Definitionen
Nichtleistungskondiktion
§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB · ZivilrechtDie Nichtleistungskondiktion ist ein Bereicherungsanspruch, bei dem der Schuldner einen vermögenswerten Vorteil zulasten des Gläubigers ohne rechtliche Rechtfertigung anders als durch Leistung erlangt hat. Eine Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens; grundsätzlich schließt auch eine Leistung eines Dritten den Anspruch aus. Fallgruppen sind insbesondere die Eingriffskondiktion bei Eingriffen in fremde Rechtspositionen, die Verwendungskondiktion bei Aufwendungen auf fremde Sachen und die Rückgriffskondiktion bei der Tilgung fremder Schulden.
Die Nichtleistungskondiktion ist grundsätzlich kein Weg, um bestehende Leistungsbeziehungen zu überspringen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Getränkeherstellerin F lädt ein Porträt der bekannten Schauspielerin Lea aus dem Internet herunter und druckt es auf ihre Getränkedosen. Daneben steht: „Lea empfiehlt dieses Getränk“. Lea hat niemandem erlaubt, ihren Namen oder ihr Bild für Werbung zu verwenden.
Trifft „Nichtleistungskondiktion“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögenswerter VorteilDie Nutzung des Bildes einer bekannten Schauspielerin für Produktwerbung ist ein vermögenswerter Vorteil.
- 2erfülltErlangung nicht durch LeistungF verschafft sich die werbliche Bildnutzung selbst statt durch eine zweckgerichtete Zuwendung.
- 3erfülltZulasten des GläubigersDie wirtschaftliche Verwertung ihres Bildes ist grundsätzlich Lea zugewiesen.
- 4erfülltOhne rechtliche RechtfertigungFür die Werbung mit der angeblichen Produktempfehlung besteht weder eine Erlaubnis noch eine gesetzliche Befugnis.
3Mara überweist von ihrem Konto 200 Euro auf Bens Konto, um eine vermeintlich offene Rechnung zu bezahlen. 1Der Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben. 4Die Rechnung war jedoch bereits vollständig bezahlt; eine weitere Schuld besteht nicht.
Trifft „Nichtleistungskondiktion“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögenswerter VorteilBen erhält durch die Kontogutschrift einen vermögenswerten Vorteil.
- 2fehltErlangung nicht durch LeistungMara vermehrt Bens Vermögen bewusst zur vermeintlichen Erfüllung einer Schuld.
- 3erfülltZulasten des GläubigersDie Gutschrift bei Ben beruht auf einer entsprechenden Vermögensminderung bei Mara.
- 4erfülltOhne rechtliche RechtfertigungFür die erneute Zahlung fehlt eine noch bestehende Verbindlichkeit.
Typische Fehler
FehlerEs wird nur geprüft, ob der Anspruchsteller geleistet hat; eine Leistung eines Dritten bleibt unberücksichtigt.
RichtigAuch eine Leistung eines Dritten kann die Nichtleistungskondiktion grundsätzlich ausschließen.
FehlerAus einem rechtsgrundlosen Vorteil wird unmittelbar auf einen Anspruch geschlossen, ohne dessen Zuordnung zum Anspruchsteller zu prüfen.
RichtigDer Vorteil muss gerade zulasten des Anspruchstellers erlangt worden sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata