Definitionen
Nichtvalutierung
§ 821 BGB · ZivilrechtNichtvalutierung bezeichnet den Fall, dass für eine Verbindlichkeit aus einem abstrakten Schuldversprechen oder einem abstrakten Schuldanerkenntnis der rechtliche Grund fehlt, weil die zugrunde liegende Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner aus dem Kausalverhältnis (Valutaverhältnis) nicht entstanden oder bereits erloschen ist. Der Schuldner kann dem Gläubiger gemäß § 821 BGB die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung auch dann entgegenhalten, wenn der Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit verjährt ist.
Die Verjährung des Befreiungsanspruchs macht eine rechtsgrundlose Zahlungspflicht nicht durchsetzbar.
- Begründung der SchuldVerpflichtung ohne RechtsgrundDer Schuldner übernimmt eine Verpflichtung, für die ein rechtlicher Grund fehlt.
- VerjährungBefreiungsanspruch verjährtTrotz Verjährung des Befreiungsanspruchs darf der Schuldner die Zahlung weiterhin verweigern.
- Verpflichtung ohne Rechtsgrund Der Schuldner übernimmt eine Verpflichtung, für die ein rechtlicher Grund fehlt.
- Befreiungsanspruch verjährt Trotz Verjährung des Befreiungsanspruchs darf der Schuldner die Zahlung weiterhin verweigern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena und Paul vereinbaren ein zinsloses Darlehen über 5.000 Euro. 1Nur zur Absicherung der Darlehensrückzahlung verspricht Lena Paul in einem eigenhändig unterschriebenen Schriftstück, ihm unabhängig vom Darlehensvertrag 5.000 Euro zu zahlen. 2Paul zahlt das Darlehen nie aus; später heben beide den Darlehensvertrag auf. Paul verlangt von Lena die Zahlung aus dem Schriftstück.
Trifft „Nichtvalutierung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbindlichkeit aus abstraktem Schuldversprechen oder SchuldanerkenntnisLena begründet durch das schriftliche Versprechen eine vom Darlehensvertrag rechtlich unabhängige Zahlungspflicht.
- 2erfülltFehlender Rechtsgrund wegen fehlender zugrunde liegender ForderungMangels Auszahlung besteht keine Darlehensrückzahlungsforderung; nach Aufhebung des Darlehensvertrags fehlt dem allein dafür gegebenen Versprechen der Rechtsgrund.
Lena und Paul vereinbaren ein zinsloses Darlehen über 5.000 Euro. 1Nur zur Absicherung der Darlehensrückzahlung verspricht Lena Paul in einem eigenhändig unterschriebenen Schriftstück, ihm unabhängig vom Darlehensvertrag 5.000 Euro zu zahlen. Paul zahlt das Darlehen vollständig aus; die Rückzahlung ist inzwischen fällig, Lena hat aber noch nichts zurückgezahlt. Paul verlangt von Lena die Zahlung aus dem Schriftstück.
Trifft „Nichtvalutierung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerbindlichkeit aus abstraktem Schuldversprechen oder SchuldanerkenntnisLena begründet durch das schriftliche Versprechen eine vom Darlehensvertrag rechtlich unabhängige Zahlungspflicht.
- 2fehltFehlender Rechtsgrund wegen fehlender zugrunde liegender ForderungPauls Darlehensrückzahlungsforderung besteht und ist fällig, sodass der Sicherungszweck die abstrakte Zahlungspflicht rechtfertigt.
Typische Fehler
FehlerAus dem Fehlen der zugrunde liegenden Forderung wird auf die automatische Unwirksamkeit des abstrakten Schuldversprechens geschlossen.
RichtigDie abstrakte Verbindlichkeit ist von der zugrunde liegenden Forderung zu trennen; bei fehlendem Rechtsgrund kann der Schuldner ihre Erfüllung verweigern.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema