Definitionen
Besitzkonstitut
§ 930 BGB · ZivilrechtDas Besitzkonstitut ist eine Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber über ein konkretes Besitzmittlungsverhältnis, durch das der Erwerber mittelbaren Besitz an der Sache erlangt. Der Veräußerer behält dabei seinen unmittelbaren oder mittelbaren Besitz und besitzt fortan für den Erwerber; dadurch wird die Übergabe bei der Übereignung ersetzt.
Entscheidend ist, dass der Veräußerer weiter besitzt, nun aber für den Erwerber.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna verkauft ihr Cello an Ben. Beide vereinbaren, dass Ben sofort Eigentümer werden soll und Anna das Cello noch einen Monat kostenlos benutzen darf, bevor sie es ihm geben muss. Das Cello bleibt während dieser Zeit in Annas Wohnung und wird von ihr gespielt.
Trifft „Besitzkonstitut“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVereinbarung zwischen Veräußerer und ErwerberAnna und Ben treffen als Veräußererin und Erwerber eine gemeinsame Vereinbarung.
- 2erfülltFortbestehender Besitz des VeräußerersAnna behält die tatsächliche Sachherrschaft und damit ihren unmittelbaren Besitz.
- 3erfülltKonkretes Besitzmittlungsverhältnis mit mittelbarem BesitzerwerbDie vereinbarte Leihe vermittelt Ben mittelbaren Besitz, während Anna das Cello vorübergehend für ihn besitzt.
1Anna verkauft ihr Cello an Ben; beide vereinbaren, dass es ihm erst bei der Abholung in einem Monat gehören soll. 2Bis dahin bleibt das Cello bei Anna, die weiter darauf spielt und es als ihre eigene Sache behandelt. Beide vereinbaren ausdrücklich, dass Anna es bis zur Abholung nicht für Ben aufbewahrt oder nutzt.
Trifft „Besitzkonstitut“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVereinbarung zwischen Veräußerer und ErwerberAnna und Ben treffen als Veräußererin und Erwerber eine Vereinbarung über den Verkauf.
- 2erfülltFortbestehender Besitz des VeräußerersAnna bleibt unmittelbare Besitzerin des Cellos.
- 3fehltKonkretes Besitzmittlungsverhältnis mit mittelbarem BesitzerwerbAnna besitzt weiterhin für sich selbst; der Kaufvertrag allein vermittelt Ben hier keinen mittelbaren Besitz.
Anna verkauft ihr Cello an Ben. 1Beide vereinbaren, dass das Cello nun Ben gehören soll. Anna gibt Ben das Cello, und er nimmt es mit in seine Wohnung; Anna kann nicht mehr darauf zugreifen.
Trifft „Besitzkonstitut“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVereinbarung zwischen Veräußerer und ErwerberAnna und Ben einigen sich als Veräußererin und Erwerber über den Eigentumswechsel.
- 2fehltFortbestehender Besitz des VeräußerersAnna verliert ihren Besitz, weil Ben das Cello mitnimmt und sie nicht mehr darauf zugreifen kann.
- 3fehltKonkretes Besitzmittlungsverhältnis mit mittelbarem BesitzerwerbBen erhält unmittelbaren Besitz durch Übergabe und keinen durch Anna vermittelten Besitz.
Typische Fehler
FehlerDas Besitzkonstitut wird als Ersatz für die gesamte dingliche Einigung und Übergabe behandelt.
RichtigEs ersetzt nur die Übergabe; die Einigung über den Eigentumswechsel bleibt erforderlich.
FehlerAus dem bloßen Verbleib der Sache beim Veräußerer wird auf ein Besitzkonstitut geschlossen.
RichtigZusätzlich muss ein konkretes Besitzmittlungsverhältnis vereinbart sein, das dem Erwerber mittelbaren Besitz verschafft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata