Definitionen
Mittelbare Benachteiligung
§ 3 II AGG · ZivilrechtEine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
Die neutrale Form einer Regel schließt eine Benachteiligung durch ihre Auswirkungen nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Versandunternehmen verlangt von allen Bewerbenden für das Sortieren von Paketen, auch schwierige deutsche Texte sicher verstehen und sprachlich fehlerfrei bearbeiten zu können. 2Eine Auswertung zahlreicher Bewerbungen zeigt, dass 80 Prozent der Bewerbenden türkischer Herkunft diese Anforderung nicht erfüllen, gegenüber 5 Prozent der übrigen Bewerbenden. 3Die Arbeit besteht ausschließlich darin, Pakete anhand von Farben in Kisten zu legen; alle nötigen Hinweise sind auf Bildern dargestellt. Weitere Aufgaben mit deutschen Texten fallen nicht an.
Trifft „Mittelbare Benachteiligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÄußerlich neutrale Regel oder AuswahlpraxisDie Anforderung betrifft Sprachkenntnisse und unterscheidet ihrem Wortlaut nach nicht nach der ethnischen Herkunft.
- 2erfülltBesonderer Gruppennachteil mit Bezug zu einem geschützten GrundDie Anforderung schließt Bewerbende türkischer Herkunft erheblich häufiger aus und benachteiligt damit eine durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe.
- 3erfülltFehlende sachliche Rechtfertigung der RegelDie verlangten anspruchsvollen Sprachkenntnisse sind für diese Tätigkeit nicht erforderlich.
1Ein Verlag verlangt von allen Bewerbenden für die Schlusskorrektur deutschsprachiger Wörterbücher, auch schwierige deutsche Texte sicher verstehen und sprachlich fehlerfrei bearbeiten zu können. 2Eine Auswertung zahlreicher Bewerbungen zeigt, dass 80 Prozent der Bewerbenden türkischer Herkunft diese Anforderung nicht erfüllen, gegenüber 5 Prozent der übrigen Bewerbenden. Die Beschäftigten müssen sämtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler in den Wörterbüchern selbstständig erkennen und berichtigen. Andere Tätigkeiten gibt es auf dieser Stelle nicht, und die eingesetzten Prüfprogramme erkennen viele dieser Fehler nicht.
Trifft „Mittelbare Benachteiligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÄußerlich neutrale Regel oder AuswahlpraxisDie Anforderung betrifft Sprachkenntnisse und unterscheidet ihrem Wortlaut nach nicht nach der ethnischen Herkunft.
- 2erfülltBesonderer Gruppennachteil mit Bezug zu einem geschützten GrundDie Anforderung schließt Bewerbende türkischer Herkunft erheblich häufiger aus und benachteiligt damit eine durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe.
- 3fehltFehlende sachliche Rechtfertigung der RegelDie Sprachkenntnisse sind zur fachgerechten Wörterbuchkorrektur angemessen und erforderlich, sodass die Anforderung sachlich gerechtfertigt ist.
Typische Fehler
FehlerFür die Einordnung einer Regel wird zwingend verlangt, dass sie bereits jemanden benachteiligt hat.
RichtigFür die Einordnung genügt die Eignung der Regel, einen besonderen Nachteil für eine geschützte Gruppe herbeizuführen.
FehlerEin rechtmäßiger Zweck wird ohne Prüfung der gewählten Mittel als ausreichende Rechtfertigung behandelt.
RichtigNeben einem rechtmäßigen Zweck sind die Angemessenheit und die Erforderlichkeit der gewählten Mittel zu prüfen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata