Definitionen
Nichtleistung bezeichnet das vollständige Ausbleiben der geschuldeten Leistung durch den Schuldner, ohne dass eine mangelhafte oder verspätete Erfüllung vorliegt; sie umfasst sowohl die anfängliche Unmöglichkeit als auch die nachträgliche Unmöglichkeit sowie die Situation, in der der Schuldner die Leistung schlicht nicht erbringt (Nichterfüllung).
Allein aus dem Ausbleiben der Leistung folgt nicht, dass ihre Erbringung unmöglich ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna hat bei Ben einen Schreibtisch für 200 Euro gekauft und sofort bezahlt. 1Ben sollte ihn am 3. Mai zu ihr bringen. 2Eine Woche nach diesem Termin hat Ben noch nichts geliefert, obwohl der Schreibtisch in seinem Lager steht.
Trifft „Nichtleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschuldete LeistungBen schuldet aus dem Kaufvertrag die Lieferung des Schreibtischs.
- 2erfülltVollständiges AusbleibenBen hat die noch mögliche Lieferung bisher überhaupt nicht erbracht.
Anna hat bei Ben einen Schreibtisch für 200 Euro gekauft und sofort bezahlt. 1Ben sollte ihn am 3. Mai zu ihr bringen. Ben liefert an diesem Tag den vereinbarten Schreibtisch, bei dem jedoch eine Schublade klemmt.
Trifft „Nichtleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschuldete LeistungBen schuldet aus dem Kaufvertrag die Lieferung des Schreibtischs.
- 2fehltVollständiges AusbleibenBen hat geliefert; die klemmende Schublade macht die Leistung mangelhaft, lässt sie aber nicht ausbleiben.
Typische Fehler
FehlerBei ausbleibender, noch möglicher Leistung wird Schadensersatz statt der Leistung ohne Prüfung einer Fristsetzung zugesprochen.
RichtigGrundsätzlich muss eine angemessene Leistungsfrist erfolglos abgelaufen sein; eine gesetzliche Ausnahme von der Fristsetzung ist gesondert zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema