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Konsumtion

Konsumtion ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz, bei der ein Straftatbestand einen anderen verdrängt, weil sein Unrechtsgehalt den des verdrängten Tatbestands typischerweise mitumfasst, sodass letzterer im Schuldspruch nicht gesondert erscheint; dies gilt insbesondere für mitbestrafte Vor- und Nachtaten sowie für Begleitdelikte, die regelmäßig mit der Haupttat einhergehen.

Merksatz

Entscheidend ist die typische Mitabgeltung des Unrechts, nicht allein das gemeinsame Auftreten mehrerer Delikte.

Konsumtion oder Spezialität?Links entscheidet die typische Mitabgeltung des Unrechts, rechts der Vergleich der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale.
Konsumtion
Spezialität
Verdrängungsgrund
Der Unrechtsgehalt eines Delikts ist typischerweise mitumfasst.
Der speziellere Tatbestand enthält alle Merkmale des allgemeineren und zusätzliche Merkmale.
Typische Fälle
Mitbestrafte Vor- und Nachtaten sowie typische Begleitdelikte.
Verhältnis von Grunddelikt und Qualifikation.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora nimmt aus Leons Zimmer ohne seine Erlaubnis ein ihm gehörendes Notizbuch mit, um es für sich zu behalten. Einige Tage später zerreißt sie dieses Buch ohne Leons Erlaubnis vollständig, damit es niemand bei ihr findet. Weitere Sachen beschädigt sie nicht.

Trifft „Konsumtion“ hier zu?

„Konsumtion“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere verwirklichte Straftatbestände
    Die Wegnahme erfüllt Diebstahl, das spätere Zerreißen Sachbeschädigung.
    erfüllt
  2. 2
    Typisches Miterfassen des Unrechtsgehalts
    Die spätere Zerstörung derselben gestohlenen Sache wird hier als mitbestrafte Nachtat vom Diebstahl erfasst.
    erfüllt
BFall B

1Nora nimmt aus Leons Zimmer ohne seine Erlaubnis ein ihm gehörendes Notizbuch mit, um es für sich zu behalten. Einige Tage später zerreißt sie in Leons Zimmer ein anderes seiner Notizbücher ohne seine Erlaubnis vollständig, weil sie sich über ihn ärgert. Das mitgenommene Buch behält sie.

Trifft „Konsumtion“ hier zu?

„Konsumtion“ trifft nicht zu.Es fehlt: Typisches Miterfassen des Unrechtsgehalts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere verwirklichte Straftatbestände
    Die Wegnahme erfüllt Diebstahl, das Zerreißen des anderen Buchs Sachbeschädigung.
    erfüllt
  2. 2
    Typisches Miterfassen des Unrechtsgehalts
    Die Zerstörung eines anderen Buchs verursacht einen zusätzlichen Eigentumsschaden, den der Diebstahl nicht mitumfasst.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer verdrängte Tatbestand wird trotz Konsumtion zusätzlich in den Schuldspruch aufgenommen.

RichtigDer verdrängte Tatbestand erscheint nicht gesondert im Schuldspruch.

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