Definitionen
Aufsichtspflichtverletzung
§ 832 BGB · ZivilrechtEine Aufsichtspflichtverletzung liegt vor, wenn der nach § 832 BGB zur Aufsicht Verpflichtete die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Beaufsichtigung einer wegen Minderjährigkeit oder geistigen oder körperlichen Zustands aufsichtsbedürftigen Person nicht beachtet hat, d.h. er die zumutbaren und geeigneten Maßnahmen unterlassen hat, die zur Verhinderung einer Schädigung Dritter erforderlich waren.
Aufsicht verlangt zumutbare Schadensvorsorge, keine Garantie für das Ausbleiben jedes Schadens.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul hat allein das Sorgerecht für seine vierjährige Tochter Mia. Auf einem Spielplatz neben dem Auto einer Nachbarin sieht er, wie Mia einen Stein aufhebt und ankündigt, damit die Autoscheibe einzuwerfen. Obwohl er direkt neben ihr steht und den Wurf verhindern könnte, schaut er auf sein Handy, während Mia den Stein wirft und die Scheibe zerbricht.
Trifft „Aufsichtspflichtverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufsichtspflicht nach § 832 BGBPaul ist als sorgeberechtigter Vater gesetzlich zur Aufsicht verpflichtet.
- 2erfülltAufsichtsbedürftigkeit der beaufsichtigten PersonMia bedarf wegen ihres jungen Alters der Beaufsichtigung.
- 3erfülltUnterlassen erforderlicher, zumutbarer und geeigneter SchutzmaßnahmenAngesichts der angekündigten Beschädigung muss und kann Paul sofort eingreifen, bleibt aber untätig.
Paul hat allein das Sorgerecht für seine vierjährige Tochter Mia. Auf einem Spielplatz spielt Mia bislang ruhig mit Sand, während Paul direkt neben ihr sitzt und sie aufmerksam beobachtet. Völlig unvermittelt schleudert sie einen Stein gegen das neben dem Spielplatz geparkte Auto einer Nachbarin und zerbricht eine Scheibe. Paul greift sofort ein, kann den überraschenden Wurf aber nicht mehr verhindern.
Trifft „Aufsichtspflichtverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufsichtspflicht nach § 832 BGBPaul ist als sorgeberechtigter Vater gesetzlich zur Aufsicht verpflichtet.
- 2erfülltAufsichtsbedürftigkeit der beaufsichtigten PersonMia bedarf wegen ihres jungen Alters der Beaufsichtigung.
- 3fehltUnterlassen erforderlicher, zumutbarer und geeigneter SchutzmaßnahmenPaul beobachtet Mia aus unmittelbarer Nähe und reagiert sofort; ohne vorherige Anzeichen muss er sie nicht vorsorglich festhalten.
Typische Fehler
FehlerDem Geschädigten wird der Nachweis einer konkreten Aufsichtspflichtverletzung auferlegt.
RichtigBei feststehender Aufsichtspflicht und widerrechtlicher Schädigung eines Dritten durch die aufsichtsbedürftige Person wird die Pflichtverletzung vermutet; der Aufsichtspflichtige muss sich entlasten.
FehlerAus einer Aufsichtspflichtverletzung wird eine Ersatzpflicht abgeleitet, obwohl der Schaden nachweislich auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre.
RichtigDie Haftung nach § 832 BGB entfällt, wenn der Aufsichtspflichtige nachweist, dass der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema