Definitionen
Besitzklage
§§ 861, 862 BGB · ZivilrechtDie Besitzklagen der §§ 861, 862 BGB schützen den unmittelbaren und nach § 869 BGB auch den mittelbaren Besitz gegen verbotene Eigenmacht: § 861 BGB gewährt bei Besitzentziehung einen Anspruch auf Wiedereinräumung des entzogenen Besitzes (possessorische Besitzentziehungsklage), während § 862 BGB bei bestehender Besitzstörung einen Anspruch auf Beseitigung der Störung und bei konkret drohenden Störungen auf Unterlassung gibt. Anspruchsgegner ist bei § 861 BGB der dem Besitzer gegenüber fehlerhaft Besitzende, bei § 862 BGB der Störer. Beide Ansprüche sind rein possessorisch, d.h. unabhängig von einem Recht zum Besitz.
Ein fehlendes Recht zum Besitz schließt possessorischen Schutz nicht automatisch aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna trägt seit zwei Jahren eine Armbanduhr, die ihr gehört. Heute nimmt Ben ihr die Uhr gegen ihren Willen vom Handgelenk und steckt sie in seine Tasche. Anna verlangt von Ben die Uhr zurück, die er weiterhin bei sich trägt.
Trifft „Besitzklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbarer oder mittelbarer BesitzAnna hatte vor dem Eingriff unmittelbaren Besitz an der Uhr.
- 2erfülltBesitzentziehung oder BesitzstörungDurch die Wegnahme verliert Anna ihre tatsächliche Sachherrschaft über die Uhr.
- 3erfülltVerbotene EigenmachtBen entzieht Anna die Uhr ohne ihren Willen und ohne gesetzliche Gestattung.
- 4erfülltRichtiger AnspruchsgegnerBen besitzt die Uhr Anna gegenüber fehlerhaft, weil er sie ihr selbst eigenmächtig weggenommen hat.
Anna trägt seit zwei Jahren eine Armbanduhr, die ihr gehört. Heute nimmt Ben ihr die Uhr gegen ihren Willen vom Handgelenk und verkauft sie anschließend an Clara, die von dem Vorfall nichts weiß und die Uhr für Bens Eigentum hält. Clara nimmt die Uhr mit nach Hause, und Anna verlangt von ihr die Uhr zurück.
Trifft „Besitzklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbarer oder mittelbarer BesitzAnna hatte vor dem Eingriff unmittelbaren Besitz an der Uhr.
- 2erfülltBesitzentziehung oder BesitzstörungBen entzieht Anna die tatsächliche Sachherrschaft über die Uhr.
- 3erfülltVerbotene EigenmachtDie Wegnahme durch Ben erfolgt ohne Annas Willen und ohne gesetzliche Gestattung.
- 4fehltRichtiger AnspruchsgegnerClara hat den Besitz durch Kauf ohne Kenntnis seiner Fehlerhaftigkeit erlangt und muss diese daher nach § 858 Abs. 2 BGB nicht gegen sich gelten lassen.
Typische Fehler
FehlerNach einer Besitzentziehung wird der Anspruch gegen jeden späteren Besitzer bejaht.
RichtigDer Anspruch aus § 861 BGB setzt voraus, dass der aktuelle Besitzer dem Anspruchsteller gegenüber fehlerhaft besitzt.
FehlerBei einer nur drohenden Besitzstörung wird bereits die Beseitigung der Störung verlangt.
RichtigBei einer nur konkret drohenden Störung kommt Unterlassung in Betracht; Beseitigung setzt eine bestehende Störung voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema