Definitionen
Der Kontrahierungszwang ist die gesetzliche oder richterrechtlich anerkannte Pflicht einer Partei, einen Vertrag mit einem bestimmten Inhalt mit jedem Kontrahenten abzuschließen, der die gesetzlichen oder sachlich gerechtfertigten Voraussetzungen erfüllt, ohne dass ein Ablehnungsrecht besteht.
Die Abschlussfreiheit tritt zurück, wenn eine rechtliche Abschlusspflicht gegenüber einem geeigneten Vertragspartner besteht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna wartet ohne Gepäck an einer Haltestelle eines Linienbusses, der nach veröffentlichtem Fahrplan und Tarif fährt. Sie möchte bis zur nächsten Haltestelle mitfahren und bietet dem Fahrer den vorgesehenen Fahrpreis an. Der Bus hat freie Sitzplätze, und die Strecke ist ohne Hindernisse befahrbar.
Trifft „Kontrahierungszwang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche oder richterrechtliche GrundlageFür den Linienverkehr besteht grundsätzlich eine gesetzliche Beförderungspflicht nach § 22 PBefG.
- 2erfülltBestimmter VertragsinhaltFahrtstrecke und geltender Tarif bestimmen die geschuldete Beförderung und ihren Preis.
- 3erfülltAbschlussbindung gegenüber jedem geeigneten VertragspartnerAnna bietet die tarifliche Gegenleistung an, und der Beförderung stehen weder Platzmangel noch andere Hindernisse entgegen.
Ben wartet ohne Gepäck an einer Haltestelle 1eines Linienbusses, der nach veröffentlichtem Fahrplan und Tarif fährt. 2Er möchte bis zur nächsten Haltestelle mitfahren, erklärt dem Fahrer aber, dass er den vorgesehenen Fahrpreis weder sofort noch später bezahlen werde. Der Bus hat freie Sitzplätze, und die Strecke ist ohne Hindernisse befahrbar.
Trifft „Kontrahierungszwang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche oder richterrechtliche GrundlageAuch hier unterliegt der Linienverkehr grundsätzlich der gesetzlichen Beförderungspflicht nach § 22 PBefG.
- 2erfülltBestimmter VertragsinhaltFahrtstrecke und Tarif stehen fest, auch wenn Ben den tariflichen Preis nicht zahlen will.
- 3fehltAbschlussbindung gegenüber jedem geeigneten VertragspartnerBen verweigert die tariflich vorgesehene Gegenleistung und erfüllt damit eine Voraussetzung der Beförderungspflicht nicht.
Typische Fehler
FehlerAus der Abschlusspflicht wird gefolgert, dass der Vertrag bereits ohne weitere Erklärungen besteht.
RichtigDie Abschlusspflicht allein lässt den Vertrag noch nicht entstehen; sie verpflichtet zum Vertragsschluss.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema