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Kontrolldichte

Art. 19 Abs. 4 GG · Öffentliches Recht

Kontrolldichte bezeichnet das Ausmaß, in dem Gerichte behördliche Entscheidungen inhaltlich nachprüfen; sie ist grundsätzlich vollständig (Art. 19 Abs. 4 GG), wird jedoch dort reduziert, wo der Verwaltung ein Beurteilungsspielraum oder Ermessen eingeräumt ist, sodass die gerichtliche Prüfung insoweit auf Beurteilungs- oder Ermessensfehler beschränkt bleibt.

Merksatz

Kontrolldichte betrifft die Tiefe gerichtlicher Prüfung, nicht die bloße Eröffnung des Rechtswegs.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die Stadt verlangt von Nora eine Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses. 1Nora klagt gegen die Zahlungsaufforderung beim Verwaltungsgericht. 3Das Gericht prüft vollständig, welche Gebühr nach den geltenden Regeln anfällt und ob die Stadt den Betrag richtig berechnet hat.

Trifft „Kontrolldichte“ hier zu?

„Kontrolldichte“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nachprüfung durch Gerichte
    Die Überprüfung erfolgt durch ein Verwaltungsgericht.
    erfüllt
  2. 2
    Behördliche Entscheidungen als Prüfungsgegenstand
    Geprüft wird die Gebührenforderung einer Behörde.
    erfüllt
  3. 3
    Inhaltliche Nachprüfung
    Das Gericht untersucht die rechtliche und rechnerische Richtigkeit der Forderung.
    erfüllt
BFall B

2Die Stadt verlangt von Nora eine Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses. Nora bittet eine Mitarbeiterin der Stadt, die Berechnung noch einmal anzusehen. 3Die Mitarbeiterin prüft vollständig, welche Gebühr nach den geltenden Regeln anfällt und ob die Stadt den Betrag richtig berechnet hat. Ein Gericht wird nicht eingeschaltet.

Trifft „Kontrolldichte“ hier zu?

„Kontrolldichte“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachprüfung durch Gerichte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nachprüfung durch Gerichte
    Es findet nur eine verwaltungsinterne Überprüfung statt.
    fehlt
  2. 2
    Behördliche Entscheidungen als Prüfungsgegenstand
    Gegenstand der Überprüfung ist die Gebührenforderung einer Behörde.
    erfüllt
  3. 3
    Inhaltliche Nachprüfung
    Die Forderung wird auf ihre rechtliche und rechnerische Richtigkeit untersucht.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei Ermessen wird nur geprüft, ob die Behörde gesetzliche Höchstgrenzen überschritten hat.

RichtigDie Kontrolle erfasst Ermessensfehler insgesamt, also auch einen zweckwidrigen Gebrauch des Ermessens.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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