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Besitzkonstitut

§ 930 BGB · Zivilrecht

Das Besitzkonstitut ist eine Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber über ein konkretes Besitzmittlungsverhältnis, durch das der Erwerber mittelbaren Besitz an der Sache erlangt. Der Veräußerer behält dabei seinen unmittelbaren oder mittelbaren Besitz und besitzt fortan für den Erwerber; dadurch wird die Übergabe bei der Übereignung ersetzt.

Merksatz

Entscheidend ist, dass der Veräußerer weiter besitzt, nun aber für den Erwerber.

Besitzkonstitut oder Übergabe?Verglichen wird mit der Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB: Entscheidend sind der Besitzverlust des Veräußerers und die Besitzstellung des Erwerbers.
Besitzkonstitut
Übergabe
Besitz des Veräußerers
Unmittelbarer oder mittelbarer Besitz bleibt bestehen.
Der Veräußerer verliert jeden Besitz.
Besitz des Erwerbers
Der Erwerber erlangt mittelbaren Besitz.
Der Erwerber erlangt Besitz, unmittelbar oder mittelbar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna verkauft ihr Cello an Ben. Beide vereinbaren, dass Ben sofort Eigentümer werden soll und Anna das Cello noch einen Monat kostenlos benutzen darf, bevor sie es ihm geben muss. Das Cello bleibt während dieser Zeit in Annas Wohnung und wird von ihr gespielt.

Trifft „Besitzkonstitut“ hier zu?

„Besitzkonstitut“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber
    Anna und Ben treffen als Veräußererin und Erwerber eine gemeinsame Vereinbarung.
    erfüllt
  2. 2
    Fortbestehender Besitz des Veräußerers
    Anna behält die tatsächliche Sachherrschaft und damit ihren unmittelbaren Besitz.
    erfüllt
  3. 3
    Konkretes Besitzmittlungsverhältnis mit mittelbarem Besitzerwerb
    Die vereinbarte Leihe vermittelt Ben mittelbaren Besitz, während Anna das Cello vorübergehend für ihn besitzt.
    erfüllt
BFall B

1Anna verkauft ihr Cello an Ben; beide vereinbaren, dass es ihm erst bei der Abholung in einem Monat gehören soll. 2Bis dahin bleibt das Cello bei Anna, die weiter darauf spielt und es als ihre eigene Sache behandelt. Beide vereinbaren ausdrücklich, dass Anna es bis zur Abholung nicht für Ben aufbewahrt oder nutzt.

Trifft „Besitzkonstitut“ hier zu?

„Besitzkonstitut“ trifft nicht zu.Es fehlt: Konkretes Besitzmittlungsverhältnis mit mittelbarem Besitzerwerb

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber
    Anna und Ben treffen als Veräußererin und Erwerber eine Vereinbarung über den Verkauf.
    erfüllt
  2. 2
    Fortbestehender Besitz des Veräußerers
    Anna bleibt unmittelbare Besitzerin des Cellos.
    erfüllt
  3. 3
    Konkretes Besitzmittlungsverhältnis mit mittelbarem Besitzerwerb
    Anna besitzt weiterhin für sich selbst; der Kaufvertrag allein vermittelt Ben hier keinen mittelbaren Besitz.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Übergabe

Anna verkauft ihr Cello an Ben. 1Beide vereinbaren, dass das Cello nun Ben gehören soll. Anna gibt Ben das Cello, und er nimmt es mit in seine Wohnung; Anna kann nicht mehr darauf zugreifen.

Trifft „Besitzkonstitut“ hier zu?

„Besitzkonstitut“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fortbestehender Besitz des Veräußerers, Konkretes Besitzmittlungsverhältnis mit mittelbarem Besitzerwerb

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber
    Anna und Ben einigen sich als Veräußererin und Erwerber über den Eigentumswechsel.
    erfüllt
  2. 2
    Fortbestehender Besitz des Veräußerers
    Anna verliert ihren Besitz, weil Ben das Cello mitnimmt und sie nicht mehr darauf zugreifen kann.
    fehlt
  3. 3
    Konkretes Besitzmittlungsverhältnis mit mittelbarem Besitzerwerb
    Ben erhält unmittelbaren Besitz durch Übergabe und keinen durch Anna vermittelten Besitz.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Besitzkonstitut wird als Ersatz für die gesamte dingliche Einigung und Übergabe behandelt.

RichtigEs ersetzt nur die Übergabe; die Einigung über den Eigentumswechsel bleibt erforderlich.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus dem bloßen Verbleib der Sache beim Veräußerer wird auf ein Besitzkonstitut geschlossen.

RichtigZusätzlich muss ein konkretes Besitzmittlungsverhältnis vereinbart sein, das dem Erwerber mittelbaren Besitz verschafft.

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