Definitionen
Mittelbar-faktischer Eingriff
Öffentliches RechtEin mittelbar-faktischer Eingriff liegt vor, wenn staatliches Handeln nicht unmittelbar und rechtlich zwingend, sondern nur mittelbar über das Verhalten Dritter oder tatsächliche Auswirkungen in den Schutzbereich eines Grundrechts einwirkt, sofern die Beeinträchtigung dem Staat zurechenbar ist und in ihrer Intensität einem klassischen Eingriff gleichkommt.
Entscheidend ist die Wirkung auf die Grundrechtsausübung, nicht allein die Rechtsform der staatlichen Maßnahme.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die staatliche Gefängnisleitung verlegt einen verheirateten Gefangenen für mehrere Jahre in ein 800 Kilometer entferntes Gefängnis. Seine Frau und sein kleines Kind können ihn wegen der Fahrtkosten und der langen Reisezeit während dieser Jahre nicht mehr persönlich besuchen. Die Leitung kennt die familiäre Situation und diese Folgen. Die bisherigen Besuchserlaubnisse gelten unverändert weiter.
Trifft „Mittelbar-faktischer Eingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDie Verlegung wird von einer staatlichen Stelle vorgenommen.
- 2erfülltMittelbare oder tatsächliche Einwirkung auf den SchutzbereichDie Verlegung verhindert tatsächlich persönliche Familienkontakte, ohne Besuche rechtlich zu verbieten.
- 3erfülltZurechenbarkeit der BeeinträchtigungDer vorhersehbare Ausfall der Besuche ist eine Folge der staatlich veranlassten Verlegung.
- 4erfülltMit einem klassischen Eingriff vergleichbare IntensitätDer mehrjährige Ausschluss persönlicher Familienkontakte wiegt ähnlich schwer wie ein rechtliches Besuchsverbot.
Die staatliche Gefängnisleitung verlegt einen verheirateten Gefangenen in ein anderes Gebäude derselben Anlage. Für seine Frau und sein kleines Kind verlängert sich dadurch der Fußweg zum Besuchsraum um zwei Minuten. Die Leitung kennt diese Änderung. Die Besuche finden wie bisher im selben Umfang statt.
Trifft „Mittelbar-faktischer Eingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDie Verlegung wird von einer staatlichen Stelle vorgenommen.
- 2erfülltMittelbare oder tatsächliche Einwirkung auf den SchutzbereichDer längere Weg erschwert die Familienbesuche tatsächlich, ohne die Besuchsmöglichkeiten rechtlich zu verändern.
- 3erfülltZurechenbarkeit der BeeinträchtigungDer zusätzliche Weg beruht auf der staatlich veranlassten Verlegung.
- 4fehltMit einem klassischen Eingriff vergleichbare IntensitätEin um zwei Minuten längerer Fußweg bei unveränderten Besuchen erreicht keine einem klassischen Eingriff vergleichbare Intensität.
Typische Fehler
FehlerJede noch so geringfügige tatsächliche Erschwerung als mittelbar-faktischen Eingriff behandeln.
RichtigDie Beeinträchtigung muss eine mit einem klassischen Eingriff vergleichbare Intensität erreichen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema