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Niederlassungsfreiheit

Art. 49 AEUV · Öffentliches Recht

Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV gewährleistet Unionsbürgern und Gesellschaften das Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat dauerhaft niederzulassen und dort eine selbständige Erwerbstätigkeit unter denselben Bedingungen wie Inländer aufzunehmen und auszuüben; sie verbietet Beschränkungen dieser Niederlassung sowie Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

Merksatz

Die Niederlassungsfreiheit schützt nicht nur vor Diskriminierung, sondern auch vor sonstigen Beschränkungen.

Niederlassung oder Dienstleistung?Entscheidend ist die Ausrichtung der Tätigkeit: dauerhafte Niederlassung oder vorübergehende Leistungserbringung.
Niederlassungsfreiheit
Dienstleistungsfreiheit
Zeitlicher Charakter
Auf Dauer angelegte Niederlassung.
Vorübergehende Leistungserbringung.
Typischer Fall
Eigenes Beratungsbüro auf Dauer im anderen Mitgliedstaat.
Kurzer Beratungsauftrag dort ohne dauerhafte Niederlassung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Marie ist Französin und lebt bisher in Frankreich. Sie mietet auf unbestimmte Zeit ein Büro in Deutschland und bietet dort dauerhaft auf eigene Rechnung Unternehmensberatung an. Sie entscheidet selbst, für wen und wie sie arbeitet.

Trifft „Niederlassungsfreiheit“ hier zu?

„Niederlassungsfreiheit“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unionsbürger oder Gesellschaft
    Als französische Staatsangehörige ist Marie Unionsbürgerin.
    erfüllt
  2. 2
    Grenzüberschreitender Bezug innerhalb der EU
    Marie nimmt ihre Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat auf.
    erfüllt
  3. 3
    Dauerhafte Niederlassung
    Das Büro und die auf Dauer angelegte Tätigkeit begründen eine beständige berufliche Präsenz.
    erfüllt
  4. 4
    Selbständige Erwerbstätigkeit
    Marie bietet wirtschaftliche Leistungen auf eigene Rechnung und ohne fremde Weisungen an.
    erfüllt
BFall B

Marie ist Französin und führt ihr Beratungsbüro in Frankreich. Für einen einzelnen zweiwöchigen Auftrag fährt sie nach Deutschland und berät dort ein Unternehmen auf eigene Rechnung. Sie entscheidet selbst, wie sie arbeitet, und kehrt danach in ihr französisches Büro zurück; in Deutschland richtet sie kein eigenes Büro ein.

Trifft „Niederlassungsfreiheit“ hier zu?

„Niederlassungsfreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dauerhafte Niederlassung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unionsbürger oder Gesellschaft
    Als französische Staatsangehörige ist Marie Unionsbürgerin.
    erfüllt
  2. 2
    Grenzüberschreitender Bezug innerhalb der EU
    Marie erbringt ihre Leistung außerhalb Frankreichs in einem anderen Mitgliedstaat.
    erfüllt
  3. 3
    Dauerhafte Niederlassung
    Der einzelne vorübergehende Auftrag begründet keine auf Dauer angelegte berufliche Präsenz in Deutschland.
    fehlt
  4. 4
    Selbständige Erwerbstätigkeit
    Marie erbringt ihre Beratungsleistung auf eigene Rechnung und bestimmt ihre Arbeitsweise selbst.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Niederlassungsfreiheit wird auf die Tätigkeit eines weisungsgebundenen Arbeitnehmers angewandt.

RichtigDie hier geschützte Erwerbstätigkeit muss selbständig sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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