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Konstitutive Feststellung

§ 35 VwVfG · Öffentliches Recht

Eine konstitutive Feststellung ist ein verbindlich feststellender Verwaltungsakt über eine bereits bestehende Rechtslage. Die Regelungswirkung liegt in der Verbindlichkeit der Feststellung, nicht darin, dass die festgestellte Rechtsposition erst durch den Verwaltungsakt entsteht.

Merksatz

Die Feststellung klärt die Rechtslage verbindlich, statt die festgestellte Rechtsposition erst zu schaffen.

Feststellung oder bloße Auskunft?Beide können dieselbe bestehende Rechtslage betreffen. Entscheidend ist, ob die Behörde diese verbindlich feststellt oder nur darüber informiert.
Konstitutive Feststellung
Unverbindliche Auskunft
Gegenstand
Bereits bestehende Rechtslage.
Kann dieselbe Rechtslage betreffen.
Rechtliche Wirkung
Verbindliche Feststellung durch Verwaltungsakt.
Information ohne verbindliche Regelung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Mara besitzt seit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach Prüfung ihrer Unterlagen 1teilt die Staatsangehörigkeitsbehörde ihr in einem Bescheid verbindlich mit, dass sie deutsche Staatsangehörige ist.

Trifft „Konstitutive Feststellung“ hier zu?

„Konstitutive Feststellung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbindlich feststellender Verwaltungsakt
    Die Behörde stellt Maras Staatsangehörigkeit durch eine rechtlich bindende Entscheidung fest.
    erfüllt
  2. 2
    Bereits bestehende Rechtslage
    Die Staatsangehörigkeit besteht schon vor der behördlichen Entscheidung.
    erfüllt
BFall B

2Mara besitzt seit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Auf eine telefonische Nachfrage erklärt eine Mitarbeiterin der Staatsangehörigkeitsbehörde nach Durchsicht ihrer Unterlagen, dass Mara deutsche Staatsangehörige ist. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur eine unverbindliche Auskunft ist und keine Entscheidung über Maras Staatsangehörigkeit ergeht.

Trifft „Konstitutive Feststellung“ hier zu?

„Konstitutive Feststellung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verbindlich feststellender Verwaltungsakt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbindlich feststellender Verwaltungsakt
    Die ausdrücklich unverbindliche Auskunft enthält keine rechtlich bindende Feststellung.
    fehlt
  2. 2
    Bereits bestehende Rechtslage
    Die Auskunft betrifft eine Staatsangehörigkeit, die bereits besteht.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede behördliche Auskunft über die Rechtslage wird als konstitutive Feststellung eingeordnet.

RichtigErforderlich ist eine verbindliche Feststellung mit Regelungswirkung; eine ausdrücklich unverbindliche Auskunft genügt nicht.

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