Definitionen
Nichtigkeit ex tunc (Anfechtung)
§ 142 Abs. 1 BGB · ZivilrechtWird ein anfechtbares Rechtsgeschäft wirksam angefochten, so gilt es gemäß § 142 Abs. 1 BGB als von Anfang an (ex tunc) nichtig, d.h. es wird so behandelt, als ob es niemals wirksam gewesen wäre, mit der Folge, dass bereits erbrachte Leistungen nach Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) rückabzuwickeln sind.
Die Rückwirkung ersetzt nicht die Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen.
- AbschlussAnfechtbares RechtsgeschäftDas Rechtsgeschäft wird zunächst wirksam abgeschlossen.
- AnfechtungRückwirkende NichtigkeitMit wirksamer Anfechtung gilt das Geschäft schon seit seinem Abschluss als nichtig.
- Anfechtbares Rechtsgeschäft Das Rechtsgeschäft wird zunächst wirksam abgeschlossen.
- Rückwirkende Nichtigkeit Mit wirksamer Anfechtung gilt das Geschäft schon seit seinem Abschluss als nichtig.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna bietet Ben ihr gebrauchtes Fahrrad per E-Mail für 50 Euro an, weil sie sich beim Tippen vertut und statt der gewollten 500 Euro nur 50 Euro eingibt. Ben nimmt das Angebot an. 2Als Anna den Fehler kurz darauf bemerkt, schreibt sie Ben sofort, dass sie den Vertrag wegen ihres Tippfehlers nicht gelten lassen will. Das Fahrrad und das Geld wurden noch nicht übergeben.
Trifft „Nichtigkeit ex tunc (Anfechtung)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnfechtbares RechtsgeschäftDer geschlossene Kaufvertrag ist wegen Annas Erklärungsirrtums anfechtbar.
- 2erfülltWirksame AnfechtungAnna erklärt gegenüber ihrem Vertragspartner unverzüglich und eindeutig die Anfechtung, sodass der Vertrag rückwirkend nichtig ist.
1Anna bietet Ben ihr gebrauchtes Fahrrad per E-Mail für 50 Euro an, weil sie sich beim Tippen vertut und statt der gewollten 500 Euro nur 50 Euro eingibt. Ben nimmt das Angebot an. Als Anna den Fehler kurz darauf bemerkt, erzählt sie nur ihrer Freundin davon. Ben gegenüber gibt sie dazu keinerlei Erklärung ab.
Trifft „Nichtigkeit ex tunc (Anfechtung)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnfechtbares RechtsgeschäftDer geschlossene Kaufvertrag ist wegen Annas Erklärungsirrtums anfechtbar.
- 2fehltWirksame AnfechtungDas Gespräch mit der Freundin ersetzt keine Anfechtungserklärung gegenüber Ben.
Typische Fehler
FehlerDie Anfechtung wird so behandelt, als beseitige sie die Wirksamkeit erst für die Zukunft.
RichtigDie wirksame Anfechtung führt grundsätzlich zur Nichtigkeit seit Abschluss des Rechtsgeschäfts.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema