Definitionen
Besitzmittlungsverhältnis
§ 868 BGB · ZivilrechtEin Besitzmittlungsverhältnis ist ein zwischen dem unmittelbaren und dem mittelbaren Besitzer bestehendes Rechtsverhältnis, kraft dessen der unmittelbare Besitzer gegenüber dem mittelbaren Besitzer auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist und den Besitz für diesen ausübt (sog. Fremdbesitzerwille).
Auch ohne die Sache selbst zu haben, kann jemand über einen anderen Besitzer sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna leiht Ben ihr Fahrrad für eine Woche. Ben nimmt das Fahrrad mit und will es nach dieser Woche an Anna zurückgeben.
Trifft „Besitzmittlungsverhältnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsverhältnis zwischen den BeteiligtenDie vereinbarte Leihe verbindet Anna und Ben rechtlich.
- 2erfülltBesitzberechtigung oder Besitzpflicht auf ZeitBen darf das Fahrrad während der vereinbarten Woche bei sich behalten.
- 3erfülltFremdbesitzwille des unmittelbaren BesitzersBen besitzt das Fahrrad unter Anerkennung von Annas übergeordneter Besitzposition.
Anna leiht Ben ihr Fahrrad für eine Woche. Ben nimmt das Fahrrad mit. Am zweiten Tag erklärt er Anna, dass er es ab jetzt als sein eigenes betrachte und ihr nicht mehr zurückgeben werde.
Trifft „Besitzmittlungsverhältnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtsverhältnis zwischen den BeteiligtenDie Leihvereinbarung bleibt trotz Bens späterer Erklärung als Rechtsverhältnis bestehen.
- 2erfülltBesitzberechtigung oder Besitzpflicht auf ZeitDie vereinbarte Erlaubnis zum Besitz ist weiterhin auf eine Woche begrenzt.
- 3fehltFremdbesitzwille des unmittelbaren BesitzersBen macht gegenüber Anna deutlich, dass er nicht mehr für sie, sondern ausschließlich für sich selbst besitzen will.
Typische Fehler
FehlerEin Miet- oder Leihvertrag wird als ausreichend angesehen, obwohl der unmittelbare Besitzer erkennbar nicht mehr für den anderen besitzen will.
RichtigNeben dem Rechtsverhältnis muss der unmittelbare Besitzer auch mit Fremdbesitzwillen handeln.
FehlerNur die Person, die die Sache tatsächlich bei sich hat, wird als Besitzer angesehen.
RichtigNeben dem unmittelbaren Besitzer ist auch derjenige Besitzer, dem der Besitz vermittelt wird.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata