Definitionen
Besitzwehr
§ 859 BGB · ZivilrechtBesitzwehr ist das Recht des unmittelbaren Besitzers, unmittelbar drohende oder noch andauernde verbotene Eigenmacht, d.h. eine widerrechtliche Entziehung oder Störung seines Besitzes ohne seinen Willen, durch die zur Abwehr erforderliche Gewalt gegen den Störer abzuwehren.
Besitzwehr dient dem Erhalt des Besitzes, nicht der Rückgewinnung bereits entzogenen Besitzes.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna pflegt gerade die Beete in ihrem eingezäunten Garten, als 2ein Spaziergänger ohne ihre Erlaubnis über den Zaun steigt. 3Der Mann läuft durch die Beete und geht trotz Annas Aufforderung, den Garten zu verlassen, weiter zwischen den Pflanzen umher. 4Anna kann ihn nur durch körperliches Eingreifen zum Verlassen bewegen und führt ihn ohne Verletzung am Arm zum Gartentor hinaus.
Trifft „Besitzwehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbarer BesitzAnna übt selbst die tatsächliche Herrschaft über den Garten aus.
- 2erfülltVerbotene EigenmachtDer Spaziergänger beeinträchtigt Annas Besitz ohne ihren Willen und ohne gesetzlichen Erlaubnisgrund.
- 3erfülltUnmittelbar drohender oder noch andauernder EingriffDie unerlaubte Nutzung des Gartens dauert beim Einschreiten noch an.
- 4erfülltErforderliche Gewalt gegen den StörerAnna beendet den Eingriff durch ein geeignetes und möglichst schonendes körperliches Einwirken auf den Mann.
1Anna pflegt gerade die Beete in ihrem eingezäunten Garten, als 2ein Spaziergänger ohne ihre Erlaubnis über den Zaun steigt. Der Mann läuft durch die Beete und geht trotz Annas Aufforderung, den Garten zu verlassen, weiter zwischen den Pflanzen umher. 3Während er weiter durch die Beete läuft, tritt Anna ihm gegen das Knie und bricht ihm ein Bein, obwohl sie ihn ebenso sicher und ohne Verletzung am Arm hinausführen könnte.
Trifft „Besitzwehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbarer BesitzAnna übt selbst die tatsächliche Herrschaft über den Garten aus.
- 2erfülltVerbotene EigenmachtDer Spaziergänger beeinträchtigt Annas Besitz ohne ihren Willen und ohne gesetzlichen Erlaubnisgrund.
- 3erfülltUnmittelbar drohender oder noch andauernder EingriffDie unerlaubte Nutzung des Gartens dauert beim Tritt noch an.
- 4fehltErforderliche Gewalt gegen den StörerDas Hinausführen am Arm wäre ebenso wirksam und weniger verletzend als der Tritt.
Typische Fehler
FehlerDie Rücknahme einer bereits weggenommenen beweglichen Sache als Besitzwehr einordnen.
RichtigNach abgeschlossener Wegnahme ist eine gewaltsame Rücknahme an den Voraussetzungen der Besitzkehr nach § 859 Abs. 2 BGB zu messen.
FehlerAus der unerlaubten Störung folgern, auch stärkere als nötige Gewalt sei erlaubt.
RichtigUnter mehreren gleich wirksamen Abwehrmitteln ist das mildeste einzusetzen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema