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Besondere Begründung

§ 80 III VwGO · Öffentliches Recht

Die besondere Begründung nach § 80 Abs. 3 VwGO ist eine schriftliche, auf den konkreten Einzelfall bezogene Darlegung des besonderen öffentlichen Vollzugsinteresses oder des überwiegenden Vollzugsinteresses eines Beteiligten. Sie muss erkennen lassen, warum nicht bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens mit dem Vollzug des Verwaltungsakts gewartet werden kann; bloße formelhafte Wendungen reichen nicht aus. Die Gründe des Ausgangsbescheids können ausreichen, wenn sie zugleich die besondere Dringlichkeit des Vollzugs erklären.

Merksatz

Die besondere Begründung erklärt die Eile des Vollzugs, nicht bloß die Gründe für den Verwaltungsakt.

Wo wird die besondere Begründung geprüft?Bei der Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung steht die besondere Begründung in der formellen Prüfung vor der materiellen Interessenabwägung.
  1. 1
    Formelle Prüfung der Vollzugsanordnung
    Hier wird unter anderem geprüft, ob das besondere Vollzugsinteresse schriftlich und einzelfallbezogen begründet wurde.
  2. 2
    Materielle Interessenabwägung
    Das Gericht nimmt eine eigene Abwägung zwischen Vollzugsinteresse und Aufschubinteresse vor.
  1. 1
    Formelle Prüfung der Vollzugsanordnung Hier wird unter anderem geprüft, ob das besondere Vollzugsinteresse schriftlich und einzelfallbezogen begründet wurde.
  2. 2
    Materielle Interessenabwägung Das Gericht nimmt eine eigene Abwägung zwischen Vollzugsinteresse und Aufschubinteresse vor.
Besondere Begründung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Behörde verbietet Ben in einem Brief den Betrieb seines Umzugsunternehmens und ordnet an, dass er trotz eines Widerspruchs sofort aufhören muss. In dem Brief führt sie aus, Ben habe in den vergangenen Wochen mehrfach Vorschüsse kassiert, ohne die versprochenen Umzüge durchzuführen. Für die kommenden Tage stünden weitere solche Buchungen fest, weshalb neue Kunden noch vor Abschluss eines möglichen Gerichtsverfahrens vor weiteren Zahlungen ohne Gegenleistung geschützt werden müssten.

Trifft „Besondere Begründung“ hier zu?

„Besondere Begründung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schriftliche Darlegung
    Die Behörde hält die Gründe für den sofortigen Vollzug schriftlich fest.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug zum konkreten Einzelfall
    Die Behörde knüpft an Bens konkretes Geschäftsverhalten an.
    erfüllt
  3. 3
    Besonderes öffentliches oder überwiegendes Beteiligteninteresse
    Die Behörde benennt den Schutz weiterer Kunden vor finanziellen Schäden als besonderes öffentliches Vollzugsinteresse.
    erfüllt
  4. 4
    Erkennbare Dringlichkeit des Vollzugs
    Die bevorstehenden Buchungen erklären, weshalb ein Abwarten weitere Schäden erwarten lässt.
    erfüllt
BFall B

Die Behörde verbietet Ben in einem Brief den Betrieb seines Umzugsunternehmens und ordnet an, dass er trotz eines Widerspruchs sofort aufhören muss. Die Gründe für das sofortige Aufhören erläutert die Mitarbeiterin ausschließlich mündlich: Ben habe in den vergangenen Wochen mehrfach Vorschüsse kassiert, ohne die versprochenen Umzüge durchzuführen. Für die kommenden Tage stünden weitere solche Buchungen fest, weshalb neue Kunden noch vor Abschluss eines möglichen Gerichtsverfahrens vor weiteren Zahlungen ohne Gegenleistung geschützt werden müssten.

Trifft „Besondere Begründung“ hier zu?

„Besondere Begründung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schriftliche Darlegung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schriftliche Darlegung
    Die Gründe für den sofortigen Vollzug werden ausschließlich mündlich mitgeteilt.
    fehlt
  2. 2
    Bezug zum konkreten Einzelfall
    Die Erläuterung bezieht sich auf Bens konkretes Geschäftsverhalten.
    erfüllt
  3. 3
    Besonderes öffentliches oder überwiegendes Beteiligteninteresse
    Der Schutz weiterer Kunden vor finanziellen Schäden wird als besonderes öffentliches Vollzugsinteresse benannt.
    erfüllt
  4. 4
    Erkennbare Dringlichkeit des Vollzugs
    Die bevorstehenden Buchungen erklären die zeitliche Dringlichkeit des Vollzugs.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine allgemeine Floskel über die Notwendigkeit sofortigen behördlichen Handelns wird als ausreichende Begründung behandelt.

RichtigDie Behörde muss nachvollziehbar erklären, weshalb der Vollzug nicht bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens warten kann.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Übernahme von Gründen des Ausgangsbescheids wird stets als Begründungsmangel behandelt.

RichtigDiese Gründe können genügen, wenn sie zugleich erklären, weshalb der Vollzug besonders dringlich ist.

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