Definitionen
Aufrechnungslage
§ 387 BGB · ZivilrechtEine Aufrechnungslage besteht bei gegenseitigen Forderungen zweier Personen, die auf gleichartige Leistungen gerichtet sind. Die eigene Forderung des Aufrechnenden (Gegenforderung) muss fällig und grundsätzlich durchsetzbar sein, die gegen ihn gerichtete Forderung (Hauptforderung) muss erfüllbar sein.
Fälligkeit ist bei der Gegenforderung nötig, bei der Hauptforderung genügt Erfüllbarkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Gestern hat Mara Leon 300 Euro zinslos geliehen, die er heute zurückzahlen muss. Mara hat von Leon ebenfalls 200 Euro zinslos geliehen, die sie erst nächste Woche zurückzahlen muss, nach ihrer Vereinbarung aber bereits heute zurückzahlen darf. Leon hat noch nichts zurückgezahlt; eine spätere Zahlung oder ein Recht, die Rückzahlung vorläufig zu verweigern, wurde nicht vereinbart.
Trifft „Aufrechnungslage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenseitigkeit der ForderungenMara und Leon sind jeweils Gläubiger und Schuldner des anderen.
- 2erfülltGleichartigkeit der LeistungenBeide Forderungen sind auf Geldzahlungen in Euro gerichtet; unterschiedliche Beträge schaden nicht.
- 3erfülltFälligkeit der GegenforderungMara kann die Rückzahlung ihrer 300 Euro heute verlangen.
- 4erfülltGrundsätzliche Durchsetzbarkeit der GegenforderungGegen Maras bestehenden und fälligen Rückzahlungsanspruch sind keine Einreden ersichtlich.
- 5erfülltErfüllbarkeit der HauptforderungMara darf ihre Schuld bereits heute erfüllen, obwohl sie erst nächste Woche fällig wird.
Gestern hat Mara Leon 300 Euro zinslos geliehen, die er heute zurückzahlen muss. Aus einem anderen Vertrag schuldet Mara Leon die Reparatur seines Fahrrads; Leon hat dafür bereits bezahlt und das Fahrrad bei ihr abgegeben. Für die Reparatur haben sie morgen vereinbart, Mara darf sie aber schon heute fertigstellen. Leon hat noch nichts zurückgezahlt; eine spätere Zahlung oder ein Recht, die Rückzahlung vorläufig zu verweigern, wurde nicht vereinbart.
Trifft „Aufrechnungslage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenseitigkeit der ForderungenMara hat eine Forderung gegen Leon, und Leon hat eine Forderung gegen Mara.
- 2fehltGleichartigkeit der LeistungenEine Geldzahlung und eine Fahrradreparatur sind keine gleichartigen Leistungen.
- 3erfülltFälligkeit der GegenforderungMaras Rückzahlungsforderung ist heute fällig.
- 4erfülltGrundsätzliche Durchsetzbarkeit der GegenforderungGegen Maras bestehenden und fälligen Rückzahlungsanspruch sind keine Einreden ersichtlich.
- 5erfülltErfüllbarkeit der HauptforderungMara darf die Leon geschuldete Reparatur bereits heute ausführen.
Typische Fehler
FehlerAuch für die Hauptforderung wird Fälligkeit verlangt.
RichtigDie Hauptforderung muss lediglich erfüllbar sein; fällig sein muss die Gegenforderung.
FehlerDie Fälligkeit der Gegenforderung wird geprüft, mögliche Einreden gegen sie werden jedoch übergangen.
RichtigDie Gegenforderung muss grundsätzlich auch durchsetzbar sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata