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Besitzentziehungsklage

§ 861 BGB · Zivilrecht

Die Besitzentziehungsklage gewährt dem bisherigen Besitzer bei Entziehung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gegen denjenigen, der ihm gegenüber fehlerhaft besitzt, ohne dass es auf ein Recht zum Besitz ankommt (possessorischer Schutz). Ausgeschlossen ist der Anspruch, wenn der entzogene Besitz gegenüber dem jetzigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger fehlerhaft war und innerhalb des letzten Jahres vor der Entziehung erlangt wurde.

Merksatz

Der Anspruch schützt den früheren Besitz, nicht ein Recht zum Besitz.

Besitz entzogen oder nur gestört?Der Verlust des Besitzes führt zur Besitzentziehungsklage; bei einer bloßen Beeinträchtigung des fortbestehenden Besitzes kommt die Besitzstörungsklage in Betracht.
Besitzentziehungsklage
Besitzstörungsklage
Besitzlage
Der bisherige Besitzer verliert seinen Besitz.
Der Besitz bleibt bestehen, wird aber beeinträchtigt.
Rechtsschutzziel
Wiederherstellung des früheren Besitzes.
Beseitigung der Störung; bei Wiederholungsgefahr Unterlassung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paula nutzte ihr Fahrrad seit drei Jahren und stellte es nach jeder Fahrt in ihrem verschlossenen Keller ab. Obwohl Paula ihm die Mitnahme ausdrücklich verboten hatte, brach Nils gestern die Kellertür auf und nahm das Fahrrad mit, um es selbst zu benutzen. Heute bewahrt Nils das Fahrrad in seiner verschlossenen Garage auf, zu der nur er einen Schlüssel hat.

Trifft „Besitzentziehungsklage“ hier zu?

„Besitzentziehungsklage“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entziehung zuvor bestehenden Besitzes
    Durch die Wegnahme verliert Paula ihre bisherige tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad.
    erfüllt
  2. 2
    Verbotene Eigenmacht
    Nils nimmt das Fahrrad gegen Paulas Willen weg, ohne hierzu gesetzlich befugt zu sein.
    erfüllt
  3. 3
    Gegenüber dem früheren Besitzer fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners
    Nils besitzt das Fahrrad weiterhin und hat diesen Besitz selbst durch verbotene Eigenmacht gegenüber Paula erlangt.
    erfüllt
  4. 4
    Kein Ausschluss nach § 861 Abs. 2 BGB
    Paula hatte ihren Besitz bereits länger als ein Jahr vor der Entziehung erlangt.
    erfüllt
BFall B

Paula nutzte ihr Fahrrad seit drei Jahren und stellte es nach jeder Fahrt in ihrem verschlossenen Keller ab. Obwohl Paula ihm die Mitnahme ausdrücklich verboten hatte, brach Nils gestern die Kellertür auf und nahm das Fahrrad mit, um es zu verkaufen. Heute verkaufte und übergab er es an Mia, die von der Wegnahme nichts wusste und Nils für den Eigentümer hielt. Mia hat es seitdem in ihrer verschlossenen Garage, zu der nur sie einen Schlüssel hat.

Trifft „Besitzentziehungsklage“ hier zu?

„Besitzentziehungsklage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gegenüber dem früheren Besitzer fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entziehung zuvor bestehenden Besitzes
    Durch Nils' Wegnahme verliert Paula ihre bisherige tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad.
    erfüllt
  2. 2
    Verbotene Eigenmacht
    Nils entzieht Paula das Fahrrad gegen ihren Willen, ohne hierzu gesetzlich befugt zu sein.
    erfüllt
  3. 3
    Gegenüber dem früheren Besitzer fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners
    Mia muss als Einzelrechtsnachfolgerin die Fehlerhaftigkeit von Nils' Besitz nicht gegen sich gelten lassen, weil sie diese beim Besitzerwerb nicht kannte.
    fehlt
  4. 4
    Kein Ausschluss nach § 861 Abs. 2 BGB
    Paula hatte ihren Besitz bereits länger als ein Jahr vor der Entziehung erlangt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Wiedereinräumung des Besitzes wird davon abhängig gemacht, dass der frühere Besitzer sein Eigentum nachweist.

RichtigDer frühere Besitzer braucht für diesen Anspruch kein Eigentum oder sonstiges Recht zum Besitz nachzuweisen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Anspruch wird bei jedem fehlerhaften Vorbesitz ausgeschlossen.

RichtigDer Vorbesitz muss gerade gegenüber dem jetzigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger fehlerhaft gewesen und innerhalb des letzten Jahres vor der Entziehung erlangt worden sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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