Definitionen
Nichtigkeitsgrund
§§ 125, 134, 138 BGB · ZivilrechtEin Nichtigkeitsgrund ist ein gesetzlich anerkannter Umstand, der zur absoluten Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts ex tunc führt, ohne dass es einer Anfechtung bedarf; solche Gründe sind insbesondere Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB), Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB), Formmangel (§ 125 BGB) sowie das Fehlen wesentlicher Wirksamkeitsvoraussetzungen wie Geschäftsfähigkeit.
Die Unwirksamkeit hängt nicht davon ab, ob jemand das Rechtsgeschäft anficht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben einigen sich mündlich darauf, dass Anna Ben ihr Grundstück für 200.000 Euro verkauft. Eine notarielle Beurkundung findet nicht statt. Das Eigentum am Grundstück ist noch nicht auf Ben übergegangen.
Trifft „Nichtigkeitsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich anerkannter UmstandDer Grundstückskauf bedarf nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB einer notariellen Beurkundung, die hier fehlt.
- 2erfülltAbsolute Unwirksamkeit von Anfang an ohne AnfechtungDer Formmangel macht den Vertrag ohne Anfechtung von Anfang an unwirksam und ist noch nicht durch Eigentumsübertragung geheilt.
Clara möchte ihr Fahrrad für 520 Euro an David verkaufen. 1Im schriftlichen Angebot vertippt sie sich und nennt 250 Euro. David kennt Claras Versehen nicht und nimmt das Angebot zu diesem Preis an. Clara hat ihren Irrtum noch nicht bemerkt.
Trifft „Nichtigkeitsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich anerkannter UmstandDas Vertippen ist ein gesetzlich anerkannter Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 BGB.
- 2fehltAbsolute Unwirksamkeit von Anfang an ohne AnfechtungDer Erklärungsirrtum berechtigt nur zur Anfechtung; ohne wirksame Anfechtung bleibt der Vertrag wirksam.
Typische Fehler
FehlerAuch bei einer nur vertraglich vereinbarten Form jeden Formverstoß zwingend als Nichtigkeitsgrund behandeln.
RichtigEine abweichende Vereinbarung kann die Nichtigkeitsfolge ausschließen; bei unklarem Parteiwillen wird Nichtigkeit angenommen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema