkeitsklage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beabsichtigte verbindliche Wirkung gegenüber Dritten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle
    Deutschland verlangt eine gerichtliche Kontrolle und Aufhebung des Schreibens.
    erfüllt
  2. 2
    Handlung einer Unionsstelle
    Das angegriffene Schreiben stammt von einem Unionsorgan.
    erfüllt
  3. 3
    Beabsichtigte verbindliche Wirkung gegenüber Dritten
    Die Umsetzung bleibt Deutschland freigestellt; das Schreiben soll keine verbindlichen Wirkungen erzeugen.
    fehlt
  4. 4
    Klageberechtigung
    Deutschland ist als Mitgliedstaat unabhängig von einer eigenen Betroffenheit klageberechtigt.
    erfüllt
  5. 5
    Einhaltung der Klagefrist
    Der Antrag wird innerhalb eines Monats nach Erhalt und damit innerhalb der Klagefrist gestellt.
    erfüllt
  6. 6
    Rüge eines geregelten Nichtigkeitsgrundes
    Deutschland beruft sich auf den geregelten Nichtigkeitsgrund der Unzuständigkeit.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerOhne Bekanntgabe oder Mitteilung wird angenommen, dass die Klagefrist nicht beginnen kann.

RichtigUnterbleiben Bekanntgabe und Mitteilung, knüpft der Fristbeginn an die Kenntniserlangung des Klägers an.

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