Definitionen
Mittelbare Anknüpfung
Öffentliches RechtEine mittelbare Anknüpfung liegt vor, wenn eine staatliche Maßnahme zwar nicht unmittelbar an ein grundrechtlich geschütztes Merkmal (z.B. Rasse, Religion, Geschlecht) anknüpft, jedoch tatsächlich überwiegend oder typischerweise Träger dieses Merkmals betrifft und dadurch eine dem Differenzierungsverbot unterfallende Ungleichbehandlung bewirkt.
Entscheidend ist nicht nur der Wortlaut einer Maßnahme, sondern auch ihre tatsächliche Wirkung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die kommunale Bibliothek hat 100 berufstätige Frauen und 100 berufstätige Männer als Mitglieder. 3Von den Frauen arbeiten 90 in Teilzeit, von den Männern zehn. 4Die Bibliothek verlangt bei gleicher Nutzung von Teilzeitbeschäftigten 20 Euro Jahresgebühr und von Vollzeitbeschäftigten zehn Euro. 2Die Gebühr richtet sich allein nach der Arbeitszeit, unabhängig vom Geschlecht.
Trifft „Mittelbare Anknüpfung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Gebührenregelung einer kommunalen Einrichtung ist staatliches Handeln.
- 2erfülltKeine unmittelbare Anknüpfung an das geschützte MerkmalDas unmittelbar verwendete Kriterium ist die Arbeitszeit und nicht das Geschlecht.
- 3erfülltÜberwiegende oder typische Betroffenheit der MerkmalsträgerDie höhere Gebühr trifft 90 Prozent der weiblichen, aber nur zehn Prozent der männlichen Mitglieder.
- 4erfülltUngleichbehandlung im Schutzbereich des DifferenzierungsverbotsDie Gebührenregel belastet bei gleicher Nutzung Frauen wesentlich häufiger und berührt damit das geschlechtsbezogene Differenzierungsverbot.
1Die kommunale Bibliothek hat 100 berufstätige Frauen und 100 berufstätige Männer als Mitglieder. 3Sie verlangt bei gleicher Nutzung von Frauen 20 Euro Jahresgebühr und von Männern zehn Euro. 4Für die Gebühr ist ausdrücklich das Geschlecht der Mitglieder maßgeblich.
Trifft „Mittelbare Anknüpfung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Gebührenregelung einer kommunalen Einrichtung ist staatliches Handeln.
- 2fehltKeine unmittelbare Anknüpfung an das geschützte MerkmalDie Gebührenregel verwendet unmittelbar das Geschlecht als Unterscheidungskriterium.
- 3erfülltÜberwiegende oder typische Betroffenheit der MerkmalsträgerDie höhere Gebühr trifft ausschließlich die weiblichen Mitglieder.
- 4erfülltUngleichbehandlung im Schutzbereich des DifferenzierungsverbotsDie unterschiedliche Gebührenhöhe knüpft unmittelbar an das geschützte Merkmal Geschlecht an.
Typische Fehler
FehlerAus der Benachteiligung einer einzelnen Person bereits auf eine mittelbare Anknüpfung schließen.
RichtigZusätzlich muss die Maßnahme Träger des geschützten Merkmals tatsächlich überwiegend oder typischerweise betreffen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema