Definitionen
Nichterweislichkeit der Wahrheit
§ 186 StGB · StrafrechtNichterweislichkeit der Wahrheit liegt vor, wenn die Wahrheit einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Strafverfahren nicht bewiesen werden kann; erfasst sind sowohl die erwiesene Unwahrheit als auch der Fall, dass die Wahrheit weder bewiesen noch widerlegt werden kann (non liquet). Für eine Strafbarkeit nach § 186 StGB müssen daneben alle übrigen Strafbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.
Bleibt die Wahrheit unaufklärbar, geht dies bei § 186 StGB zulasten des Äußernden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara erzählt ihrem Nachbarn Paul, die Kassiererin Lena habe ohne Erlaubnis Geld aus der Ladenkasse genommen und für sich behalten. Auch nach Prüfung aller verfügbaren Beweise kann das Gericht im Strafverfahren gegen Mara weder bestätigen noch widerlegen, dass Lena dies getan hat.
Trifft „Nichterweislichkeit der Wahrheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsachenbehauptungDie Aussage betrifft einen konkreten Vorgang, der durch Beweise überprüft werden kann.
- 2erfülltEhrenrühriger InhaltDer Vorwurf, eigenmächtig Geld aus der Kasse für sich genommen zu haben, kann Lenas Ansehen mindern.
- 3erfülltWahrheit im Strafverfahren nicht bewiesenDie Wahrheit der Behauptung bleibt trotz vollständiger Prüfung der Beweise offen.
Mara erzählt ihrem Nachbarn Paul, die Kassiererin Lena habe ohne Erlaubnis Geld aus der Ladenkasse genommen und für sich behalten. Im Strafverfahren gegen Mara wird durch eine lückenlose Videoaufnahme, Lenas eigene Angaben und die Aussage des Ladeninhabers bewiesen, dass die Schilderung stimmt.
Trifft „Nichterweislichkeit der Wahrheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsachenbehauptungDie Aussage betrifft einen konkreten Vorgang, der durch Beweise überprüft werden kann.
- 2erfülltEhrenrühriger InhaltDer Vorwurf kann Lenas Ansehen unabhängig davon mindern, ob er wahr ist.
- 3fehltWahrheit im Strafverfahren nicht bewiesenDie Wahrheit der Behauptung ist im Strafverfahren bewiesen.
Typische Fehler
FehlerBei einem offenen Beweisergebnis wird nach dem Zweifelssatz zugunsten des Äußernden von der Wahrheit der Behauptung ausgegangen.
RichtigBleibt die Wahrheit unaufklärbar, ist die Voraussetzung der Nichterweislichkeit erfüllt.
FehlerAus der Nichterweislichkeit einer ehrenrührigen Behauptung wird unmittelbar auf die Strafbarkeit geschlossen.
RichtigZusätzlich müssen alle übrigen Strafbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema