Definitionen
Besitznachfolge
§ 943 BGB · ZivilrechtBesitznachfolge liegt vor, wenn eine Sache durch Rechtsnachfolge unter Lebenden oder von Todes wegen in den Eigenbesitz einer anderen Person gelangt. Für die Ersitzung wird dem Rechtsnachfolger nur die beim Rechtsvorgänger bereits abgelaufene Ersitzungszeit angerechnet (Besitzanrechnung).
Die Ersitzungszeit muss bei einer Besitznachfolge nicht vollständig beim Nachfolger selbst ablaufen.
- BeginnErsitzungszeit des VorgängersBeim Vorgänger beginnt die für eine Ersitzung zählende Zeit.
- RechtsnachfolgeEigenbesitz des NachfolgersDie beim Vorgänger verstrichene Ersitzungszeit zählt für den Nachfolger mit.
- Ersitzungszeit des Vorgängers Beim Vorgänger beginnt die für eine Ersitzung zählende Zeit.
- Eigenbesitz des Nachfolgers Die beim Vorgänger verstrichene Ersitzungszeit zählt für den Nachfolger mit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul kauft ein gestohlenes Fahrrad, ohne den Diebstahl zu kennen oder dafür Anhaltspunkte zu haben. Sechs Jahre lang nutzt er es als sein eigenes, dann stirbt er. 1Seine Tochter Lea ist Alleinerbin und 2behält das Fahrrad als ihr eigenes, ohne von dem Diebstahl zu wissen oder dafür Anhaltspunkte zu haben.
Trifft „Besitznachfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsnachfolge unter Lebenden oder von Todes wegenLea folgt Paul durch Erbschaft nach.
- 2erfülltEigenbesitz des NachfolgersLea besitzt das Fahrrad als eine ihr gehörende Sache.
Paul hat sich bei einem Freund ein Fahrrad geliehen und nutzt es sechs Jahre lang. 1Nach Pauls Tod ist seine Tochter Lea Alleinerbin. Sie weiß, dass das Rad dem Freund gehört, und bewahrt es bis zur Abholung für ihn auf.
Trifft „Besitznachfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsnachfolge unter Lebenden oder von Todes wegenLea tritt als Erbin auch in Pauls Besitzstellung ein.
- 2fehltEigenbesitz des NachfolgersLea besitzt das Fahrrad für den Freund und nicht als eigene Sache.
Typische Fehler
FehlerDie gesamte Besitzdauer des Vorgängers wird ohne weitere Prüfung angerechnet.
RichtigEs zählt nur die beim Vorgänger bereits abgelaufene Ersitzungszeit, nicht jede beliebige Besitzdauer.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema