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Konvergenzdelikt

Strafrecht

Ein Konvergenzdelikt liegt vor, wenn ein Tatbestand die Mitwirkung mehrerer Personen voraussetzt und diese in gleicher Richtung zusammenwirken müssen.

Merksatz

Entscheidend ist das gesetzlich vorausgesetzte gleichgerichtete Zusammenwirken, nicht die bloße Beteiligung mehrerer Personen.

Wie wirken die Beteiligten zusammen?Beide Deliktsarten setzen mehrere Mitwirkende voraus. Entscheidend ist, ob ihre Tätigkeiten gleichgerichtet oder gegenläufig sind.
Konvergenzdelikt
Begegnungsdelikt
Mehrere Mitwirkende
Tatbestandlich notwendig
Tatbestandlich notwendig
Richtung der Tätigkeit
Gleichgerichtet
Gegenläufig, etwa Geben und Annehmen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Drei Strafgefangene rücken im Gefängnishof dicht zusammen und beschließen, gemeinsam einen Wärter anzugreifen. 2Zwei halten den Wärter fest, während der dritte auf ihn einschlägt.

Trifft „Konvergenzdelikt“ hier zu?

„Konvergenzdelikt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatbestandlich notwendige Mitwirkung mehrerer Personen
    Die hier verwirklichte Gefangenenmeuterei nach § 121 Abs. 1 StGB erfordert die Beteiligung mehrerer Gefangener.
    erfüllt
  2. 2
    Gleichgerichtetes Zusammenwirken
    Die Gefangenen unterstützen sich gegenseitig bei ihrem gemeinsamen Angriff.
    erfüllt
BFall B

Tom hat ein fremdes Fahrrad gestohlen. 1Er verkauft und übergibt es für 50 Euro an Lea, die vom Diebstahl weiß. Lea will das 400 Euro teure Fahrrad anschließend für 200 Euro weiterverkaufen.

Trifft „Konvergenzdelikt“ hier zu?

„Konvergenzdelikt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gleichgerichtetes Zusammenwirken

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatbestandlich notwendige Mitwirkung mehrerer Personen
    Diese Form der Hehlerei nach § 259 Abs. 1 StGB erfordert das einverständliche Zusammenwirken von Übertragendem und Erwerberin.
    erfüllt
  2. 2
    Gleichgerichtetes Zusammenwirken
    Die Tätigkeiten sind gegenläufig: Tom überträgt die Verfügungsmacht über das Fahrrad, während Lea sie erwirbt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede gemeinsam begangene Straftat wird als Konvergenzdelikt eingeordnet.

RichtigDie Beteiligung mehrerer Personen muss bereits vom Tatbestand vorausgesetzt werden; ihre tatsächliche Zusammenarbeit allein genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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