Definitionen
Kontrollrecht des Kommanditisten
§ 166 HGB · ZivilrechtDas Kontrollrecht des Kommanditisten nach § 166 HGB gewährt diesem gegenüber der Gesellschaft das Recht auf eine Abschrift des Jahresabschlusses, auf Einsicht in die zugehörigen Geschäftsunterlagen und auf Auskunft über Gesellschaftsangelegenheiten. Die Einsicht dient der Überprüfung des Jahresabschlusses; die Auskunft kann verlangt werden, soweit sie zur Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte erforderlich ist, insbesondere bei Grund zur Annahme unredlicher Geschäftsführung. Diese Rechte können durch den Gesellschaftsvertrag weder ausgeschlossen noch entgegen § 166 HGB beschränkt werden.
Bloße Neugier genügt für zusätzliche Auskünfte nicht; entscheidend ist deren Erforderlichkeit für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea ist Kommanditistin der KG. Sie soll mit den anderen Gesellschaftern über Noras Aufnahme in die KG abstimmen. Dafür verlangt sie von der KG Auskunft darüber, welchen Betrag Nora einzahlen soll.
Trifft „Kontrollrecht des Kommanditisten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBerechtigter ist KommanditistLea gehört zum berechtigten Personenkreis.
- 2erfülltAnspruch gegen die GesellschaftLea richtet ihr Verlangen an die Gesellschaft.
- 3erfülltGesetzlich erfasster InformationsgegenstandDie geplante Einlage einer neuen Gesellschafterin betrifft eine Gesellschaftsangelegenheit.
- 4erfülltZweckbindung bei Einsicht oder AuskunftDie Information über die geplante Einlage ist für Leas sachgerechte Ausübung ihres Stimmrechts erforderlich.
1Lea ist Kommanditistin der KG. Für ein privates Erinnerungsalbum 2verlangt sie von der KG Auskunft darüber, 3welche Farbe die Wände des seit 30 Jahren nicht mehr genutzten Firmenbüros damals hatten.
Trifft „Kontrollrecht des Kommanditisten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBerechtigter ist KommanditistLea gehört zum berechtigten Personenkreis.
- 2erfülltAnspruch gegen die GesellschaftLea richtet ihr Verlangen an die Gesellschaft.
- 3erfülltGesetzlich erfasster InformationsgegenstandDie frühere Ausstattung des Firmenbüros betrifft eine Angelegenheit der Gesellschaft.
- 4fehltZweckbindung bei Einsicht oder AuskunftDie historische Wandfarbe wird nur für das private Album und nicht zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten benötigt.
Typische Fehler
FehlerEin weitergehendes Auskunftsrecht entstehe erst durch eine gerichtliche Anordnung bei wichtigem Grund.
RichtigZur Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte erforderliche Auskünfte kann der Kommanditist unmittelbar von der Gesellschaft verlangen; eine vorherige gerichtliche Anordnung ist nicht nötig.
FehlerDer Gesellschaftsvertrag könne das Kontrollrecht vollständig ausschließen.
RichtigEin gesellschaftsvertraglicher Ausschluss oder eine § 166 HGB widersprechende Beschränkung dieser Rechte ist unwirksam.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema