Definitionen
Mittäterschaft
§ 25 Abs. 2 StGB · StrafrechtMittäterschaft liegt vor, wenn mehrere Personen aufgrund eines gemeinsamen Tatplans bei der Begehung einer Straftat zusammenwirken und jeder einen eigenen Tatbeitrag leistet, der als täterschaftliche Mitwirkung einzuordnen ist. Die Rechtsprechung bestimmt die Täterschaft durch eine Gesamtwürdigung, insbesondere nach Tatinteresse, Umfang der Beteiligung sowie Tatherrschaft oder dem Willen zur Tatherrschaft, während die herrschende Lehre funktionelle Tatherrschaft verlangt. Die Tatbeiträge der anderen werden im Rahmen des gemeinsamen Tatplans gemäß § 25 Abs. 2 StGB wechselseitig zugerechnet.
Der gemeinsame Tatplan begrenzt die wechselseitige Zurechnung der Tatbeiträge.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben vereinbaren, einem Passanten gemeinsam sein Portemonnaie abzunehmen und das Geld zu teilen. Wie abgesprochen hält Anna den Passanten so fest, dass er sich nicht wehren kann, während Ben ihm das Portemonnaie aus der Jackentasche zieht. Anschließend teilen sie das Geld wie vereinbart.
Trifft „Mittäterschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere BeteiligteMit Anna und Ben sind zwei Personen beteiligt.
- 2erfülltGemeinsamer TatplanBeide haben sich vorab auf die gemeinsame Wegnahme und die Aufteilung der Beute verständigt.
- 3erfülltEigener TatbeitragAnna setzt die Gewalt ein und Ben nimmt das Portemonnaie weg.
- 4erfülltTäterschaftliche MitwirkungBeide verwirklichen durch ihre aufeinander abgestimmten Beiträge zentrale Teile des Raubes und beherrschen dessen Ausführung gemeinsam.
Anna und Ben vereinbaren, dass Anna ein fremdes Fahrrad stehlen und Ben ihr dafür einen handelsüblichen Bolzenschneider leihen soll. Anna bestimmt den gesamten Ablauf allein; Ben erhält weder Geld noch einen Anteil am Fahrrad. Ben leiht ihr das Werkzeug und bleibt während der Tat zu Hause. Anna schneidet damit das Schloss durch und nimmt das Fahrrad mit.
Trifft „Mittäterschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere BeteiligteAn dem Vorhaben sind Anna und Ben beteiligt.
- 2erfülltGemeinsamer TatplanBeide verständigen sich auf den Diebstahl und die dafür vorgesehene Unterstützung.
- 3erfülltEigener TatbeitragBen stellt das verwendete Werkzeug bereit und Anna führt den Diebstahl aus.
- 4fehltTäterschaftliche MitwirkungBens bloßes Verleihen des Werkzeugs begründet ohne eigenes Tatinteresse oder Einfluss auf den Ablauf nur Beihilfe.
Typische Fehler
FehlerEin gemeinsamer Tatplan und bloße Anwesenheit werden bereits als ausreichend angesehen.
RichtigJeder Beteiligte muss einen eigenen Beitrag leisten, der als täterschaftliche Mitwirkung einzuordnen ist.
FehlerAuch eigenmächtige Überschreitungen des gemeinsamen Tatplans werden den übrigen Mittätern zugerechnet.
RichtigDie Zurechnung erfasst nur Beiträge innerhalb des gemeinsamen Tatplans; ein darüber hinausgehender Exzess wird den anderen nicht zugerechnet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata