Definitionen
Besitzentziehungsklage
§ 861 BGB · ZivilrechtDie Besitzentziehungsklage gewährt dem bisherigen Besitzer bei Entziehung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gegen denjenigen, der ihm gegenüber fehlerhaft besitzt, ohne dass es auf ein Recht zum Besitz ankommt (possessorischer Schutz). Ausgeschlossen ist der Anspruch, wenn der entzogene Besitz gegenüber dem jetzigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger fehlerhaft war und innerhalb des letzten Jahres vor der Entziehung erlangt wurde.
Der Anspruch schützt den früheren Besitz, nicht ein Recht zum Besitz.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paula nutzte ihr Fahrrad seit drei Jahren und stellte es nach jeder Fahrt in ihrem verschlossenen Keller ab. Obwohl Paula ihm die Mitnahme ausdrücklich verboten hatte, brach Nils gestern die Kellertür auf und nahm das Fahrrad mit, um es selbst zu benutzen. Heute bewahrt Nils das Fahrrad in seiner verschlossenen Garage auf, zu der nur er einen Schlüssel hat.
Trifft „Besitzentziehungsklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntziehung zuvor bestehenden BesitzesDurch die Wegnahme verliert Paula ihre bisherige tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad.
- 2erfülltVerbotene EigenmachtNils nimmt das Fahrrad gegen Paulas Willen weg, ohne hierzu gesetzlich befugt zu sein.
- 3erfülltGegenüber dem früheren Besitzer fehlerhafter Besitz des AnspruchsgegnersNils besitzt das Fahrrad weiterhin und hat diesen Besitz selbst durch verbotene Eigenmacht gegenüber Paula erlangt.
- 4erfülltKein Ausschluss nach § 861 Abs. 2 BGBPaula hatte ihren Besitz bereits länger als ein Jahr vor der Entziehung erlangt.
Paula nutzte ihr Fahrrad seit drei Jahren und stellte es nach jeder Fahrt in ihrem verschlossenen Keller ab. Obwohl Paula ihm die Mitnahme ausdrücklich verboten hatte, brach Nils gestern die Kellertür auf und nahm das Fahrrad mit, um es zu verkaufen. Heute verkaufte und übergab er es an Mia, die von der Wegnahme nichts wusste und Nils für den Eigentümer hielt. Mia hat es seitdem in ihrer verschlossenen Garage, zu der nur sie einen Schlüssel hat.
Trifft „Besitzentziehungsklage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntziehung zuvor bestehenden BesitzesDurch Nils' Wegnahme verliert Paula ihre bisherige tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad.
- 2erfülltVerbotene EigenmachtNils entzieht Paula das Fahrrad gegen ihren Willen, ohne hierzu gesetzlich befugt zu sein.
- 3fehltGegenüber dem früheren Besitzer fehlerhafter Besitz des AnspruchsgegnersMia muss als Einzelrechtsnachfolgerin die Fehlerhaftigkeit von Nils' Besitz nicht gegen sich gelten lassen, weil sie diese beim Besitzerwerb nicht kannte.
- 4erfülltKein Ausschluss nach § 861 Abs. 2 BGBPaula hatte ihren Besitz bereits länger als ein Jahr vor der Entziehung erlangt.
Typische Fehler
FehlerDie Wiedereinräumung des Besitzes wird davon abhängig gemacht, dass der frühere Besitzer sein Eigentum nachweist.
RichtigDer frühere Besitzer braucht für diesen Anspruch kein Eigentum oder sonstiges Recht zum Besitz nachzuweisen.
FehlerDer Anspruch wird bei jedem fehlerhaften Vorbesitz ausgeschlossen.
RichtigDer Vorbesitz muss gerade gegenüber dem jetzigen Besitzer oder dessen Rechtsvorgänger fehlerhaft gewesen und innerhalb des letzten Jahres vor der Entziehung erlangt worden sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema