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Besitznachfolge

§ 943 BGB · Zivilrecht

Besitznachfolge liegt vor, wenn eine Sache durch Rechtsnachfolge unter Lebenden oder von Todes wegen in den Eigenbesitz einer anderen Person gelangt. Für die Ersitzung wird dem Rechtsnachfolger nur die beim Rechtsvorgänger bereits abgelaufene Ersitzungszeit angerechnet (Besitzanrechnung).

Merksatz

Die Ersitzungszeit muss bei einer Besitznachfolge nicht vollständig beim Nachfolger selbst ablaufen.

Welche Vorzeit wird angerechnet?Die Spanne zeigt die beim Vorgänger abgelaufene Ersitzungszeit. Sie zählt nach dem Übergang für den Nachfolger mit.
  1. Beginn
    Ersitzungszeit des Vorgängers
    Beim Vorgänger beginnt die für eine Ersitzung zählende Zeit.
  2. Rechtsnachfolge
    Eigenbesitz des Nachfolgers
    Die beim Vorgänger verstrichene Ersitzungszeit zählt für den Nachfolger mit.
  1. Ersitzungszeit des Vorgängers Beim Vorgänger beginnt die für eine Ersitzung zählende Zeit.
  2. Eigenbesitz des Nachfolgers Die beim Vorgänger verstrichene Ersitzungszeit zählt für den Nachfolger mit.
Ersitzungszeit des Vorgängers

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul kauft ein gestohlenes Fahrrad, ohne den Diebstahl zu kennen oder dafür Anhaltspunkte zu haben. Sechs Jahre lang nutzt er es als sein eigenes, dann stirbt er. 1Seine Tochter Lea ist Alleinerbin und 2behält das Fahrrad als ihr eigenes, ohne von dem Diebstahl zu wissen oder dafür Anhaltspunkte zu haben.

Trifft „Besitznachfolge“ hier zu?

„Besitznachfolge“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsnachfolge unter Lebenden oder von Todes wegen
    Lea folgt Paul durch Erbschaft nach.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenbesitz des Nachfolgers
    Lea besitzt das Fahrrad als eine ihr gehörende Sache.
    erfüllt
BFall B

Paul hat sich bei einem Freund ein Fahrrad geliehen und nutzt es sechs Jahre lang. 1Nach Pauls Tod ist seine Tochter Lea Alleinerbin. Sie weiß, dass das Rad dem Freund gehört, und bewahrt es bis zur Abholung für ihn auf.

Trifft „Besitznachfolge“ hier zu?

„Besitznachfolge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eigenbesitz des Nachfolgers

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsnachfolge unter Lebenden oder von Todes wegen
    Lea tritt als Erbin auch in Pauls Besitzstellung ein.
    erfüllt
  2. 2
    Eigenbesitz des Nachfolgers
    Lea besitzt das Fahrrad für den Freund und nicht als eigene Sache.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie gesamte Besitzdauer des Vorgängers wird ohne weitere Prüfung angerechnet.

RichtigEs zählt nur die beim Vorgänger bereits abgelaufene Ersitzungszeit, nicht jede beliebige Besitzdauer.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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