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Nichtleistungskondiktion

§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB · Zivilrecht

Die Nichtleistungskondiktion ist ein Bereicherungsanspruch, bei dem der Schuldner einen vermögenswerten Vorteil zulasten des Gläubigers ohne rechtliche Rechtfertigung anders als durch Leistung erlangt hat. Eine Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens; grundsätzlich schließt auch eine Leistung eines Dritten den Anspruch aus. Fallgruppen sind insbesondere die Eingriffskondiktion bei Eingriffen in fremde Rechtspositionen, die Verwendungskondiktion bei Aufwendungen auf fremde Sachen und die Rückgriffskondiktion bei der Tilgung fremder Schulden.

Merksatz

Die Nichtleistungskondiktion ist grundsätzlich kein Weg, um bestehende Leistungsbeziehungen zu überspringen.

Wie wurde der Vorteil erlangt?Die Erwerbsweise bestimmt die Anspruchsart; Leistungsbeziehungen haben grundsätzlich Vorrang vor der Nichtleistungskondiktion.
Nichtleistungskondiktion
Leistungskondiktion
Erwerbsweise
Anders als durch eine Leistung.
Durch eine bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
Leistungsbeziehungen
Auch eine Leistung eines Dritten sperrt den Anspruch grundsätzlich.
Die Rückabwicklung erfolgt grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehung.
Typischer Fall
Unbefugte wirtschaftliche Nutzung einer fremden Rechtsposition.
Irrtümliche Zahlung auf eine bereits getilgte Schuld.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Getränkeherstellerin F lädt ein Porträt der bekannten Schauspielerin Lea aus dem Internet herunter und druckt es auf ihre Getränkedosen. Daneben steht: „Lea empfiehlt dieses Getränk“. Lea hat niemandem erlaubt, ihren Namen oder ihr Bild für Werbung zu verwenden.

Trifft „Nichtleistungskondiktion“ hier zu?

„Nichtleistungskondiktion“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögenswerter Vorteil
    Die Nutzung des Bildes einer bekannten Schauspielerin für Produktwerbung ist ein vermögenswerter Vorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Erlangung nicht durch Leistung
    F verschafft sich die werbliche Bildnutzung selbst statt durch eine zweckgerichtete Zuwendung.
    erfüllt
  3. 3
    Zulasten des Gläubigers
    Die wirtschaftliche Verwertung ihres Bildes ist grundsätzlich Lea zugewiesen.
    erfüllt
  4. 4
    Ohne rechtliche Rechtfertigung
    Für die Werbung mit der angeblichen Produktempfehlung besteht weder eine Erlaubnis noch eine gesetzliche Befugnis.
    erfüllt
BFall B

3Mara überweist von ihrem Konto 200 Euro auf Bens Konto, um eine vermeintlich offene Rechnung zu bezahlen. 1Der Betrag wird Bens Konto gutgeschrieben. 4Die Rechnung war jedoch bereits vollständig bezahlt; eine weitere Schuld besteht nicht.

Trifft „Nichtleistungskondiktion“ hier zu?

„Nichtleistungskondiktion“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erlangung nicht durch Leistung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögenswerter Vorteil
    Ben erhält durch die Kontogutschrift einen vermögenswerten Vorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Erlangung nicht durch Leistung
    Mara vermehrt Bens Vermögen bewusst zur vermeintlichen Erfüllung einer Schuld.
    fehlt
  3. 3
    Zulasten des Gläubigers
    Die Gutschrift bei Ben beruht auf einer entsprechenden Vermögensminderung bei Mara.
    erfüllt
  4. 4
    Ohne rechtliche Rechtfertigung
    Für die erneute Zahlung fehlt eine noch bestehende Verbindlichkeit.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur geprüft, ob der Anspruchsteller geleistet hat; eine Leistung eines Dritten bleibt unberücksichtigt.

RichtigAuch eine Leistung eines Dritten kann die Nichtleistungskondiktion grundsätzlich ausschließen.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einem rechtsgrundlosen Vorteil wird unmittelbar auf einen Anspruch geschlossen, ohne dessen Zuordnung zum Anspruchsteller zu prüfen.

RichtigDer Vorteil muss gerade zulasten des Anspruchstellers erlangt worden sein.

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