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Mittelbare Anknüpfung

Öffentliches Recht

Eine mittelbare Anknüpfung liegt vor, wenn eine staatliche Maßnahme zwar nicht unmittelbar an ein grundrechtlich geschütztes Merkmal (z.B. Rasse, Religion, Geschlecht) anknüpft, jedoch tatsächlich überwiegend oder typischerweise Träger dieses Merkmals betrifft und dadurch eine dem Differenzierungsverbot unterfallende Ungleichbehandlung bewirkt.

Merksatz

Entscheidend ist nicht nur der Wortlaut einer Maßnahme, sondern auch ihre tatsächliche Wirkung.

Wie erfolgt die Anknüpfung?Die Gegenüberstellung zeigt, ob das geschützte Merkmal selbst den Maßstab bildet oder erst die tatsächliche Wirkung den Gruppenbezug herstellt.
Mittelbare Anknüpfung
Unmittelbare Anknüpfung
Unterscheidungskriterium
Ein anderes Kriterium als das geschützte Merkmal.
Das geschützte Merkmal selbst.
Bezug zur Gruppe
Das Kriterium trifft tatsächlich überwiegend oder typischerweise Träger des Merkmals.
Die Zugehörigkeit zur geschützten Gruppe bestimmt unmittelbar die unterschiedliche Behandlung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die kommunale Bibliothek hat 100 berufstätige Frauen und 100 berufstätige Männer als Mitglieder. 3Von den Frauen arbeiten 90 in Teilzeit, von den Männern zehn. 4Die Bibliothek verlangt bei gleicher Nutzung von Teilzeitbeschäftigten 20 Euro Jahresgebühr und von Vollzeitbeschäftigten zehn Euro. 2Die Gebühr richtet sich allein nach der Arbeitszeit, unabhängig vom Geschlecht.

Trifft „Mittelbare Anknüpfung“ hier zu?

„Mittelbare Anknüpfung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Die Gebührenregelung einer kommunalen Einrichtung ist staatliches Handeln.
    erfüllt
  2. 2
    Keine unmittelbare Anknüpfung an das geschützte Merkmal
    Das unmittelbar verwendete Kriterium ist die Arbeitszeit und nicht das Geschlecht.
    erfüllt
  3. 3
    Überwiegende oder typische Betroffenheit der Merkmalsträger
    Die höhere Gebühr trifft 90 Prozent der weiblichen, aber nur zehn Prozent der männlichen Mitglieder.
    erfüllt
  4. 4
    Ungleichbehandlung im Schutzbereich des Differenzierungsverbots
    Die Gebührenregel belastet bei gleicher Nutzung Frauen wesentlich häufiger und berührt damit das geschlechtsbezogene Differenzierungsverbot.
    erfüllt
BFall B

1Die kommunale Bibliothek hat 100 berufstätige Frauen und 100 berufstätige Männer als Mitglieder. 3Sie verlangt bei gleicher Nutzung von Frauen 20 Euro Jahresgebühr und von Männern zehn Euro. 4Für die Gebühr ist ausdrücklich das Geschlecht der Mitglieder maßgeblich.

Trifft „Mittelbare Anknüpfung“ hier zu?

„Mittelbare Anknüpfung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine unmittelbare Anknüpfung an das geschützte Merkmal

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Die Gebührenregelung einer kommunalen Einrichtung ist staatliches Handeln.
    erfüllt
  2. 2
    Keine unmittelbare Anknüpfung an das geschützte Merkmal
    Die Gebührenregel verwendet unmittelbar das Geschlecht als Unterscheidungskriterium.
    fehlt
  3. 3
    Überwiegende oder typische Betroffenheit der Merkmalsträger
    Die höhere Gebühr trifft ausschließlich die weiblichen Mitglieder.
    erfüllt
  4. 4
    Ungleichbehandlung im Schutzbereich des Differenzierungsverbots
    Die unterschiedliche Gebührenhöhe knüpft unmittelbar an das geschützte Merkmal Geschlecht an.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der Benachteiligung einer einzelnen Person bereits auf eine mittelbare Anknüpfung schließen.

RichtigZusätzlich muss die Maßnahme Träger des geschützten Merkmals tatsächlich überwiegend oder typischerweise betreffen.

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